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   LAG Düsseldorf, 02.10.2012 - 17 TaBV 48/12   

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LAG Düsseldorf, 02.10.2012 - 17 TaBV 48/12 (https://dejure.org/2012,29775)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.10.2012 - 17 TaBV 48/12 (https://dejure.org/2012,29775)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - 17 TaBV 48/12 (https://dejure.org/2012,29775)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zu personellen Einzelmaßnahmen

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 1 AÜG, 99, 100 BetrVG
    Vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 Abs. 2
    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zu personellen Einzelmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zustimmung des Betriebsrats zu Einsatz eines Leiharbeitnehmers in anderer Filiale kann ersetzt werden

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Betriebsrat: Zeitarbeitsverhinderer contra legem?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 1378
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.10.2012 - 17 TaBV 48/12
    bb) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 12.11.2002 - 1 ABR 1/02 - AP Nr. 41 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung mwN.) kann der Betriebsrat einer personellen Maßnahme seine Zustimmung gem. § 99 Absatz 2 Nr. 1 BetrVG nur dann versagen, wenn die Maßnahme selbst gegen ein Gesetz, einen Tarifvertrag oder eine sonstige Norm verstößt.

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen ist kein Instrument zur umfassenden Vertragsinhaltskontrolle (BAG 12.11.2002 aaO).

  • ArbG Mönchengladbach, 29.03.2012 - 1 BV 14/12

    Vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.10.2012 - 17 TaBV 48/12
    Der Betriebsrat beantragt, 1. Der Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 29.03.2012 - 1 BV 14/12- wird abgeändert.

    Die Arbeitgeberin beantragt, die Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 29.03.2012 -1 BV 14/12 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 39/90

    Zum Begriff der Einstellung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.10.2012 - 17 TaBV 48/12
    Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates aus § 99 BetrVG ist der Schutz der beschäftigten Arbeitnehmer vor möglichen Nachteilen in Form von Kündigungen oder Versetzungen zu schützen (BAG 05.03.1991 - 1 ABR 39/90 - AP Nr. 90 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Feststellung der Erforderlichkeit -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.10.2012 - 17 TaBV 48/12
    Das Merkmal der Offensichtlichkeit erfordert eine grobe, ohne weiteres ersichtliche Verkennung der sachlich-betrieblichen Notwendigkeiten für eine alsbaldige Durchführung der Maßnahme, wobei von dem Zeitpunkt der Entscheidung des Arbeitgebers, nicht aber von der nachträglichen Beurteilung der Situation auszugehen ist (vgl. BAG Beschluss vom 07.11.1977 - 1 ABR 55/75 - AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972; BAG Beschluss vom 18.10.1988 - 1 ABR 36/87 - AP Nr. 4 zu § 100 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 36/87

    Zustimmungsersetzung im Falle der Verweigerung des Betriebsrats bezüglich der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.10.2012 - 17 TaBV 48/12
    Das Merkmal der Offensichtlichkeit erfordert eine grobe, ohne weiteres ersichtliche Verkennung der sachlich-betrieblichen Notwendigkeiten für eine alsbaldige Durchführung der Maßnahme, wobei von dem Zeitpunkt der Entscheidung des Arbeitgebers, nicht aber von der nachträglichen Beurteilung der Situation auszugehen ist (vgl. BAG Beschluss vom 07.11.1977 - 1 ABR 55/75 - AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972; BAG Beschluss vom 18.10.1988 - 1 ABR 36/87 - AP Nr. 4 zu § 100 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04

    Unterrichtung über Bewerbungsgespräche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.10.2012 - 17 TaBV 48/12
    Dazu muss der Arbeitgeber die Anforderungen des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sowie bei Einstellungen und Versetzungen auch diejenigen des § 99 Abs. 1 Satz 2 BetrVG erfüllt haben (st. Rspr. z.B. BAG 01.06.2011-7 ABR 117/09- AP Nr. 64 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; BAG 28.06.2005 - 1 ABR 26/04 - AP Nr. 49 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).
  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 117/09

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - ordnungsgemäße

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.10.2012 - 17 TaBV 48/12
    Dazu muss der Arbeitgeber die Anforderungen des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sowie bei Einstellungen und Versetzungen auch diejenigen des § 99 Abs. 1 Satz 2 BetrVG erfüllt haben (st. Rspr. z.B. BAG 01.06.2011-7 ABR 117/09- AP Nr. 64 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; BAG 28.06.2005 - 1 ABR 26/04 - AP Nr. 49 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).
  • BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb; Zuständigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.10.2012 - 17 TaBV 48/12
    Im Übrigen handelt es sich zwar bei einer betriebsübergreifenden Versetzung eines Arbeitnehmers für den aufnehmenden Betrieb um eine Einstellung (BAG 26.01.1993 - 1 AZR 303/92 - AP Nr. 102 zu § 9 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.06.1994 - 1 ABR 59/93

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.10.2012 - 17 TaBV 48/12
    Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist bei Einstellungen lediglich dann gegeben, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Einstellung insgesamt unterbleibt (BAG 28.6. 1994 - 1 ABR 59/93 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).
  • BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 80/87

    Widerspruch des Betriebsrats gegen die Einstellung eines Geschäftsstellenleiters

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.10.2012 - 17 TaBV 48/12
    Dazu muss der Arbeitgeber die Anforderungen des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sowie bei Einstellungen und Versetzungen auch diejenigen des § 99 Abs. 1 Satz 2 BetrVG erfüllt haben (st. Rspr. z.B. BAG 01.06.2011-7 ABR 117/09- AP Nr. 64 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; BAG 28.06.2005 - 1 ABR 26/04 - AP Nr. 49 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 85/87

    Leiharbeitnehmer

  • ArbG Leipzig, 23.03.2012 - 3 BV 84/11
  • Drs-Bund, 02.03.2012 - BT-Drs 17/8829
  • LAG Hessen, 21.05.2013 - 4 TaBV 298/12

    Einstellung - vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung; Einstellung -

    Zu diesem Zweck wird eine entsprechende Anwendung der Befristungskontrolltatbestände von § 14 Abs. 1 TzBfG oder zumindest eine Orientierung an den diesen zu Grunde liegenden Wertungen als geboten betrachtet ( so mit unterschiedlichen Akzentuierungen etwa Düwell ZESAR 2011/449, 453 f; Hamann RdA 2011/321, 326; Ulber AiB 2011/351, 352; ArbG Cottbus 25. April 2012 - 2 BV 8/12 - AiB 2012/612, zu B 4 c; ArbG Offenbach am Main 01. August 2012 a. a. O., zu I 2 d cc (3); zu letzterem Punkt a. A. LAG Düsseldorf 02. Oktober 2012 - 17 TaBV 48/12 - NZA 2012/1378, zu B II 3 c cc (3) (b) ).
  • LAG Hessen, 19.03.2013 - 4 TaBV 199/12

    Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung

    Die Gegenansicht hält einen Einsatz von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen dagegen unter bestimmten Voraussetzungen nach wie vor für zulässig, entnimmt dem Umgehungsverbot von Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2008/104/EG jedoch die Notwendigkeit einer Missbrauchskontrolle, Zu diesem Zweck wird eine entsprechende Anwendung der Befristungskontrolltatbestände von § 14 Abs. 1 TzBfG oder zumindest eine Orientierung an den diesen zu Grunde liegenden Wertungen als geboten betrachtet (so mit unterschiedlichen Akzentuierungen etwa Düwell ZESAR 2011/449, 453 f; Hamann RdA 2011/321, 326; Ulber AiB 2011/351, 352; ArbG Cottbus 25. April 2012 - 2 BV 8/12 - AiB 2012/612, zu B 4 c; ArbG Offenbach am Main 01. August 2012 a. a. O., zu I 2 d cc (3); zu letzterem Punkt a. A. LAG Düsseldorf 02. Oktober 2012 - 17 TaBV 48/12 - NZA 2012/1378, zu B II 3 c cc (3) (b)).
  • ArbG München, 13.05.2013 - 12 BV 51/12

    Begriff "vorübergehend" gem. § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG; Zustimmungsverweigerungsrecht

    Richtig ist, dass § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG keine zeitlich genau definierte Grenze definiert, sondern eine flexible Zeitkomponente (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 02.10.2012 - 17 TaBV 48/12, NZA 2012, 1378).
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