Rechtsprechung
| EuGH, 26.10.1983 - 163/82 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- EU-Kommission
Kommission / Italien
1 . HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - DURCHFÜHRUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - WAHLFREIHEIT DER MITGLIEDSTAATEN - FORM UND MITTEL DER DURCHFÜHRUNG - UMFANG
- EU-Kommission
Kommission / Italien
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - DURCHFÜHRUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - WAHLFREIHEIT DER MITGLIEDSTAATEN - FORM UND MITTEL DER DURCHFÜHRUNG - UMFANG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gleichbehandlung von Männern und Frauen.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1983 - 163/82
- EuGH, 26.10.1983 - 163/82
Papierfundstellen
- NJW 1985, 549
Wird zitiert von ... (29)
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 7.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Es ist daher unionsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass sich der Gesetzgeber - wie hier - einer generalklauselartigen Regelung bedient, außer wenn der Nachweis erbracht würde, dass dadurch das mit der Richtlinie verfolgte Ziel nicht erreicht worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 1983 - C-163/82 [ECLI:EU:C:1983:295], Kommission/Italien - Rn. 9). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 18.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Es ist daher unionsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass sich der Gesetzgeber - wie hier - einer generalklauselartigen Regelung bedient, außer wenn der Nachweis erbracht würde, dass dadurch das mit der Richtlinie verfolgte Ziel nicht erreicht worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 1983 - C-163/82 [ECLI:EU:C:1983:295], Kommission/Italien - Rn. 9). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 16.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Es ist daher unionsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass sich der Gesetzgeber - wie hier - einer generalklauselartigen Regelung bedient, außer wenn der Nachweis erbracht würde, dass dadurch das mit der Richtlinie verfolgte Ziel nicht erreicht worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 1983 - C-163/82 [ECLI:EU:C:1983:295], Kommission/Italien - Rn. 9).
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 6.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Es ist daher unionsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass sich der Gesetzgeber - wie hier - einer generalklauselartigen Regelung bedient, außer wenn der Nachweis erbracht würde, dass dadurch das mit der Richtlinie verfolgte Ziel nicht erreicht worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 1983 - C-163/82 [ECLI:EU:C:1983:295], Kommission/Italien - Rn. 9). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 24.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Es ist daher unionsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass sich der Gesetzgeber - wie hier - einer generalklauselartigen Regelung bedient, außer wenn der Nachweis erbracht würde, dass dadurch das mit der Richtlinie verfolgte Ziel nicht erreicht worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 1983 - C-163/82 [ECLI:EU:C:1983:295], Kommission/Italien - Rn. 9). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 22.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Es ist daher unionsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass sich der Gesetzgeber - wie hier - einer generalklauselartigen Regelung bedient, außer wenn der Nachweis erbracht würde, dass dadurch das mit der Richtlinie verfolgte Ziel nicht erreicht worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 1983 - C-163/82 [ECLI:EU:C:1983:295], Kommission/Italien - Rn. 9). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 10.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Es ist daher unionsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass sich der Gesetzgeber - wie hier - einer generalklauselartigen Regelung bedient, außer wenn der Nachweis erbracht würde, dass dadurch das mit der Richtlinie verfolgte Ziel nicht erreicht worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 1983 - C-163/82 [ECLI:EU:C:1983:295], Kommission/Italien - Rn. 9). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 15.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Es ist daher unionsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass sich der Gesetzgeber - wie hier - einer generalklauselartigen Regelung bedient, außer wenn der Nachweis erbracht würde, dass dadurch das mit der Richtlinie verfolgte Ziel nicht erreicht worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 1983 - C-163/82 [ECLI:EU:C:1983:295], Kommission/Italien - Rn. 9). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 12.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Es ist daher unionsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass sich der Gesetzgeber - wie hier - einer generalklauselartigen Regelung bedient, außer wenn der Nachweis erbracht würde, dass dadurch das mit der Richtlinie verfolgte Ziel nicht erreicht worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 1983 - C-163/82 [ECLI:EU:C:1983:295], Kommission/Italien - Rn. 9). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 11.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Es ist daher unionsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass sich der Gesetzgeber - wie hier - einer generalklauselartigen Regelung bedient, außer wenn der Nachweis erbracht würde, dass dadurch das mit der Richtlinie verfolgte Ziel nicht erreicht worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 1983 - C-163/82 [ECLI:EU:C:1983:295], Kommission/Italien - Rn. 9). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 9.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 19.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 13.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 25.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 20.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 23.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 17.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 21.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 8.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 14.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-463/19
Syndicat CFTC - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.1984 - 14/83
Sabine von Colson und Elisabeth Kamann gegen Land Nordrhein-Westfalen. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1991 - C-345/89
Strafverfahren gegen Alfred Stoeckel. - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1985 - 262/84
Vera Mia Beets-Proper gegen F. Van Lanschot Bankiers NV. - Gleichbehandlung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1991 - C-243/90
The Queen gegen Secretary of State for Social Security, ex parte Florence Rose …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1985 - 248/83
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1993 - C-328/91
Secretary of State for Social Security gegen Evelyn Thomas und andere.
- Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1987 - 363/85
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1985 - 29/84
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1983 - 163/82 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gleichbehandlung von Männern und Frauen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1983 - 163/82
- EuGH, 26.10.1983 - 163/82
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 08.02.1983 - 124/81
Kommission / Vereinigtes Königreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1983 - 163/82
Im Gegensatz zu den Beanstandungen hinsichtlich 1 - Urteil vom 8. Februar 1983 in der Rechtssache 124/81, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. S. 203, Randnummer 6 der Entscheidungsgründe; im gleichen Sinn: Urteil vom 17. Februar 1970 in der Rechtssache 31/69, Kommission/Italien, Slg. S. 25, Randnummern 12 und 14 der Entscheidungsgründe. - EuGH, 25.05.1982 - 96/81
Kommission / Niederlande
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1983 - 163/82
2 - Urteil vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. S. 1791, Randnummer 6 der Entscheidungsgrunde. - EuGH, 17.02.1970 - 31/69
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1983 - 163/82
Im Gegensatz zu den Beanstandungen hinsichtlich 1 - Urteil vom 8. Februar 1983 in der Rechtssache 124/81, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. S. 203, Randnummer 6 der Entscheidungsgründe; im gleichen Sinn: Urteil vom 17. Februar 1970 in der Rechtssache 31/69, Kommission/Italien, Slg. S. 25, Randnummern 12 und 14 der Entscheidungsgründe. - EuGH, 15.12.1982 - 211/81
Kommission / Denmark
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1983 - 163/82
2 - Insbesondere in dem Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 211/81, Kommission/Dänemark, Slg. S. 4547, Randnummer 14 bis 16 der Entschcidungsgründe.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".