Rechtsprechung
| VG Schleswig, 14.03.2019 - 17 A 2/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 3 Abs 4 AGG, § 47 Abs 1 S 1 BeamtStG
Zurückstufung eines Beamten in ein anderes Amt wegen eines Verstoßes gegen die Grundpflichten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- antidiskriminierungsstelle.de
(Kurzinformation)
Zurückstufung - Dienstpflichten des Beamten
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2017 - 3d A 1512/13
Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen eines schwerwiegenden …
Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2019 - 17 A 2/17
Darüber hinaus verstieß der Kläger dadurch gegen die ihm obliegende Wohlverhaltenspflicht aus § 34 Satz 3 BeamtStG, wonach sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden muss, die sein Beruf erfordern (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.03.2017 - 3d A 1512/13.O - juris Rn. 57).Entscheidend für die rechtliche Einordnung eines Verhaltens als innerdienstliche Pflichtverletzung ist dessen kausale und logische Einbindung in ein Amt und die damit verbundene dienstliche Tätigkeit (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.03.2017 - 3d A 1512/13.O - juris Rn. 91).
- BVerwG, 31.08.2017 - 2 A 6.15
Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst; …
Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2019 - 17 A 2/17
Eine gegenüber der Verfügung schwerere Maßnahme ist ausgeschlossen (BVerwG, Urteil vom 31.08.2017 - 2 A 6/15 - juris Rn. 18 f.). - BVerwG, 14.11.2007 - 1 D 6.06
Technischer Fernmeldeobersekretär (Außendienstmitarbeiter); im Rahmen unerlaubter …
Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2019 - 17 A 2/17
Erst zu diesem Zeitpunkt ist das Dienstvergehen vollendet (BVerwG, Urteil vom 14.11.2007 - 1 D 6/06 - juris Rn. 54).
- BVerwG, 08.11.2000 - 1 D 35.99
Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2019 - 17 A 2/17
Es reicht deshalb aus, dass die innere Ablehnung sich dem überlegenen Vorgesetzten nach den erkennbaren Umständen aus dem Verhalten hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 08.11.2000 - 1 D 35/99 - juris Rn. 27). - BVerwG, 27.06.2013 - 2 A 2.12
Beamter; Disziplinarverfügung; Disziplinarbefugnis; Disziplinarmaßnahme; …
Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2019 - 17 A 2/17
Die gegen den Kläger ausgesprochene Disziplinarmaßnahme steht unter Berücksichtigung aller belastenden und entlastenden Umstände des Einzelfalls auch aus der Sicht des erkennenden Gerichts in einem gerechten Verhältnis zur Schwere seines Dienstvergehens und zu seinem Verschulden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.06.2013 - 2 A 2.12 - juris Rn. 32 mit weit. - BVerwG, 24.06.2010 - 2 C 15.09
Disziplinarverfahren; Mangel; Verfahrensfehler; Wesentlichkeit; …
Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2019 - 17 A 2/17
Beantwortet der Beamte eine entsprechende Anfrage nicht, so fehlt es an der Zustimmung (BVerwG, Urteil vom 24.06.2010 - Az. 2 C 15/09 - juris Rn. 14). - BVerwG, 14.06.2018 - 2 WD 15.17
Verbale und körperliche sexuelle Belästigung einer Untergebenen; …
Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2019 - 17 A 2/17
Rn. 154 Begeht ein Beamter im Rahmen seines Dienstes eine sexuelle Belästigung gegenüber einer ihm unterstellten Mitarbeiterin, verstößt er gegen die ihm obliegenden Grundpflichten aus § 33 BeamtStG, insbesondere gegen seine Pflicht zum treuen Dienen (BVerwG, Urteil vom 14.06.2018 - 2 WD 15/17 - juris Rn. 25). - OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2017 - 14 LB 1/15
Ausscheidung verbliebener Tatvorwürfe in Disziplinarverfahren; Notwendigkeit der …
Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2019 - 17 A 2/17
Nur aufgrund einer Gesamtwürdigung des Verhaltens und der Persönlichkeit des Beamten kann beurteilt werden, ob der Beamte im Beamtenverhältnis noch tragbar ist und, falls dies zu bejahen ist, welche Disziplinarmaßnahme erforderlich ist, um ihn zur künftigen Einhaltung der Dienstpflichten und der Wahrung des Ansehens des Berufsbeamtentums anzuhalten (Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens, OVG Schleswig, Urteil vom 09.03.2017 - 14 LB 1/15 - juris Rn. 285 mit weit. Nachw.). - VG Magdeburg, 13.12.2012 - 8 A 7/11
Disziplinarrecht (Gehaltskürzung) - hier: körperliche Belästigung eines …
Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2019 - 17 A 2/17
Erschwerend fällt hier ins Gewicht, dass die Übergriffe durch einen Vorgesetzten gegenüber einer ihm dienstlich unterstellten Mitarbeiterin begangen wurden (VG Magdeburg, Urteil vom 13.12.2012 - 8 A 7/11 - juris Rn. 64). - OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2004 - 16 LB 1/04
Disziplinarmaßnahme; Zurückstufung; sexuelle Belästigung; Einstellung; …
Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2019 - 17 A 2/17
Eine Sachverhaltsidentität, für die allein der historische Geschehensablauf maßgebend ist, liegt nicht vor, wenn in dem disziplinaren Gesamtvorwurf zu dem strafgerichtlich erfassten Sachverhalt noch weitere zeitlich und kausal getrennte disziplinarerhebliche Geschehensabläufe hinzukommen, die nicht Gegenstand einer Strafe oder Ordnungsmaßnahme waren (OVG Schleswig, Beschluss vom 23.11.2004 - 16 LB 1/04 - juris Rn. 27). - VG Meiningen, 08.12.2011 - 6 D 60012/11
Zumessung einer Disziplinarmaßnahme bei sexueller Belästigung einer Sekretärin in …
- VG Schleswig, 09.10.2024 - 17 A 3/21
Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Polizeihauptkommissar; Kürzung der …
Vielmehr übt das Disziplinargericht in Anwendung der in § 13 Abs. 1 LDG niedergelegten Grundsätze selbst die Disziplinarbefugnis aus (…vgl. Gesetzesbegründung zu § 60 Abs. 3 BDG a.F., BTDrucks 14/4659, S. 48; BVerwG…, Urteil vom 27. Juni 2013 - 2 A 2.12 -, Rn. 9;… Urteil vom 31.08.2017 - 2 A 6/15 -, Rn. 18 f.; vgl. zu Vorstehendem auch VG Schleswig, Urteil vom 14.03.2019 - 17 A 2/17 -, Rn. 157 ; alle juris).Danach muss die gegen die Beamtin oder den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 08.11.2023 - 14 LB 3/23 -, juris Rn. 157 m.w.N.; siehe dazu auch VG Schleswig, Urteil vom 14.03.2019 - 17 A 2/17 -, juris Rn. 157 m.w.N.).
- VG Schleswig, 14.12.2022 - 22 A 3/19 Eine Sachverhaltsidentität liegt nicht vor, wenn in dem disziplinaren Gesamtvorwurf zu dem strafrechtlich erfassten Sachverhalt noch weitere zeitlich und kausal getrennte disziplinarerhebliche Geschehensabläufe hinzukommen, die nicht Gegenstand einer Strafe oder Ordnungsmaßnahme waren (OVG Schleswig…, Beschluss vom 23. November 2004, Az. 16 LB 1/04, Rn. 27; VG Schleswig, Urteil vom 14. März 2018, Az. 17 A 2/17, Rn. 161, beide juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".