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   ArbG Frankfurt/Main, 23.01.2019 - 17 BV 427/18   

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https://dejure.org/2019,50845
ArbG Frankfurt/Main, 23.01.2019 - 17 BV 427/18 (https://dejure.org/2019,50845)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.01.2019 - 17 BV 427/18 (https://dejure.org/2019,50845)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - 17 BV 427/18 (https://dejure.org/2019,50845)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2011 - 7 TaBV 764/11

    Kein Anspruch einer Minderheitsgruppe im Betriebsrat auf Bereitstellung eines

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 23.01.2019 - 17 BV 427/18
    Die Betriebsratsmitglieder werden nicht als "Fraktionsmitglieder" sondern in ihrer Funktion als Betriebsratsmitglieder und damit für den Betriebsrat als Gremium und Repräsentanten der gesamten Belegschaft tätig (LArbG Berlin-Brandenburg, 19. Juli 2011 - 7 TaBV 764/11 -, juris).

    Anspruchsinhaber gegenüber der Arbeitgeberin ist somit lediglich der Betriebsrat als Kollektivorgan (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 19. Juli 2011 - 7 TaBV 764/11 -juris).

    Welches Betriebsratsmitglied welche Mittel benötigt, bestimmt sich danach alleine nach dessen konkreter Arbeit für den Betriebsrat, nicht aber nach der Anzahl seiner Wählerstimmen oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Liste (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 19. Juli 2011 - 7 TaBV 764/11 - juris mwN).

    Die Vorgänge sind nicht auf eine Gleichbehandlung von Betriebsratsmitgliedern ausgerichtet, sondern auf die effektive Ausführung von Betriebsratsarbeit (LArbG Berlin-Brandenburg, 19. Juli 2011 - 7 TaBV 764/11 -, Rn. 41, juris).

    Aus dieser Vorschrift ergeben sich jedenfalls keine Ansprüche einzelner Mitglieder gegen das Betriebsratsgremium (vgl. LArbG Berlin-Brandenburg, 19. Juli 2011 - 7 TaBV 764/11 -, Rn. 42, juris).

    Eine solche Mehrheitsentscheidung stellt auch dann keine Behinderung der eigenen Arbeit dar, wenn dadurch dem Wunsch der Minderheit nicht Rechnung getragen wird (vgl. LArbG Berlin-Brandenburg, 19. Juli 2011 - 7 TaBV 764/11 - juris).

  • LAG Köln, 23.01.2013 - 5 TaBV 7/12

    Anspruch des Betriebsrats auf Räume im Betrieb zur ausschließlichen Nutzung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 23.01.2019 - 17 BV 427/18
    Ein Anspruch ergebe sich aus § 40 Abs. 2 BetrVG, wie sich auch aus der Entscheidung des LAG Köln vom 23. Januar 2013 - 5 TaBV 7/12 - juris, ergebe.

    Auch die von den Antragstellern zitierte Entscheidung des LAG Köln vom 23. Januar 2013 (- 5 TaBV 7/12 - juris) führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • LAG Hessen, 02.12.2019 - 16 TaBV 14/19

    1. Es besteht kein Anspruch einer Gruppierung von Betriebsratsmitgliedern

    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Januar 2019 - 17 BV 427/18 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Januar 2019 - 17 BV 427/18 -abzuändern.

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