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Rechtsprechung
   RG, 19.09.1923 - I 164/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1923,195
RG, 19.09.1923 - I 164/22 (https://dejure.org/1923,195)
RG, Entscheidung vom 19.09.1923 - I 164/22 (https://dejure.org/1923,195)
RG, Entscheidung vom 19. September 1923 - I 164/22 (https://dejure.org/1923,195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Deutsch-ostafrikanische Banknoten.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 107, 121
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Bremen, 30.05.2024 - 1 ORs 6/24

    Strafbarkeit wegen Volksverhetzung durch Zeigen eines sog Ungeimpften-Sterns als …

    Eine Strafbarkeit nach § 130 Abs. 3 StGB ist dabei - mit im Einzelnen unterschiedlicher Begründung - überwiegend verneint worden (siehe KG Berlin, Urteil vom 11.05.2023 - (4) 121 Ss 124/22 (164/22), juris Rn. 11, OLGSt StGB § 130 Nr. 19; OLG Braunschweig…, Urteil vom 07.09.2023 - 1 ORs 10/23, juris Rn. 15; OLG Frankfurt…, Urteil vom 13.02.2023 - 1 Ss 166/22, juris Rn. 10;… Urteil vom 21.11.2023 - 2 ORs 38/23, BeckRS 2023, 41704 Rn. 21;… Urteil vom 30.11.2023 - 7 ORs 27/23, juris Rn. 12; OLG Oldenburg…, Urteil vom 16.10.2023 - 1 ORs 46/23, juris Rn. 26; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 08.03.2021 - Ss 72/20, juris Rn. 20; LG Aachen…, Urteil vom 18.08.2022 - 60 Qs 16/22, juris Rn. 33; AG Clausthal-Zellerfeld…, Urteil vom 01.08.2022 - 3 Cs 801 Js 35154/21, juris Rn. 11 ff; AG Köln…, Urteil vom 15.02.2022 - 524 Cs 40/22, juris Rn. 5; AG Pirna…, Urteil vom 10.10.2022 - 212 Ds 378 Js 111/22, BeckRS 2022, 28445 Rn. 6; AG Salzgitter…, Beschluss vom 17.11.2023 - 8 Cs 802 Js 32987/22, BeckRS 2023.41230 Rn. 11).

    Weitere Umstände, auf deren Grundlage in anderen Fällen von der Rechtsprechung Äußerungen nach den Gesamtumständen als auf den Völkermord bezogen verstanden wurden, sind vom Landgericht in seinen tatrichterlichen Feststellungen verneint worden; dies unterscheidet den vorliegenden Fall auch von weiteren Verfahren mit Bezug auf Vergleiche zwischen den Corona-Maßnahmen und Verbrechen unter der Herrschaft des Nationalsozialismus, in denen aufgrund der weiteren Umstände ein Bezug der inkriminierten Äußerungen auf den Völkermord bejaht wurde (siehe BayObLG, Urteil vom 20.03.2023 - 206 StRR 1/23 (164/22), juris Rn. 30; LG München II…, Urteil vom 17.08.2023 - 6 Ns 510 Js 5/22, juris Rn. 75; ähnlich auch BayObLG…, Urteil vom 25.06.2020 - 205 StRR 240/20, juris Rn. 8;… Urteil vom 02.08.2023 - 203 StRR 287/23, juris Rn. 5).

  • BGH, 06.04.1951 - I ZR 39/50

    Ostverbindlichkeiten von Banken

    Wird dagegen ein vertraglicher Schadensersatzanspruch geltend gemacht, dessen Entstehungstatbestand ausserhalb des Währungsgebietes liegt, so gilt diese Verbindlichkeit nicht deshalb als im Währungsgebiet "begründet", weil sie entsprechend der Rechtsprechung des Reichsgerichts über, einen neuen angemessenen Erfüllungsort (RGZ 107, 121) im Währungsgebiet zu erfüllen ist.

    Der Revision ist zuzugeben, dass die Bestimmung eines neuen angemessenen Erfüllungsortes, die dem Berufungsgericht vom Obersten Gerichtshof aufgegeben worden war, zunächst in der Tat die Bedeutung hat, dass der Leistungsort, in dem materiellrechtlich die Verbindlichkeit zu erfüllen war, anderweit bestimmt werden sollte (RG WarnRspr 1923/24 S. 52; RGZ 107, 121; OGHZ 1, 363 [366 f]).

  • OLG Stuttgart, 22.06.2026 - 301 OAus 86/26
    Vollstreckungsverjährung ist nach dem maßgeblichen polnischen Recht noch nicht eingetreten; im Europäischen Haftbefehl wurde dargelegt, dass dies erst am 3. März 2045 (in der Sache mit dem Az.: II K 548/19) bzw. am 5. Juni 2049 (in der Sache mit dem Az.: II K 164/22) der Fall sein wird.
  • OLG Hamm, 08.03.1991 - 12 UF 308/90

    Ehescheidung iranischer Staatsangehöriger

    Wird eine Leistung am ursprünglichen gesetzlichen Leistungsort unmöglich oder unzumutbar, muss ein neuer der veränderten Sachlage angemessener Ort als Leistungsort bestimmt werden (RGZ 107, 121, 122;… Soergel/Wolff, 12. Aufl., § 269, Rdn. 37).
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