Rechtsprechung
| LG Stuttgart, 25.10.2022 - 17 O 39/22 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.03.2017 - I ZR 39/15
PC mit Festplatte I - Gerätevergütung: Technische Eignung und erkennbare …
Auszug aus LG Stuttgart, 25.10.2022 - 17 O 39/22
Ein widersprüchliches Verhalten (venire contra factum proprium) ist rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BGH Urt. v. 16.3.2017 - I ZR 39/15, GRUR 2017, 702 Rn. 96).Eine Rechtsausübung ist unzulässig, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenseite deshalb vorrangig schutzwürdig erscheinen (vgl. BGH Urt. v. 16.3.2017 - I ZR 39/15, GRUR 2017, 702 Rn. 96).
- BGH, 17.11.2014 - I ZR 177/13
Möbelkatalog - Grenzen des Urheberrechtsschutzes: Öffentliche Zugänglichmachung …
Auszug aus LG Stuttgart, 25.10.2022 - 17 O 39/22
Ebenso kann dahinstehen, ob die Fototapete neben dem Zimmer als eigentlichem Gegenstand der Vervielfältigung und öffentlichen Wiedergabe als unwesentliches Beiwerk im Sinne von § 57 UrhG anzusehen ist, weil sie weggelassen oder ausgetauscht werden könnte, ohne dass dies dem durchschnittlichen Betrachter auffiele oder ohne dass die Gesamtwirkung des Hauptgegenstands in irgendeiner Weise beeinflusst würde (vgl. BGH Urt. v. 17.11.2014 - I ZR 177/13, NJW 2015, 2119 Rn. 27).
- OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 U 56/23
Veröffentlichung der Fotografien zur Bewerbung des betriebenen Hotels …
Rn. 65 Durch das Inverkehrbringen der Fototapeten hat der vermeintliche Urheber der hierfür genutzten Fotos einen Vertrauenstatbestand geschaffen, weil die Beklagte vernünftigerweise davon ausgehen durfte, dass die nunmehr angegriffene Nutzung der Fototapete von der Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers gedeckt sei und sich dieser auch nicht in seinen Interessen beeinträchtigt fühlen würde (vgl. Urteil des LG Stuttgart vom 25. Oktober 2022, Az. 17 O 39/22, GRUR-RS 2022, 48323). - LG Köln, 11.04.2024 - 14 O 70/23
Abbild von Fototapete kann Urheberrechtsverletzung sein
Sie verweist auf die Urteile des Landgerichts Stuttgarts vom 25.10.2022, AZ: 17 O 39/22 sowie vom Landgericht Düsseldorf vom 08.03.2023, AZ: 12 O 129/22.An dieser Ansicht der Kammer, die sie bereits im Kammerurteil vom 18.08.2022 - 14 O 350/21 (MMR 2023, 462) ausführlich begründet hat, hält die Kammer insbesondere auch im Lichte der im Nachgang ergangenen Rechtsprechung des LG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2023 - 12 O 129/22, ZUM 2023, 539 (im Weiteren "Urteil des LG Düsseldorf") sowie des OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2024 - 20 U 56/23, GRUR-RS 2024, 1629 (im Weiteren "Urteil des OLG Düsseldorf" und des LG Stuttgart, Urteil vom 25.10.2022 - 17 O 39/22, GRUR-RS 2022, 48323 ("Urteil des LG Stuttgart") fest.
Auch das Urteil des LG Stuttgart führt nicht dazu, dass die Kammer vorliegend einen Verstoß der Klägerin gegen § 242 BGB annehmen würde.
Das OLG Düsseldorf zitiert insoweit das Urteil des LG Stuttgart.
- LG Köln, 18.04.2024 - 14 O 60/23
Haftung für Veröffentlichung eines Bildes einer Fototapete
Rn. 38 Sie verweist auf die Urteile des Landgerichts Stuttgarts vom 25.10.2022, AZ: 17 O 39/22 sowie vom Landgericht Düsseldorf vom 08.03.2023, AZ: 12 O 129/22.An dieser Ansicht der Kammer, die sie bereits im Kammerurteil vom 18.08.2022 - 14 O 350/21 (MMR 2023, 462) ausführlich begründet hat, hält die Kammer insbesondere auch im Lichte der im Nachgang ergangenen Rechtsprechung des LG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2023 - 12 O 129/22, ZUM 2023, 539 (im Weiteren "Urteil des LG Düsseldorf") sowie des OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2024 - 20 U 56/23, GRUR-RS 2024, 1629 (im Weiteren "Urteil des OLG Düsseldorf" und des LG Stuttgart, Urteil vom 25.10.2022 - 17 O 39/22, GRUR-RS 2022, 48323 ("Urteil des LG Stuttgart") fest.
- LG Köln, 11.04.2024 - 14 O 75/23
LG Köln bleibt bei seiner Rechtsprechung - Kauf von Fototapete umfasst keine …
An dieser Ansicht der Kammer, die sie bereits im Kammerurteil vom 18.08.2022 - 14 O 350/21 (MMR 2023, 462) ausführlich begründet hat, hält die Kammer insbesondere auch im Lichte der im Nachgang ergangenen Rechtsprechung des LG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2023 - 12 O 129/22, ZUM 2023, 539 (im Weiteren "Urteil des LG Düsseldorf") sowie des OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2024 - 20 U 56/23, GRUR-RS 2024, 1629 (im Weiteren "Urteil des OLG Düsseldorf" und des LG Stuttgart, Urteil vom 25.10.2022 - 17 O 39/22, GRUR-RS 2022, 48323 ("Urteil des LG Stuttgart") fest.
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Rechtsprechung
| LG Bochum, 10.01.2023 - 17 O 39/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 21.04.2020 - 17 O 29/20
- LG Bochum, 21.04.2020 - 17 O 39/22
- LG Bochum, 10.01.2023 - 17 O 39/22
- OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 68/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 05.05.2022 - C-179/21
Ein Unternehmer, der auf Websites wie Amazon eine nicht von ihm selbst …
Auszug aus LG Bochum, 10.01.2023 - 17 O 39/22
Rn. 9 Der Kläger ist der Auffassung, dass aufgrund des Urteils des EuGH vom 05.05.2022 (Aktenzeichen C-179/21) die einstweilige Verfügung vom 21.04.2020 wegen veränderter Umstände aufzuheben sei, weil es sich danach bei der Angabe "5 Jahre Garantie" nur um einen Hinweis in beiläufiger und belangloser Weise handele.Rn. 31 Das Urteil des EuGH vom 05.05.2022 (C-179/21) führt aus, dass eine unbedingte Verpflichtung, dem Verbraucher solche Informationen unter allen Umständen zur Verfügung zu stellen, unverhältnismäßig wäre (…Rn. 40).
- BGH, 02.07.2009 - I ZR 146/07
Mescher weis
Auszug aus LG Bochum, 10.01.2023 - 17 O 39/22
Betroffen ist dadurch vielmehr die Richtigkeit der Entscheidung selbst (BGHZ 181, 373 ff Rn. 19 m.w.N.).
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| LG Bochum, 21.04.2020 - 17 O 39/22 |
Verfahrensgang
- LG Bochum, 21.04.2020 - 17 O 39/22
- LG Bochum, 21.04.2020 - 17 O 29/20
- LG Bochum, 10.01.2023 - 17 O 39/22
- OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 68/23
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