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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.03.2012 - 16a DZ 10.473   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28964
VGH Bayern, 13.03.2012 - 16a DZ 10.473 (https://dejure.org/2012,28964)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.03.2012 - 16a DZ 10.473 (https://dejure.org/2012,28964)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. März 2012 - 16a DZ 10.473 (https://dejure.org/2012,28964)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Justizvollzugsbeamtin; Einstellungsverfügung; Anfechtungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2012 - 16a DZ 10.473
    Rn. 4 Solche ernstlichen Zweifel wären dann anzunehmen, wenn ein in der angegriffenen Entscheidung enthaltener einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würde (BVerfG, Beschluss vom 26.03.2007, BayVBl 2007, 624) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen würden (BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004, DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2012 - 16a DZ 10.473
    Rn. 4 Solche ernstlichen Zweifel wären dann anzunehmen, wenn ein in der angegriffenen Entscheidung enthaltener einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würde (BVerfG, Beschluss vom 26.03.2007, BayVBl 2007, 624) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen würden (BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004, DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 11.11.2009 - 6 B 22.09

    Soldat auf Zeit, Wehrpflicht, Reservist, Repatriierung, vorzeitige Beendigung …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2012 - 16a DZ 10.473
    Der von der Klägerin zitierte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2009 (Az. 6 B 22/09) und die Kommentierung von Happ in Eyermann, VwGO, Kommentar, 13. Aufl., § 42 VwGO RdNr. 17 betreffen andere Rechtsfragen im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO und der Teilanfechtung eines Verwaltungsakts, die vorliegend nicht gegeben sind.
  • BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 1.10

    Grundsatzrüge; Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer rechtlichen Frage (hier: …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2012 - 16a DZ 10.473
    Rn. 13 Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugängig sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.10.2010, Az. 9 B 1/10 ).
  • VGH Bayern, 22.09.2010 - 16b D 08.314

    DisziplinarrechtPolizeivollzugsbeamter im BGS BesGr. A 8;Kollegendiebstahl von 50 …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2012 - 16a DZ 10.473
    Negative Auswirkungen eines nach Art. 33 Abs. 1 BayDG eingestellten Disziplinarverfahrens für den Beamten kommen deshalb insbesondere in den Fällen von Einstellungen nach Art. 33 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 BayDG, etwa bei Beurteilungs- oder Beförderungsentscheidungen, aber auch in einem etwaigen weiteren Disziplinarverfahren im Zeitraum vor dem Verwertungsverbot, in Betracht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.11.2011, Az 1 B 976/11 ; BayVGH, Urteil vom 22.09.2010, Az. 16b D 08.314 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 1 B 976/11

    Rechtmäßigkeit eines Erlasses des Bundesministeriums des Innern vom 8. Juni 2004 …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2012 - 16a DZ 10.473
    Negative Auswirkungen eines nach Art. 33 Abs. 1 BayDG eingestellten Disziplinarverfahrens für den Beamten kommen deshalb insbesondere in den Fällen von Einstellungen nach Art. 33 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 BayDG, etwa bei Beurteilungs- oder Beförderungsentscheidungen, aber auch in einem etwaigen weiteren Disziplinarverfahren im Zeitraum vor dem Verwertungsverbot, in Betracht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.11.2011, Az 1 B 976/11 ; BayVGH, Urteil vom 22.09.2010, Az. 16b D 08.314 ).
  • BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 141.02

    Pflicht des Verwaltungsgerichts zur Umdeutung in einen sachdienlichen Antrag; …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2012 - 16a DZ 10.473
    § 88 VwGO legitimiert den Richter nicht, den Wesensgehalt der Auslegung zu überschreiten und an die Stelle dessen, was eine Partei erklärtermaßen will, das zu setzen, was sie nach Meinung des Richters zur Verwirklichung ihres Bestrebens tun sollte (BVerwG, Beschluss vom 14.04.2003, Az. 3 B 141/02 ).
  • VGH Bayern, 28.01.2015 - 16b DZ 12.1868

    Disziplinarrecht; Bundespolizeibeamter; beschwerende Einstellungsverfügung; …

    Es genügt, dass in den Gründen der Verfügung tatsächliche oder rechtliche Umstände enthalten sind, die den Beamten beschweren können (BayVGH, B.v. 13.3.2012 - 16a DZ 10.473 - juris Rn. 6).

    Ob die Einstellungsverfügung den Beamten auch tatsächlich beschwert, ist bei der Prüfung des Rechtsschutzbedürfnisses für die Anfechtungsklage zu entscheiden (BayVGH, B.v. 13.3.2012 a.a.O. Rn. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2022 - 31 A 3052/21

    Beschwer und Rechtsverletzung eines vom Disziplinarverfahren Betroffenen durch …

    vgl. etwa BayVGH, Beschlüsse vom 28.01.2015 - 16b DZ 12.1868 - BeckRS 2015, 42454, beck-online Rn. 6, und vom 13.03.2012 - 16a DZ 10.473 - juris Rn. 6.
  • VGH Bayern, 26.02.2013 - 16b DZ 11.1421

    Tenor und Begründung einer disziplinarrechtlichen Einstellungsverfügung; keine …

    Insoweit ist es unerheblich, ob das im Tenor der Einstellungsverfügung, die selbst einen Verwaltungsakt darstellt (vergl. BayVGH B.v. 13.3.2012 - 16a DZ 10.473 - juris zum vergleichbaren Art. 33 Abs. 1 BayDG), festgestellte Dienstvergehen der materiellen Bestandskraft i.S.v. § 43 VwVfG unterliegt.
  • VG München, 24.07.2012 - M 19B DB 12.1381
    Die Anfechtungsklage gegen eine Einstellungsverfügung (BayVGH Beschluss vom 13.3.2012 Az: 16a DZ 10.473) ist dann erfolgreich, wenn die Entscheidung nach § 32 BDG rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt (§ 3 BDG, § 113 VwGO).
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 14.06.2022 - DG 1/20
    Damit kann zudem offenbleiben, ob ein nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 LDG eingestellter Disziplinarvorgang überhaupt als belastender Verwaltungsakt angesehen werden kann (so in einer beamtenrechtlichen Disziplinarsache nach dem entsprechenden Bayrischen Landesdisziplinargesetz: VGH München, Beschluss vom 13. März 2012 - 16a DZ 10.473, BeckRS 2012, 25783).
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