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| VerfGH Bayern, 10.03.1981 - 16-VII-79, 17-VII-79, 18-VII-79 |
Zitiervorschläge
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 10.03.1981 - 16-VII-79, 17-VII-79, 18-VII-79 (https://dejure.org/1981,21059)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 10. März 1981 - 16-VII-79, 17-VII-79, 18-VII-79 (https://dejure.org/1981,21059)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 06.12.2013 - 22 N 13.788
Klage gegen Satzung über Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen; Abweichung zwischen …
Gleiches gilt für die Gerichte, wenn sie darüber zu befinden haben, ob eine Ausnahme von dem in § 3 Satz 1 Nr. 1 LadSchlG aufgestellten Gebot, Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen zu halten, eingreift (vgl. VerfGH, E.v. 10.3.1981 - Vf. 16-VII-79 u. a. - BayVBl 1981, 462/463). - VGH Bayern, 12.04.2018 - 8 N 16.1660
Normenkontrollantrag gegen Überschwemmungsgebietsverordnung ist unbegründet
Denn eine Rechtsnorm, der nicht eindeutig entnommen werden kann, wo sie gilt, lässt den Betroffenen über die Rechtslage im Unklaren (vgl. BayVerfGH, E.v. 10.3.1981 - Vf. 16, 17 und 18-VII-79 - BayVBl. 1981, 462/463 f.). - VGH Bayern, 04.03.2021 - 20 CE 21.550
Untersagung der (Teil-)Öffnung eines Elektronikfachmarkts, da kein zur Versorgung …
Nach dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) müssen die Bürger in zumutbarer Weise selbst feststellen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen; die Gerichte müssen in der Lage sein, die normative Entscheidung zu konkretisieren (vgl. BayVerfGH, E.v. 29.4.1983 - Vf. 16-VII-80 - VerfGHE 36, 56/68; E.v. 10.3.1981 - Vf. 16-VII-79 u.a. - juris Rn. 42). - VGH Bayern, 27.04.2022 - 9 ZB 21.2792
Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten - unwirksamer Bebauungsplan
Die Rechtswidrigkeit führt grundsätzlich zur Unwirksamkeit einer Norm, wobei unerheblich ist, ob sie aus formellen oder materiellen Gründen resultiert (…vgl. Hoppe in Eyermann, 15. Aufl. 2019, VwGO, § 47 Rn. 80 m.w.N.; VerfGH, E.v. 10.3.1981 - Vf. 16-VII-79 u.a. - juris Rn. 35 ff.).
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