Rechtsprechung
| OLG Köln, 13.05.2004 - 16 Wx 64/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 43
Erledigung der Hauptsache im Verfahren der Anfechtung der Verwalterwahl - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zeitpunkt der Hauptsacheerledigung bei Anfechtung einer Verwalterbestellung; Rechtsschutzbedürfnis bezüglich einer rückwirkenden Ungültigerklärung einer Verwalterbestellung; Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags in Wohnungseigentumsverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Eschweiler, 07.07.2003 - 6 II 61/02
- AG Eschweiler, 28.08.2003 - 6 II 61/02
- LG Aachen, 12.02.2004 - 2 T 192/03
- OLG Köln, 13.05.2004 - 16 Wx 64/04
Papierfundstellen
- NZM 2004, 625
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01
Rechte des durch Vormerkung gesicherten künftigen Erwerber von Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Köln, 13.05.2004 - 16 Wx 64/04
Wie der Senat bereits in seinem - den Beteiligten bekannten - Beschluss vom 19.01.2004 - 16 Wx 21/03 - ausgeführt hat, tritt im Fall der Anfechtung einer Verwalterbestellung mit Ablauf des Bestellungszeitraums grundsätzlich eine Hauptsacheerledigung ein, da die rückwirkende Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses praktisch keine Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter hat (ebenso: BayObLG NZM 2002, 300 ff. = ZMR 2002, 138 ff. = DNotZ 2002, 144 ff.; Beschluss des BayObLG vom 23.12.2003 - 2 Z BR 190/03 -, zitiert nach Juris).Wegen des entsprechend anzuwendenden § 32 FGG, der dazu führt, dass selbst im Falle einer erfolgreichen Anfechtung eines Bestellungsbeschlusses nicht nur alle Rechtshandlungen des Verwalters während des Bestellungszeitraums wirksam bleiben, sondern auch der Verwaltervertrag und die sich daraus ergebenden Vergütungsansprüche des Verwalters nicht rückwirkend beseitigt werden, besteht grundsätzlich kein Rechtsschutzinteresse mehr an einer Entscheidung über den Anfechtungsantrag (vgl. BayObLG NZM 2002, 300 ff. = ZMR 2002, 138 ff. = DNotZ 2002, 144 ff.; Senatsbeschluss vom 19.01.2004 - 16 Wx 21/04 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
- BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 189/03
Verwaltervergütung - Gültigkeit von Jahresabrechnung oder Wirtschaftsplan trotz …
Auszug aus OLG Köln, 13.05.2004 - 16 Wx 64/04
Der Antrag der Beteiligten zu 1. auf Ungültigerklärung des Beschlusses zur Bestellung der Beteiligten zu 4. zur Verwalterin der Wohnungseigentümeranlage in der Eigentümerversammlung vom 26.11.2002 hat sich im zweiten Rechtszug erledigt, ohne dass die Beteiligte zu 1. hieraus die Konsequenz gezogen hätte, entweder insoweit die Hauptsache mit Zustimmung der Antragsgegner für erledigt zu erklären oder aber die Feststellung der Hauptsacheerledigung zu begehren und ihr Rechtsschutzziel damit auf die Kosten zu beschränken (vgl. Beschluss des BayObLG vom 23.12.2003 - 2Z BR 189/03 -, zitiert nach Juris; Jennissen NZM 2002, 594, 597). - OLG Köln, 19.01.2004 - 16 Wx 21/03
Erledigung der Hauptsache der Anfechtung einer Verwalterbestellung mit Ablauf des …
Auszug aus OLG Köln, 13.05.2004 - 16 Wx 64/04
Wie der Senat bereits in seinem - den Beteiligten bekannten - Beschluss vom 19.01.2004 - 16 Wx 21/03 - ausgeführt hat, tritt im Fall der Anfechtung einer Verwalterbestellung mit Ablauf des Bestellungszeitraums grundsätzlich eine Hauptsacheerledigung ein, da die rückwirkende Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses praktisch keine Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter hat (ebenso: BayObLG NZM 2002, 300 ff. = ZMR 2002, 138 ff. = DNotZ 2002, 144 ff.; Beschluss des BayObLG vom 23.12.2003 - 2 Z BR 190/03 -, zitiert nach Juris). - BayObLG, 29.12.2003 - 2Z BR 190/03
Unzulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage bei Erledigung der Hauptsache - …
Auszug aus OLG Köln, 13.05.2004 - 16 Wx 64/04
Wie der Senat bereits in seinem - den Beteiligten bekannten - Beschluss vom 19.01.2004 - 16 Wx 21/03 - ausgeführt hat, tritt im Fall der Anfechtung einer Verwalterbestellung mit Ablauf des Bestellungszeitraums grundsätzlich eine Hauptsacheerledigung ein, da die rückwirkende Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses praktisch keine Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter hat (ebenso: BayObLG NZM 2002, 300 ff. = ZMR 2002, 138 ff. = DNotZ 2002, 144 ff.; Beschluss des BayObLG vom 23.12.2003 - 2 Z BR 190/03 -, zitiert nach Juris). - LG Aachen, 12.02.2004 - 2 T 192/03
Bestellung eines Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage durch gültigen …
Auszug aus OLG Köln, 13.05.2004 - 16 Wx 64/04
Die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den am 12.02.2004 verkündeten Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 2 T 192/03 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den auf die mündliche Verhandlung vom 07.07.2003 ergangenen Beschluss des Amtsgerichts Eschweiler - 6 II 61/02 - als unzulässig verworfen wird.
- OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 91/07
Anforderungen an den Nachweis der Vollmacht zur Vertretung in der …
Insoweit hat sich die Hauptsache durch die unangefochten gebliebene Verwalterneubestellung am 25.10.2006 erledigt (vgl. OLG Köln NZM 2004, 625). - OLG Köln, 12.11.2004 - 16 Wx 151/04
Unbestimmter Eigentümerbeschluss zur unentgeltlichen Gartenpflege in Eigenarbeit
Anders als bei einem Anfechtungsantrag gegen einen Bestellungsbeschluss (vgl. hierzu Senat NZM 2004, 625 = OLGReport Köln 2004, 381) hat sich daher mit dem Ablauf der ursprünglichen Wahlperiode die Hauptsache nicht erledigt. - LG Frankfurt/Main, 07.02.2019 - 13 S 38/18
Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage bzgl. eines …
Der herrschenden Auffassung, die insoweit eine Erledigung der Hauptsache annimmt, schließt sich die Kammer an (vgl. OLG Hamm NZM 2003, 486 [OLG Hamm 04.06.2002 - 15 W 66/02] ; OLG Köln NZM 2004, 625 [OLG Köln 13.05.2004 - 16 Wx 64/04] und OLG Köln, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 16 Wx 216/05 -, juris; OLGR München 2006, 541;… Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 26 Rdnr. 25).
- OLG Frankfurt, 29.05.2007 - 20 W 493/06
Verwalterbestellung durch eine Wohnungseigentümerversammlung: …
Dies gilt allenfalls dann nicht, wenn der Rechtsmittelführer das Rechtmittel auf die Kosten beschränkt (OLG Köln NZM 2004, 625; BayObLG NZM 2004, 623 und NJW-RR 1997, 715, 717; OLG Hamm NZM 1999, 227;… Bärmann/Pick/Merle: WEG, aaO., § 44, Rdnr 98). - OVG Niedersachsen, 15.12.2020 - 2 LA 7/20
Ablauf; Amtsperiode; Bedeutung, grundsätzliche; besondere Schwierigkeiten; Dekan; …
1998, 303, juris Rn. 29 ff. zu der Amtszeit eines Personalrats; OLG Köln, Beschl. v. 13.5.2004 - 16 Wx 64/04 -, juris zu einem Verwalter; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 29.5.2018 - 5 P 6.16 -, NVwZ-RR 2018, 975, juris Rn. 10). - OLG Köln, 10.01.2006 - 16 Wx 216/05
Abwahl des Verwalters, Erledigung der Hauptsache
Es ist daher allgemeine Meinung, dass sich mit Ablauf des Bestellungszeitraums auch bei einer erneuten Bestellung Verfahren betreffend die Abwahl eines Verwalters grundsätzlich in der Hauptsache erledigen (vgl. OLG Hamm NZM 2003, 486 = ZMR 2003, 51 u. NZM 1999, 227 = ZMR 1999, 280; Senat NZM 2004, 625 = OLGReport Köln 2004, 381 für die Anfechtung eines Bestellungsbeschlusses bei Wiederwahl;… Bärmann/Pick/Merle a. a. O. § 44 Rdn. 97). - LG Köln, 24.04.2006 - 29 T 124/05 Der herrschenden Auffassung, die insoweit eine Erledigung der Hauptsache annimmt, schließt sich die Kammer daher an (vgl. OLG Hamm NZM 2003, 486 [OLG Hamm 04.06.2002 - 15 W 66/02] ; OLG Köln NZM 2004, 625 und OLG aaO.).
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