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   OLG Frankfurt, 30.12.2004 - 17 W 74/04   

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https://dejure.org/2004,10638
OLG Frankfurt, 30.12.2004 - 17 W 74/04 (https://dejure.org/2004,10638)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.12.2004 - 17 W 74/04 (https://dejure.org/2004,10638)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Dezember 2004 - 17 W 74/04 (https://dejure.org/2004,10638)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Judicialis

    HGB §§ 84 ff.; ; ArbGG § 5 Abs. 1 S. 2; ; ArbGG § 5 Abs. 3; ; ArbGG § 5 Abs. 3 S. 1; ; GVG § 17 a Abs. 4 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 5 Abs. 3 S. 1
    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Zivilgerichten für Ansprüche eines Finanzmaklers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Zivilgerichten für Ansprüche eines Finanzmaklers

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - MLP 24 -, Provisionsvorschuss, Rückzahlung, HV, Finanzmakler, Arbeitnehmerbegriff, faktischer Einfirmenvertreter, Verdienstgrenze, Entgeltgrenze

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.12.1963 - VII ZR 113/62

    Einfirmenvertreter, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Zuständigkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2004 - 17 W 74/04
    Für die Bestimmung der Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit kommt es auf alle unbedingt entstandenen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis an, nicht aber auf die tatsächlich erfolgten Zahlungen, weil sonst durch Minder- oder Überzahlungen der Status des Handelsvertreters und die zuständige Gerichtsbarkeit willkürlich verändert werden könnten (so BGH NJW 64, 497, 498; OLG Düsseldorf, OLGR 00, 454; Röhricht/v. Westphalen/Küstner, HGB, 2. Aufl. § 92 b Rn. 6; Hopt, Handelsvertreterrecht, 3. Aufl. § 84 Rn. 46 u. HGB, 31. Aufl. § 84 Rn. 46; Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, § 92 a Rn. 6).

    Das Landgericht kann sich für seine andere Auffassung insbesondere auch nicht auf die Entscheidungen des BGH (NJW 64, 497) und des OLG Düsseldorf (OLGR 00, 454) berufen, die beide im Ergebnis viel mehr auch darauf abstellen, was der Handelsvertreter in den letzten sechs Monaten zu beanspruchen hatte.

    Da Provisionsvorschüsse bei Ermittlung des nach § 5 Abs. 3 S. 1 entscheidenden Betrages insoweit zu berücksichtigen sind, als sie bereits unbedingt entstanden waren (BGH NJW 64, 497) hat das Landgericht zu Recht festgestellt, dass der Beklagte jedenfalls einen Anspruch in Höhe der Hälfte der monatlich geleisteten Provisionsvorschüsse von 2.300,00 EUR hatte und damit unabhängig von den tatsächlich verdienten Provisionen einen Anspruch auf Zahlung von insgesamt 6.900,00 EUR.

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2004 - 17 W 74/04
    Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges ist von dem nur in rechtlicher Hinsicht zu überprüfenden Sachvortrag des Klägers auszugehen, da nicht die Einwendung des Beklagten, sondern der Vortrag des Klägers den Streitgegenstand bestimmt (BGHZ 67, 84; 97, 312; 102, 280; 108, 284; BAG NJW 58, 686; Zöller-Gummer, ZPO, 25 Aufl. § 13 GVG Rn. 11; Kissel, GVG, 3. Aufl. § 17 Rn. 17).
  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2004 - 17 W 74/04
    Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges ist von dem nur in rechtlicher Hinsicht zu überprüfenden Sachvortrag des Klägers auszugehen, da nicht die Einwendung des Beklagten, sondern der Vortrag des Klägers den Streitgegenstand bestimmt (BGHZ 67, 84; 97, 312; 102, 280; 108, 284; BAG NJW 58, 686; Zöller-Gummer, ZPO, 25 Aufl. § 13 GVG Rn. 11; Kissel, GVG, 3. Aufl. § 17 Rn. 17).
  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2004 - 17 W 74/04
    Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges ist von dem nur in rechtlicher Hinsicht zu überprüfenden Sachvortrag des Klägers auszugehen, da nicht die Einwendung des Beklagten, sondern der Vortrag des Klägers den Streitgegenstand bestimmt (BGHZ 67, 84; 97, 312; 102, 280; 108, 284; BAG NJW 58, 686; Zöller-Gummer, ZPO, 25 Aufl. § 13 GVG Rn. 11; Kissel, GVG, 3. Aufl. § 17 Rn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2000 - 16 W 15/00

    Rechtsfolgen der Vorenthaltung verdienter Vergütungsleistungen gegenüber einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2004 - 17 W 74/04
    Für die Bestimmung der Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit kommt es auf alle unbedingt entstandenen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis an, nicht aber auf die tatsächlich erfolgten Zahlungen, weil sonst durch Minder- oder Überzahlungen der Status des Handelsvertreters und die zuständige Gerichtsbarkeit willkürlich verändert werden könnten (so BGH NJW 64, 497, 498; OLG Düsseldorf, OLGR 00, 454; Röhricht/v. Westphalen/Küstner, HGB, 2. Aufl. § 92 b Rn. 6; Hopt, Handelsvertreterrecht, 3. Aufl. § 84 Rn. 46 u. HGB, 31. Aufl. § 84 Rn. 46; Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, § 92 a Rn. 6).
  • BGH, 28.06.2011 - VIII ZB 91/10

    Rechtswegabgrenzung für eine Provisionsrückzahlungsklage gegen einen

    Auch zunächst darlehensweise gewährte Provisionsvorschüsse sind bei der Ermittlung der nach § 5 Abs. 3 ArbGG maßgeblichen Vergütungsgrenze zu berücksichtigen, wenn und soweit diese sich - wie hier - aufgrund eines bereits im Handelsvertretervertrag vereinbarten Erlasses der Rückzahlungsverpflichtung beim Ausscheiden des Handelsvertreters automatisch in unbedingt bezogene Vergütungen umgewandelt haben (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Dezember 2004 - 17 W 74/04, juris; OLG Köln, OLGR 2009, 567, 568; Kliemt/Liebscher in Schwab/Weth, ArbGG, 3. Aufl., § 5 Rn. 265a mwN).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2006 - 16 W 109/06

    Begriff der bezogenen Vergütung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG : Keine

    Andernfalls könnte nämlich durch Minder- oder Überzahlungen der Status des Handelsvertreters und die zuständige Gerichtsbarkeit willkürlich verändert werden (vgl. Senat, v. 11.4.2000 - 16 W 15/00, OLGR 2000, 454; v. 29.09.2006 - I-16 W 46/06; OLG Köln, v. 23.12.2005 - 19 W 54/05, überreicht mit Anlagekonvolut K 16; OLG Frankfurt, v. 30.12.2004 - 17 W 74/04; OLG Karlsruhe, OLGR 2006, 803, 804; Löwisch in: Ebenroth/Boujong/Joost, a.a.O., § 92a Rdnr. 6; Baumbach/Hopt, a.a.O., § 84 Rdnr. 46).
  • OLG München, 22.06.2007 - 7 W 1079/07

    Maßgeblichkeit unbedingter Provisionsansprüche des Handelsvertreters bei

    Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 ArbGG erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts, nachdem die Oberlandesgerichte Hamm (Az. 18 W 25/05), Schleswig (Az. 16 W 53/06) und Frankfurt (4 Senat Az. 4 W 46/05) die Durchschnittsvergütung der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses nur unter Ansatz der tatsächlichen Zahlungen an den Handelvertreter bemessen haben, während die Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 1 W 18/06), Dresden (Az. 14 W 1161/06), Düsseldorf (I- 16 W 109/06), Frankfurt (23. Senat Az. 23 W 62/06; 17. Senat Az. 17 W 74/04) und Oldenburg (8 W 84/06) allein auf die unbedingt erworbenen Ansprüche abgestellt haben.
  • OLG Köln, 15.05.2007 - 19 W 21/07

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus Handelvertreterverhältnis - Maßgeblichkeit des

    Für die Bestimmung der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte kommt es nach der vom Senat in ständiger Rechtsprechung (z.B. Beschluss vom 23.12.2005 - 19 W 54/05; Beschluss vom 12.7.2006 - 19 W 29/06) geteilten herrschenden Ansicht auf alle unbedingt entstandenen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis an (vgl. BGH, Urteil vom 9.12.1963 - VII ZR 113/62, in: NJW 1964, 497, 498), nicht aber auf die tatsächlich erfolgten Zahlungen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.12.2004 - 17 W 74/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.6.2005 - 16 W 24/05, in: OLGR 2005, 540 ff.; Beschluss vom 11.4.2000 - 16 W 15/00, in: OLGR 2000, 254; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.5.2006 - 7 W 29/06, in: OLGR 2006, 803 f.; Beschluss vom 12.5.2006 - 1 W 18/06, in: VersR 2007, 207 ff.; Röhricht/von Westphalen/Küstner, Handelsgesetzbuch, 2. Auflage 2001, § 92 a HGB Rn 6; Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 32. Auflage 2006, § 84 HGB Rn 46 m.w.N.; Ebenroth/Boujong/Joost, Handelsgesetzbuch, 1. Auflage 2001, § 92 a HGB Rn 6 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 20.02.2006 - 18 U 40/05

    Sachliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bei Handelsvertretern gemäß § 5 Abs.

    Den dieser Auffassung des Senats entgegenstehenden Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 30.12.2004 - 17 W 74/04 - und des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 03.05.2005 - 16 W 119/04 - folgt der Senat aus folgenden Gründen nicht:.
  • OLG Köln, 15.09.2008 - 19 W 18/08

    Berücksichtigung von Provisionsvorschüssen bei der Bestimmung der

    Für die Bestimmung der Vergütungsgrenze von 1.000,00 EUR kommt es nach der vom Senat geteilten herrschenden Ansicht auf alle unbedingt entstandenen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis an, nicht aber auf die tatsächlich erfolgten Zahlungen (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 30.12.2004, Az.: 17 W 74/04; OLGR Düsseldorf 05, 540; BGH NJW 64, 497; OLGR Düsseldorf 00, 454; Röhricht/v. Westphalen/Küstner, HGB, § 92 a Rn. 6; Baumbach/Hopt HGB, § 84 Rn. 46; Hopt, Handelsvertreterrecht, § 84 Rn. 46; Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, § 92a Rn. 6).
  • OLG Hamm, 04.07.2005 - 18 W 25/05

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder der Arbeitsgerichtsbarkeit;

    Diesbezüglich verweist sie auf Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 30.12.2004 - 17 W 74/04 - und des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 03.05.2005 - 16 W 119/04 -.
  • LG Chemnitz, 04.08.2006 - 4 O 2909/05
    Für die Bestimmung der Zuständigkeit kommt es auf alle unbedingt entstandenen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis an; nicht aber auf die letztlich tatsächlich erfolgten Auszahlungen ( BGH NJW 1964, 497; OLG Köln, 23.12.2005, Az.: 19 W 54/05 und OLG Frankfurt/M. , 30.12.2004, Az.: 17 W 74/04 ).
  • LG Hannover, 18.08.2010 - 2 O 85/10

    - FORMAXX 39 -, Abgrenzung AN / VV, Rechtsweg, Berichtspflicht, Schulungen,

    Maßgeblich ist der Sachverhalt, der sich aus dem Vorbringen der Klägerin und dem unstreitigen Beklagtenvorbringen ergibt, da nicht die Einwendungen des Beklagten, sondern der Vortrag der Klägerin den Streitgegenstand bestimmen (unter Bezugnahme auf OLG Frankfurt/Main, 30.12.2004 - 17 W 74/04 -).
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