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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 25.09.2008 - 17 Sa 281/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11563
LAG Düsseldorf, 25.09.2008 - 17 Sa 281/08 (https://dejure.org/2008,11563)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.09.2008 - 17 Sa 281/08 (https://dejure.org/2008,11563)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. September 2008 - 17 Sa 281/08 (https://dejure.org/2008,11563)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Teilnahme am Auswahlverfahren; Trennung der Auswahlverfahren nach Einstellungs- und Beförderungsbewerbern

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 33 Abs. 2 GG; Art. 7 Abs. 1 GG
    Teilnahme am Auswahlverfahren; Trennung der Auswahlverfahren nach Einstellungs- und Beförderungsbewerbern

  • LAG Düsseldorf PDF

    Art. 33 Abs. 2 GG; Art. 7 Abs. 1 GG
    Teilnahme am Auswahlverfahren; Trennung der Auswahlverfahren nach Einstellungs- und Beförderungsbewerbern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch einer Lehrerin an einer Realschule auf Teilnahme am Stellenbesetzungsverfahren für Lehrer; Vereinbarkeit einer Trennung der Auswahlverfahren zur Lehrereinstellung nach Einstellungs- und Beförderungsbewerbern mit Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG) und den Grundsätzen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (25)

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04

    Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.09.2008 - 17 Sa 281/08
    Mit Urteil des BAG vom 15.05.2005 - 9 AZR 142/04 - wurde dieses Verfahren in Abweichung von der Rechtsprechung des OVG NRW für unzulässig erklärt.

    Eine Feststellungsklage ist auch dann zulässig, wenn nur ein Teil eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien streitig und die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, diesen Streit zu klären (BAG 21. Januar 2003 - 9 AZR 600/01 - BAGE 104, 280; BAG 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 - BAGE 114, 80 - 88).

    Insofern ist eine Feststellungsklage immer dann zulässig, wenn mit dieser eine sachgemäße, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und deshalb prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 - a.a.O.;… Zöller/Greger, 26. Aufl., § 256 Rdn. 7 d).

    Das schließt das Recht ein, ein Auswahlverfahren um eine freie Stelle auf den entsprechenden Bewerberkreis zu beschränken (BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - BAGE 101, 153; BAG 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 - a.a.O.; LAG Hamm 18.05.2001 - 5 Sa 1942/00 - NZA RR 2002, 107-111; OVG NW 10.07.2003 - 1 B 669/03 - zitiert nach juris).

    Anhand des Anforderungsprofils hat er dann festzustellen, welcher Bewerber diesen am besten entspricht (BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 - a.a.O.).

    Das Auswahlprofil stellt damit die Verbindung zwischen dem vom öffentlichen Arbeitgeber zu bestimmenden Charakter der Stelle und den von den Bewerbern zu erbringenden Voraussetzungen dar (BAG 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 - a.a.O.).

    Nachdem das BAG in seiner Entscheidung vom 15.03.2005 (9 AZR 142/04) entschieden hatte, dass die vom beklagten Land festgelegte Einschränkung der Bewerbungsmöglichkeit durch das Erfordernis einer fünfjährigen Mindestbeschäftigungszeit in einer Laufbahn des gehobenen Dienstes einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält, musste das Land einen anderen Weg finden, um Einstellungs- und Beförderungsbewerber in einer Bewerberliste einzusortieren.

  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 451/01

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage, Bevorzugung von …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.09.2008 - 17 Sa 281/08
    Sofern nicht ein Funktionsvorbehalt zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben besteht, garantiert Art. 33 Abs. 2 GG nicht nur Beamten, sondern in gleicher Weise auch Angestellten und Arbeitern den Zugang zu einem öffentlichen Amt (BAG 05.11.2002 - 9 AZR 451/01 - AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 57; LAG Hamm 03.05.2007 - 11 Sa 2/07 - zitiert nach juris).

    Die Festlegung auf die in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gibt jedem Bewerber ein subjektives Recht auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren (BAG 05.11.2002 - 9 AZR 451/01 -, a.a.O.).

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 1086/06

    Erneute Teilnahme am Einstellungsverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.09.2008 - 17 Sa 281/08
    Insoweit ist die dann von dem beklagten Land vorgenommene Unterscheidung zwischen externen und internen Bewerbern auch wegen der unterschiedlichen Ausgangslage sachlich gerechtfertigt (BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 1086/06 -, zitiert nach Juris).

    Während dem öffentlichen Arbeitgeber bei den Einstellungsbewerbern nur die Examensnoten, die Auswertung der Bewerbungsunterlagen und die aus dem Auswahlverfahren gewonnenen Erkenntnisse zur Verfügung stehen, hat er bei den Beförderungsbewerbern zusätzlich noch die aus der tatsächlichen Beschäftigung und der dienstlichen Beurteilung gewonnenen Erkenntnisse zur Verfügung (BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 1086/06 - a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2007 - 6 B 750/07

    Beanstandung des Laufbahnwechselverfahrens im Schuldienst; Unzulässige …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.09.2008 - 17 Sa 281/08
    Unter Berücksichtigung dieser weiteren Aspekte und der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist es dem beklagten Land somit nicht möglich, Einstellungs- und Beförderungsbewerber in einer Ordnungsliste einzusortieren (VG Düsseldorf, 27.04.2007 - 2 L 391/07 -, bestätigt durch OVG NRW 08.08.2007 - 6 B 750/07 -).

    Darüber hinaus hat der gleiche Senat des OVG NRW in seinem Beschluss vom 08. August 2007 - 6 B 750/07 - die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 27. April 2007, in der eine Trennung der Auswahlverfahren ebenfalls als sachlich gerechtfertigt angesehen wurde, bestätigt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2007 - 6 B 557/07

    Ausschluss eines Lehrers für die Bewerbung auf Stellen für Studienräte wegen …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.09.2008 - 17 Sa 281/08
    Die Klägerin verweist auf den Beschluss des OVG NRW vom 18.07.2007 (Aktenzeichen 6 B 557/07) in dem das OVG NRW ausführe, dass ein Ausschluss der Bewerbung eines Laufbahnwechslers auf eine Stelle, die nicht ausdrücklich für die Besetzung mit Laufbahnwechsler vorgesehen sei, mit Art. 33 Abs. 2 GG nicht in Einklang stehe.

    Das OVG NRW hat in seinem Beschluss vom 18.07.2007 (6 B 557/07) ausgeführt, dass allein der durch die grundsätzlich notwendige Beurteilung von Laufbahnwechslern ausgelöste Verwaltungsaufwand die Trennung der Auswahlverfahren für Einstellungs- und Laufbahnwechsler sachlich nicht rechtfertigen könne.

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.09.2008 - 17 Sa 281/08
    Nur mit einer funktionsfähigen Schulverwaltung erfüllt das beklagte Land den ihm durch Art. 7 Abs. 1 GG erteilten Erziehungsauftrag, der auch die staatliche Pflicht beinhaltet, das Schulwesen zu organisieren, Schulen zu errichten sowie Erziehungsziele und Ausbildungsgänge festzulegen (BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.09.2008 - 17 Sa 281/08
    Einen davon unabhängigen Anspruch auf Übernahme in den öffentlichen Dienst begründet Art. 33 Abs. 2 GG nicht (BVerfG 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02- BVerfGE 108, 282, 295; BVerfG 04.05.1998 - 2 BvR 2555/96 - NJW 1998, 2590, 2591).
  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.09.2008 - 17 Sa 281/08
    Das schließt das Recht ein, ein Auswahlverfahren um eine freie Stelle auf den entsprechenden Bewerberkreis zu beschränken (BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - BAGE 101, 153;… BAG 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 - a.a.O.; LAG Hamm 18.05.2001 - 5 Sa 1942/00 - NZA RR 2002, 107-111; OVG NW 10.07.2003 - 1 B 669/03 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.09.2008 - 17 Sa 281/08
    An ihnen werden die Eigenschaften und Fähigkeiten der Bewerber um den Dienstposten gemessen, um eine bestmögliche Besetzung zu gewährleisten (BAG 21.01.2003 - 9 AZR 72/02 - BAGE 104, 295; BVerwG 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58).
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.09.2008 - 17 Sa 281/08
    An ihnen werden die Eigenschaften und Fähigkeiten der Bewerber um den Dienstposten gemessen, um eine bestmögliche Besetzung zu gewährleisten (BAG 21.01.2003 - 9 AZR 72/02 - BAGE 104, 295; BVerwG 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58).
  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 668/96

    Konkurrentenklage wegen Nichtbeachtung einer landesrechtlichen Regelung zur …

  • OVG Hamburg, 29.12.2005 - 1 Bs 260/05

    Beamtenrecht: Im Rahmen des Organisationsermessens darf die Ausschreibung von …

  • BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 2555/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen DDR-Richters gegen die …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2003 - 1 B 2117/03

    Einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs; …

  • LAG Hamm, 18.05.2001 - 5 Sa 1942/00

    Konkurrentenklage

  • LAG Hamm, 03.05.2007 - 11 Sa 2/07

    Konkurrentenklage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2007 - 6 B 26/07

    Beschränkung von Stellenausschreibungen im Laufbahnwechselverfahren auf zwei …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - 6 B 48/07

    Zulassung von Bewerbungen um eine Lehrerstelle von Laufbahnwechslern nur zu …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 1 B 669/03

    Bewerbungsverfahrenanspruch; Beförderungswartefristen für Beamten in sog. …

  • VG Gelsenkirchen, 28.03.2007 - 1 L 294/07

    Lehrer, Laufbahnwechsler, Laufbahnwechsel, Stellenausschreibung, LEO, OLIVER

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung …

  • BGH, 17.04.1984 - IX ZR 153/83

    Durchsetzung der Auskunftspflicht des Drittschuldners

  • BGH, 11.03.1997 - X ZB 10/95

    "Einkaufswagen"; Erledigung der Hauptsache im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren; …

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 600/01

    Flugdienst und Ruhezeiten nach 2. DV LuftBO

  • ArbG Düsseldorf, 27.12.2006 - 4 Ga 99/06
  • LAG Hamm, 08.05.2013 - 5 Sa 985/12

    Grundsatz der Bestenauslese

    Das heißt, dass Beschränkungen des Bewerberkreises einen sachlich vertretbaren Grund haben müssen, (OVG NRW, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 6 B 557/07 -, juris; dem folgend OVG NRW Beschluss vom 24.10.2008, - 6 B 1308/08 - , juris; sehr ausführlich unter Darlegung der historischen Entwicklung der derzeitigen Gestaltung der Lehrereinstellung LAG Düsseldorf, Urt. v. 25.09.2008, - 17 Sa 281/08 - , juris), denn Art. 33 Abs. 2 GG regelt alle Stufen des Auswahlprozesses für die Besetzung öffentlicher Ämter, dass heißt sowohl die Sammlung der Bewerber als auch die Auswahl aus dem so gefundenen Bewerberkreis.
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