Rechtsprechung
| KG, 15.05.2025 - 17 U 4/25 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 173 ZPO, § 286 ZPO, § 418 ZPO, § 517 ZPO, § 31a Abs 6 BRAO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verzögerung der Empfangsbereitschaft ist treuwidrig!
Kurzfassungen/Presse
- famrz.de (Kurzinformation)
Zeitverzögerte Rücksendung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
EEB verzögert: Berufung unzulässig! (IBR 2025, 557)
Verfahrensgang
- LG Berlin II, 20.12.2024 - 34 O 80/24
- LG Berlin, 20.12.2024 - 34 O 80/24
- KG, 15.05.2025 - 17 U 4/25
- BGH - IX ZB 24/25 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BGH, 14.10.2008 - VI ZB 23/08
Anforderungen an die Würdigung des Vortrags eines Prozessbevollmächtigten zu den …
Auszug aus KG, 15.05.2025 - 17 U 4/25
Rn. 21 a) Das Empfangsbekenntnis eines Anwalts erbringt gemäß § 175 Abs. 3 ZPO wie eine Zustellungsurkunde (§ 418 ZPO) Beweis für die Entgegennahme des bezeichneten Schriftstücks als zugestellt und für den Zeitpunkt der empfangsbereiten Entgegennahme (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 23/08 -, juris Rn. 8).Dafür genügt die bloße Möglichkeit der Unrichtigkeit nicht, vielmehr muss jede Möglichkeit der Richtigkeit der Empfangsbestätigung ausgeschlossen werden (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 23/08 -, juris Rn. 8; ebenso BGH, Urteil vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 114/05 - NJW 2006, 1206, 1207).
Andererseits dürfen an einen Gegenbeweis nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen der Beweisnot der betroffenen Partei keine überspannten Anforderungen gestellt werden (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 23/08 -, Rn. 8, juris; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - VI ZB 80/06 - VersR 2008, 512, 513 m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 19. Juni 2024 - 23 U 8369/21 -, juris;… MüKoZPO/Häublein/Müller, 7. Aufl. 2025, ZPO § 173 Rn. 21).
- KG, 24.01.2025 - 7 U 17/24
Zustellung eines Urteils bei Nichtabgabe des elektronischen Empfangsbekenntnisses …
Auszug aus KG, 15.05.2025 - 17 U 4/25
Ein vom Adressaten abweichend oder gegenteilig gebildeter Wille, das ihm übersandte Schriftstück (noch) nicht als zugestellt betrachten zu wollen, ist dagegen unbeachtlich, wenn er nach außen keinen Ausdruck gefunden hat (BGH…, Beschluss vom 13. Januar 2015 - VIII ZB 55/14 -, Rn. 12, juris; BVerwG…, Beschluss vom 12. Oktober 1984 - 1 B 57/84 -, Rn. 8, juris; KG, Beschluss vom 24. Januar 2025 - 7 U 17/24 -, juris; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 27. Januar 2025 - I-3 U 58/24 -, juris Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 31. Januar 2025 - 20 U 8/24 -, juris; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 15. Mai 2024 - 14 LA 18/24 -, Rn. 6, juris).Rn. 24 Der Beklagtenvertreter hat ein elektronisches Empfangsbekenntnis erteilt, so dass es auf die Frage, ob ein solches konstitutiv oder - so die wohl h.M. - lediglich deklaratorisch für eine Zustellung nach § 173 ZPO ist, nicht ankommt (zum Streitstand KG, Beschluss vom 24. Januar 2025 - 7 U 17/24 -, juris Rn. 15 ; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. Juli 2023 - 12 BV 23.293 -, juris; Schultzky, MDR 2022, 201, 204).
- OLG Düsseldorf, 27.01.2025 - 3 U 58/24
Nachweis der Zustellung eines elektronischen Dokuments an einen Rechtsanwalt …
Auszug aus KG, 15.05.2025 - 17 U 4/25
Ein vom Adressaten abweichend oder gegenteilig gebildeter Wille, das ihm übersandte Schriftstück (noch) nicht als zugestellt betrachten zu wollen, ist dagegen unbeachtlich, wenn er nach außen keinen Ausdruck gefunden hat (BGH…, Beschluss vom 13. Januar 2015 - VIII ZB 55/14 -, Rn. 12, juris; BVerwG…, Beschluss vom 12. Oktober 1984 - 1 B 57/84 -, Rn. 8, juris; KG, Beschluss vom 24. Januar 2025 - 7 U 17/24 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Januar 2025 - I-3 U 58/24 -, juris Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 31. Januar 2025 - 20 U 8/24 -, juris; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 15. Mai 2024 - 14 LA 18/24 -, Rn. 6, juris).Ein solcher wiederholter Verstoß gegen die Obliegenheit zur zeitnahen Rücksendung eines Empfangsbekenntnisses spricht zusätzlich gegen den Wahrheitsgehalt eines Empfangsbekenntnisses (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Januar 2025 - I-3 U 58/24 -, juris).
- BGH, 17.01.2024 - VII ZB 22/23
Elektronischer Rechtsverkehr: Anforderungen an ein anwaltliches …
Auszug aus KG, 15.05.2025 - 17 U 4/25
Dasselbe gilt für das elektronische Empfangsbekenntnis nach § 173 ZPO (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2024 - VII ZB 22/23 -, juris Rn. 10). - BGH, 13.01.2015 - VIII ZB 55/14
Berufungsfristversäumung: Zustellung eines Urteils an den Prozessbevollmächtigen …
Auszug aus KG, 15.05.2025 - 17 U 4/25
Ein vom Adressaten abweichend oder gegenteilig gebildeter Wille, das ihm übersandte Schriftstück (noch) nicht als zugestellt betrachten zu wollen, ist dagegen unbeachtlich, wenn er nach außen keinen Ausdruck gefunden hat (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - VIII ZB 55/14 -, Rn. 12, juris; BVerwG…, Beschluss vom 12. Oktober 1984 - 1 B 57/84 -, Rn. 8, juris; KG, Beschluss vom 24. Januar 2025 - 7 U 17/24 -, juris; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 27. Januar 2025 - I-3 U 58/24 -, juris Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 31. Januar 2025 - 20 U 8/24 -, juris; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 15. Mai 2024 - 14 LA 18/24 -, Rn. 6, juris). - BGH, 08.05.2007 - VI ZB 80/06
Anforderungen an den Nachweis des rechtzeitigen Eingangs einer Berufungsschrift …
Auszug aus KG, 15.05.2025 - 17 U 4/25
Andererseits dürfen an einen Gegenbeweis nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen der Beweisnot der betroffenen Partei keine überspannten Anforderungen gestellt werden (BGH…, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 23/08 -, Rn. 8, juris; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - VI ZB 80/06 - VersR 2008, 512, 513 m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 19. Juni 2024 - 23 U 8369/21 -, juris;… MüKoZPO/Häublein/Müller, 7. Aufl. 2025, ZPO § 173 Rn. 21). - BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 114/05
Widerlegung der Angaben in einem anwaltlichen Empfangsbekenntnis
Auszug aus KG, 15.05.2025 - 17 U 4/25
Dafür genügt die bloße Möglichkeit der Unrichtigkeit nicht, vielmehr muss jede Möglichkeit der Richtigkeit der Empfangsbestätigung ausgeschlossen werden (BGH…, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 23/08 -, juris Rn. 8; ebenso BGH, Urteil vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 114/05 - NJW 2006, 1206, 1207). - OLG München, 19.06.2024 - 23 U 8369/21
Zustellung gegen Empfangsbekenntnis, Zustellungsdatum, Teilurteil, …
Auszug aus KG, 15.05.2025 - 17 U 4/25
Andererseits dürfen an einen Gegenbeweis nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen der Beweisnot der betroffenen Partei keine überspannten Anforderungen gestellt werden (BGH…, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 23/08 -, Rn. 8, juris; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - VI ZB 80/06 - VersR 2008, 512, 513 m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 19. Juni 2024 - 23 U 8369/21 -, juris;… MüKoZPO/Häublein/Müller, 7. Aufl. 2025, ZPO § 173 Rn. 21). - OLG Celle, 31.01.2025 - 20 U 8/24
Steuerberater; Geschäftsbesorgungsvertrag; Anspruch auf Schriftsatznachlass; …
Auszug aus KG, 15.05.2025 - 17 U 4/25
Ein vom Adressaten abweichend oder gegenteilig gebildeter Wille, das ihm übersandte Schriftstück (noch) nicht als zugestellt betrachten zu wollen, ist dagegen unbeachtlich, wenn er nach außen keinen Ausdruck gefunden hat (BGH…, Beschluss vom 13. Januar 2015 - VIII ZB 55/14 -, Rn. 12, juris; BVerwG…, Beschluss vom 12. Oktober 1984 - 1 B 57/84 -, Rn. 8, juris; KG, Beschluss vom 24. Januar 2025 - 7 U 17/24 -, juris; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 27. Januar 2025 - I-3 U 58/24 -, juris Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 31. Januar 2025 - 20 U 8/24 -, juris; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 15. Mai 2024 - 14 LA 18/24 -, Rn. 6, juris). - VGH Bayern, 10.07.2023 - 12 BV 23.293
Fehlen des elektronischen Empfangsbekenntnisses
Auszug aus KG, 15.05.2025 - 17 U 4/25
Rn. 24 Der Beklagtenvertreter hat ein elektronisches Empfangsbekenntnis erteilt, so dass es auf die Frage, ob ein solches konstitutiv oder - so die wohl h.M. - lediglich deklaratorisch für eine Zustellung nach § 173 ZPO ist, nicht ankommt (zum Streitstand KG…, Beschluss vom 24. Januar 2025 - 7 U 17/24 -, juris Rn. 15 ; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. Juli 2023 - 12 BV 23.293 -, juris; Schultzky, MDR 2022, 201, 204). - BVerwG, 12.10.1984 - 1 B 57.84
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Versäumung der Klagefrist - Übermittlung …
- OVG Niedersachsen, 15.05.2024 - 14 LA 18/24
Verwerfung des Antrags auf Zulassung der Berufung
- VGH Bayern, 01.04.2025 - 4 CE 25.51
Erfolgloser Eilantrag auf Anschluss eines Mehrfamilienhauses an eine öffentliche …
- LSG Hessen, 19.10.2022 - L 6 AS 96/22
- BVerwG, 06.08.2026 - 5 C 6.24
Formgerechter Nachweis der elektronischen Zustellung nur durch elektronisches …
Rn. 36 Es kann dahinstehen, ob - wofür einiges spricht - die der Vorschrift des § 173 Abs. 3 Satz 1 ZPO zugrunde liegende gesetzgeberische Annahme, von den in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten könne zuverlässig erwartet werden, dass sie das Empfangsbekenntnis zurücksenden (vgl. so die Gesetzesbegründung zur vergleichbaren Zustellung gegen papiergebundenes Empfangsbekenntnis nach § 174 Abs. 1 ZPO a. F. BT-Drs. 14/4554 S. 18), mit der Begründung einer entsprechenden prozessrechtlichen Pflicht der in § 173 Abs. 2 Nr. 2 ZPO genannten Behörden, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gegenüber dem Gericht wie auch den übrigen Prozessbeteiligten einhergeht und die Pflicht zur Rücksendung des elektronischen Empfangsbekenntnisses sie auch dazu verpflichtet, alle ihre für den elektronischen Rechtsverkehr eröffneten Postfächer regelmäßig auf Posteingänge zu kontrollieren, etwaig eingegangene elektronische Dokumente zeitnah abzurufen und diese ggf. unverzüglich an die nach ihren internen Regelungen für die Bestätigung des Empfangs zuständige Person weiterzuleiten (vgl. bezüglich der in § 173 Abs. 2 Nr. 1 ZPO genannten Rechtsanwälte eine solche Pflicht der Sache nach verneinend BGH, Beschluss vom 9. Mai 2025 - AnwZ 8/25 - NJW-RR 2025, 1012; der Sache nach bejahend hingegen KG Berlin, Beschluss vom 15. Mai 2025 - 17 U 4/25 - FamRZ 2025, 1547; s. insoweit auch Fritzsche, FamRZ 2025, 1550; Günther, RDi 2026, 54; Meckes/Thomas, NJW 2026, 1390). - OLG Karlsruhe, 18.12.2025 - 25 U 114/24
Elektronisches Empfangsbekenntnis und die Frage des Gegenbeweises für einen …
Rn. 55 Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Beklagtenvertreter das beA-Nachrichtenjournal zur Übersendung des Versäumnisurteils vom 08.02.2024 entgegen der Anordnung des Landgerichts vom 26.06.2024 nicht vorgelegt haben, ist der Senat nicht hinreichend überzeugt, dass die Richtigkeit der auf den 14.04.2024 datierten Empfangsbestätigung ausgeschlossen und der Gegenbeweis einer vor dem 13.03.2024 erfolgten Zustellung des Versäumnisurteils erbracht ist (vgl. zur einer diesbezüglich einzelfallbezogenen Überzeugungsbildung nach erfolgter Vorlage des beA-Nachrichtenjournals : KG Berlin, Beschluss vom 15. Mai 2025 - 17 U 4/25 -, juris Rn. 23 ff.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".