Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 26.01.2011 - 17 U 52/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 280 Abs 1 BGB
Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehler der Bank bei Beitritt zu einem Medienfonds - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1
Pflichten der anlageberatenden Bank bei Empfehlung einer Kapitalanlage in einen Filmfonds - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Pflichten einer anlageberatenden Bank bei Empfehlung einer Kapitalanlage in einen Filmfonds
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- kanzlei-klumpe.de
, S. 6 (Entscheidungsbesprechung)
Prospektfehler und unterbliebene Korrektur des Fehlers durch eine Bank bei Empfehlung eines Medienfonds
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 23.06.2006 - 3 O 171/06
- LG Frankfurt/Main, 23.11.2006 - 3 O 171/06
- LG Frankfurt/Main, 23.11.2006 - 3 O 172/06
- OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 75/06
- OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06
- LG Frankfurt/Main, 11.02.2010 - 23 O 171/06
- BGH, 01.12.2010 - I ZR 12/08
- BGH, 01.12.2010 - I ZR 13/08
- OLG Frankfurt, 26.01.2011 - 17 U 52/10
- OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 75/06
- OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 76/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08
Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2011 - 17 U 52/10
Bei der gebotenen wertenden Betrachtung ist maßgeblich zu berücksichtigen, ob dem Geschädigten aus der Zuerkennung des Schadensersatzanspruchs und dessen Gestaltung (mit den Vorteilen zu verrechnende) steuerliche Nachteile erwachsen (…vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 08.12.2010, 19 U 22/10, zit. nach juris, Rn. 57 zum VIP 3 - Fonds), sei es durch eine Nachforderung des Finanzamts, sei es durch eine Besteuerung der Schadensersatzleistung oder der Zug um Zug gegen die Schadensersatzleistung vorgesehenen Übertragung der Kapitalanlage (vgl. BGH, Urt. v. 15.07.2010 - III ZR 336/08 - ZIP 2010, 1646 = MDR 2010, 1255 = NZG 2010, 1029 ).Rn. 42 Da eine exakte Errechnung von Steuervorteilen unter Gegenüberstellung der tatsächlichen mit der hypothetischen Vermögenslage angesichts der vielfältigen Besonderheiten und Möglichkeiten der konkreten Besteuerung und ihrer unterschiedlichen Entwicklung in verschiedenen Besteuerungszeiträumen häufig einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, erscheint zur Schadensermittlung nach § 287 ZPO eine genaue Berechnung zu erwartender Steuernachteile nur dann rechtlich geboten, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Anleger - auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung - außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat (vgl. zum VIP 3 - Fonds: BGH, Beschluss vom 09.04.2009, III ZR 89/08, Bl. 868;… zur Anrechnung von Steuervorteilen vgl. auch: BGH, Urt. v. 08.02.2010 - II ZR 42/08 -, zit. nach juris, Rn. 30; BGH, Urt. v. 15.07.2010, III ZR 336/08, S. 28 f. aaO).
Hierzu hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 15.07.2010 (III ZR 336/08, aaO) unter Berufung auf seine frühere Rechtsprechung entschieden, dass eine Tarifermäßigung den Schädiger nicht entlasten dürfe, weil sie sonst nicht dem Geschädigten zugute komme.
- OLG München, 02.08.2010 - 19 U 4728/09
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über verdeckte …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2011 - 17 U 52/10
Nur das Rechtsverhältnis selbst kann Gegenstand der Klage oder Widerklage sein, nicht aber einzelne rechtserhebliche Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses oder bloße Grundlagen für die Berechnung eines Anspruchs (…vgl. BGH, Urt. v. 12.12.1994, II ZR 269/93, NJW 1995, 1097 ff., zit. nach juris, Rn. 6 m.w.Nw. aus der ständ. Rechtsprechung des BGH; OLG München, Urt. v. 02.08.2010, 19 U 4728/09, zit. nach juris, Rn. 60;… Zöller-Greger, a.a.O., Rn. 3 zu § 256).Sie betrifft die Berechnungsgrundlagen der aus einem (zwischen den Parteien bzw. zwischen dem Zedenten und der Beklagten) bestehenden Rechtsverhältnis begründeten Schadensersatzpflicht (in diesem Sinne auch: OLG München, Urt. v. 02.08.2010, 19 U 4728/09, zit. nach juris, Rn. 60).
- BGH, 09.04.2009 - III ZR 89/08
Beratungspflichten der Bank im Rahmen der Anlageberatung
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2011 - 17 U 52/10
Rn. 32 Die von dem Zeugen vorgenommene Anlageberatung war nicht objektgerecht, weil sie jedenfalls nicht über eine Wiedergabe der falschen Prospektaussagen zur Risikoabsicherung hinausging (vgl. auch dazu BGH - Beschluss vom 9.4.2009 - III ZR 89/08, Bl. 868 d. A.).Rn. 42 Da eine exakte Errechnung von Steuervorteilen unter Gegenüberstellung der tatsächlichen mit der hypothetischen Vermögenslage angesichts der vielfältigen Besonderheiten und Möglichkeiten der konkreten Besteuerung und ihrer unterschiedlichen Entwicklung in verschiedenen Besteuerungszeiträumen häufig einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, erscheint zur Schadensermittlung nach § 287 ZPO eine genaue Berechnung zu erwartender Steuernachteile nur dann rechtlich geboten, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Anleger - auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung - außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat (vgl. zum VIP 3 - Fonds: BGH, Beschluss vom 09.04.2009, III ZR 89/08, Bl. 868;… zur Anrechnung von Steuervorteilen vgl. auch: BGH, Urt. v. 08.02.2010 - II ZR 42/08 -, zit. nach juris, Rn. 30;… BGH, Urt. v. 15.07.2010, III ZR 336/08, S. 28 f. aaO).
- OLG Frankfurt, 08.12.2010 - 19 U 22/10
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Mangelnde Richtigstellung eines Prospektfehlers …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2011 - 17 U 52/10
Bei Übergabe eines fehlerhaften Emmissionsprospekts entfällt die Haftung der beratenden Bank nur, wenn der Berater den Prospektfehler im Beratungsgespräch ausdrücklich berichtigt und das Totalverlustrisiko deutlich herausstellt (so auch OLG Frankfurt am Main - 19 U 22/10 - Urteil vom 8.12.2010, dokumentiert unter juris Rz. 44 m.w. N.).Bei der gebotenen wertenden Betrachtung ist maßgeblich zu berücksichtigen, ob dem Geschädigten aus der Zuerkennung des Schadensersatzanspruchs und dessen Gestaltung (mit den Vorteilen zu verrechnende) steuerliche Nachteile erwachsen (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 08.12.2010, 19 U 22/10, zit. nach juris, Rn. 57 zum VIP 3 - Fonds), sei es durch eine Nachforderung des Finanzamts, sei es durch eine Besteuerung der Schadensersatzleistung oder der Zug um Zug gegen die Schadensersatzleistung vorgesehenen Übertragung der Kapitalanlage (…vgl. BGH, Urt. v. 15.07.2010 - III ZR 336/08 - ZIP 2010, 1646 = MDR 2010, 1255 = NZG 2010, 1029 ).
- BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02
Hinweispflichten des Gerichts im Berufungsverfahren
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2011 - 17 U 52/10
Nur wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen (§ 529 Abs. 1 S. 1 ZPO) bzw. aus Sicht des Senat eine gewisse Wahrscheinlichkeit begründen könnten, dass sich bei erneuter Beweiserhebung die Unrichtigkeit der Feststellungen herausstellt, kann der entsprechende Angriff der Berufung Erfolge haben und sodann ist die erneute Beweisaufnahme zwingend geboten (so BVerfG NJW 2003, 2524; Zöller/Gummer,Heßler § 529 Rz 4 f.). - BGH, 12.12.1994 - II ZR 269/93
Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung der Berechnungsgrundlage für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2011 - 17 U 52/10
Nur das Rechtsverhältnis selbst kann Gegenstand der Klage oder Widerklage sein, nicht aber einzelne rechtserhebliche Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses oder bloße Grundlagen für die Berechnung eines Anspruchs (vgl. BGH, Urt. v. 12.12.1994, II ZR 269/93, NJW 1995, 1097 ff., zit. nach juris, Rn. 6 m.w.Nw. aus der ständ. Rechtsprechung des BGH;… OLG München, Urt. v. 02.08.2010, 19 U 4728/09, zit. nach juris, Rn. 60;… Zöller-Greger, a.a.O., Rn. 3 zu § 256). - BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Anlageberaters wegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2011 - 17 U 52/10
Rn. 34 Das Verschulden der Beklagten wird nach § 282 a.F. BGB vermutet (vgl. auch dazu BGH - Beschluss vom 17.9.2009 - XI ZR 264/08 - dokumentiert unter juris). - BGH, 17.06.2010 - III ZR 243/09
Vereinbarung über eine konkludente Abtretung bzgl. einer streitgegenständlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2011 - 17 U 52/10
Rn. 39 Es reicht für die Kenntnis im Sinne der Verjährungsvorschrift nicht aus, dass der wirtschaftliche Erfolg der Anlage nicht in dem prognostizierten Umfang eintritt, da sich daraus nicht zwangsläufig die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis ergibt, dass ein Totalverlust der Anlage zu erwarten sei und deshalb Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte aus der Verletzung des Anlagevermittlungsvertrages in Betracht kämen (BGH - III ZR 243/09 - Urteil vom 17.6.2010 - dokumentiert unter juris). - BGH, 08.02.2010 - II ZR 42/08
Prospekthaftung wegen der Angabe des Aufbaus eines Vertriebs durch …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2011 - 17 U 52/10
Rn. 42 Da eine exakte Errechnung von Steuervorteilen unter Gegenüberstellung der tatsächlichen mit der hypothetischen Vermögenslage angesichts der vielfältigen Besonderheiten und Möglichkeiten der konkreten Besteuerung und ihrer unterschiedlichen Entwicklung in verschiedenen Besteuerungszeiträumen häufig einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, erscheint zur Schadensermittlung nach § 287 ZPO eine genaue Berechnung zu erwartender Steuernachteile nur dann rechtlich geboten, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Anleger - auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung - außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat (vgl. zum VIP 3 - Fonds: BGH, Beschluss vom 09.04.2009, III ZR 89/08, Bl. 868; zur Anrechnung von Steuervorteilen vgl. auch: BGH, Urt. v. 08.02.2010 - II ZR 42/08 -, zit. nach juris, Rn. 30;… BGH, Urt. v. 15.07.2010, III ZR 336/08, S. 28 f. aaO). - BGH, 24.11.2010 - III ZR 89/09
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2011 - 17 U 52/10
Von einer Bank, die als Vertriebsbeauftragte tätig ist und einen Fonds vermarktet, darf erwartet werden, dass sie den Prospekt in seinen zentralen Aussagen prüft und dass sie bemerkt, wenn eine besonders werbewirksame und daher als Verkaufsargument ins Auge springende Restsrisikobetrachtung in Wirklichkeit die tatsächliche Risikosituation beschönigt ( so auch BGH - Beschluss vom 9.4.2009 - III ZR 89/09 - Bl. 868 d.A.).
- OLG Frankfurt, 08.11.2011 - 9 U 54/10
Haftung der Bank bei Kapitalanlageberatung: Schadensersatz wegen fehlender …
Denn die Rückabwicklung der Beteiligung würde gegebenenfalls ihrerseits zu einer Nachversteuerung führen, und Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger außergewöhnlich hohe Steuervorteile erzielt hätte, sind nicht ersichtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 9.4.2009, III ZR 89/08; OLG Frankfurt, Urteil vom 26.01.2011, 17 U 52/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2010, 17 U 181/09; jeweils bei juris).
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