Rechtsprechung
| EuGH, 04.07.1985 - 167/84 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 177
- EU-Kommission
Hauptzollamt Bremen-Freihafen / Drünert
1 . GEMEINSAMER ZOLLTARIF - TARIFPOSITIONEN - AUSLEGUNG - ERLÄUTERUNGEN DES RATES FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIETE DES ZOLLWESENS - TARIFENTSCHEIDE DES AUSSCHUSSES FÜR DAS SCHEMA DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS - MASSGEBLICHE ERKENNTNISMITTEL
- EU-Kommission
Hauptzollamt Bremen-Freihafen / Drünert
- Wolters Kluwer
Tarifliche Einordnung in Längsrichtung gesägten Holzes; Fehlen von Spuren des Sägeschnittes als Kriterium für die zolltarifliche Einordnung; Überprüfung der Sachverhaltsdarstellung des innerstaatlichen Gerichts; Abgrenzung zwischen Tarifnummer 44.05 C und 44.13; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 177
1. GEMEINSAMER ZOLLTARIF - TARIFPOSITIONEN - AUSLEGUNG - ERLÄUTERUNGEN DES RATES FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIETE DES ZOLLWESENS - TARIFENTSCHEIDE DES AUSSCHUSSES FÜR DAS SCHEMA DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS - MASSGEBLICHE ERKENNTNISMITTEL - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Hauptzollamt Bremen - Freihafen gegen J. Henr. Drünert Holzimport.
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (8)
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-148/04
Unicredito Italiano - Nichtigkeit der Entscheidung 2002/581/EG der Kommission vom …
{FN:16} - Siehe die Urteile in der Rechtssache C-105/96 (zitiert in Fußnote 15), Randnr. 12, vom 4. Juli 1985 in der Rechtssache 167/84 (Drünert, Slg. 1985 2235, Randnr. 12) und vom 1. März 1973 in der Rechtssache 62/72 (Bollmann, Slg. 1973, 269, Randnr. 4). - EuGH, 17.06.1997 - C-105/96
Codiesel
Der Gerichtshof darf gemäß Artikel 177 EG-Vertrag, der auf einer klaren Aufgabenverteilung zwischen den innerstaatlichen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, über die Auslegung oder die Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift nur auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung des innerstaatlichen Gerichts entscheiden (vgl. insbesondere Urteil vom 4. Juli 1985 in der Rechtssache 167/84, Drünert, Slg. 1985, 2235, Randnr. 12). - Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - 306/88
Rochdale Borough Council gegen Stewart John Anders.
34 - Dies ist ständige Rechtsprechung; vgl. u. a. Urteil vom 16. März 1978 in der Rechtssache 104/77 (Oehlschläger, Slg. 1978, 791, Randnr. 4) und vom 4. Juli 1985 in der Rechtssache 167/84 (Drünert, Slg. 1985, 2235, Randnr. 12).
- BFH, 27.06.1989 - VII K 10/88
Tarifierung von Hackschnitzel
Diese Beurteilung entspricht dem Erfordernis einer Tarifierung aufgrund der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware, dem Beurteilungsmaßstab, nach dem der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zu Kapital 44 des früheren Gemeinsamen Zolltarifs entschieden hat, daß eine über die zugelassene Behandlung hinausgehende, sie nicht nur ergänzende Bearbeitung zu einer anderweitigen zolltariflichen Einordnung führt (Urteil vom 4. Juli 1985 Rs. 167/84, EuGHE 1985, 2235, 2247 - Balsaholz; vgl. auch Senat, Beschluß vom 8. Mai 1984 VII R 96/81, BFHE 141, 103). - Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1995 - C-459/93
Hauptzollamt Hamburg-St. Annen gegen Thyssen Haniel Logistic GmbH. - Gemeinsamer …
(9) - Nach ständiger Rechtsprechung (siehe z. B. das bereits erwähnte Urteil vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache C-11/93, Siemens Nixdorf, Randnr. 12, sowie die Urteile vom 30. Januar 1992 in der Rechtssache C-14/91, Sucrest, Slg. 1992, I-441, Randnr. 10, vom 18. September 1990 in der Rechtssache C-265/89, Vismans Nederland, Slg. 1990, I-3411, Randnr. 18, vom 4. Juli 1985 in der Rechtssache 167/84, Drünert, Slg. 1985, 2235, Randnr. 14, und vom 11. Februar 1982 in der Rechtssache 278/80, Chem-Tec, Slg. 1982, 439, Randnr. 14) sind die Erläuterungen des RZZ ein wichtiges Hilfsmittel für die Auslegung des GZT. - FG Düsseldorf, 05.11.1997 - 4 K 5735/95
Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme für Zoll; Eingruppierung von Tafelbetecken in …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Düsseldorf, 05.11.1997 - 4 K 5734/95
Zolltarifliche Einreihung von eingeführten Tafelbestecken; Vertretung bei der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1991 - C-14/91
SuCrest GmbH gegen Oberfinanzdirektion München. - Gemeinsamer Zolltarif - …
Diese Dokumente sind nach ständiger Rechtsprechung zwar nicht bindend, stellen aber ein wichtiges Hilfsmittel für die Auslegung des Zolltarifschemas dar (vgl. Urteil vom 4. Juli 1985 in der Rechtssache 167/84, Drünert, Slg. 1985, 2235).
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Rechtsprechung
| RG, 16.06.1884 - Rep. I. 167/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- opinioiuris.de
Abhörung eines gegenbeweislich vorgeschlagenen Zeugen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterlassen der Abhörung eines gegenbeweislich vorgeschlagenen Zeugen bei Beweisführung durch Vorlegen der Protokolle über die in frühreren Prozessen vorgenommenen Vernehmungen desselben Zeugen
Papierfundstellen
- RGZ 15, 335
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Rechtsprechung
| FG Berlin, 25.09.1986 - I 167/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1985 - 167/84 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Hauptzollamt Bremen - Freihafen gegen J. Henr. Drünert Holzimport.
Gemeinsamer Zolltarif - Balsaholz
Verfahrensgang
- FG Bremen, 12.06.1981 - II 71/79
- BFH, 08.05.1984 - VII R 96/81
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1985 - 167/84
- EuGH, 04.07.1985 - 167/84
- BFH - VII R 96/81 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 22.11.1973 - 128/73
Pabst & CO KG / Hauptzollamt Freiburg
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1985 - 167/84
"Im Interesse der Rechtssicherheit und einer geordneten Verwaltungstätigkeit" müssen nach ständiger Rechtsprechung "maßgebliches Kriterium für die zolltarifliche Einordnung der Waren ... im allgemeinen deren objektive Merkmale und Eigenschaften sein" (Urteile vom 22. November 1973 in der Rechtssache 128/73, Past/ Hauptzollamt Freiburg, Slg. 1973, 1277, und vom 23. März 1972 in der Rechtssache 36/71, Henck/Hauptzollamt Emden, Slg. 1972, 198, Randnr. 4 der Entscheidungsgründe).Nach ständiger Rechtsprechung muß dieses Kriterium jedoch "im allgemeinen" oder "grundsätzlich" in den objektiven Merkmalen gesucht werden (Rechtssachen 128/73, a. a. O., Randnr. 3 der Entscheidungsgründe, und 36/71, a. a. O., Randnr. 4 der Entscheidungsgründe).
So hat er im Urteil in der Rechtssache 128/73 (…a. a. O.), in der es um das Kriterium für die Unterscheidung zwischen "nur gegerbtem" Schaf- und Lammleder und "anderem", also solchem Schaf- und Lammleder ging, das durch eine Weiterbearbeitung unmittelbar gebrauchsfertig gemacht worden war, festgestellt, daß der Zweck der Weiterbearbeitung, die in jenem Fall in der Zugabe von Fettstoffen zur Gerbflüssigkeit bestand, zu ermitteln ist.
- EuGH, 23.03.1972 - 36/71
Henck / Hauptzollamt Emden
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1985 - 167/84
"Im Interesse der Rechtssicherheit und einer geordneten Verwaltungstätigkeit" müssen nach ständiger Rechtsprechung "maßgebliches Kriterium für die zolltarifliche Einordnung der Waren ... im allgemeinen deren objektive Merkmale und Eigenschaften sein" (Urteile vom 22. November 1973 in der Rechtssache 128/73, Past/ Hauptzollamt Freiburg, Slg. 1973, 1277, und vom 23. März 1972 in der Rechtssache 36/71, Henck/Hauptzollamt Emden, Slg. 1972, 198, Randnr. 4 der Entscheidungsgründe).Nach ständiger Rechtsprechung muß dieses Kriterium jedoch "im allgemeinen" oder "grundsätzlich" in den objektiven Merkmalen gesucht werden (Rechtssachen 128/73, a. a. O., Randnr. 3 der Entscheidungsgründe, und 36/71, a. a. O., Randnr. 4 der Entscheidungsgründe).
- EuGH, 23.10.1975 - 35/75
Matisa Maschinen GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1985 - 167/84
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof im Verfahren nach Artikel 177 zwar "nicht befugt ist, das Gemeinschaftsrecht auf einen konkreten Fall anzuwenden", daß er aber "den staatlichen Gerichten die diesem Recht zu entnehmenden Auslegungsmaßstäbe angeben [kann], die für dessen Anwendung von Nutzen sein könnten (Urteil vom 23. Oktober 1975 in der Rechtssache 35/75, Matisa/Hauptzollamt Berlin, Slg. 1975, 1205)."Bei Fehlen einschlägiger, von der Gemeinschaft erlassener Bestimmungen sind die im Abkommen über das Zolltarifschema für die Einreihung der Waren in die Zolltarife vorgesehenen Erläuterungen und Tarifavise maßgebliche Erkennungsmittel für die Auslegung der Positionen des Gemeinsamen Zolltarifs" (Urteil vom 23. Oktober 1975 in der Rechtssache 35/75, Matisa/Hauptzollamt Berlin, Slg. 1975, 1205, Randnr. 2 der Entscheidungsgründe).
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