Rechtsprechung
| OLG Celle, 11.04.2013 - 17 WF 39/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BGB § 1767; FamFG § 111 Nr. 4; FamFG § 186 Nr. 1; FamGKG § 42 Abs. 2; FamGKG § 42 Abs. 3
Verfahrenswert bei der Adoption eines Volljährigen - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrenswert bei der Adoption eines Volljährigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Gegenstandswert einer Volljährigenadoption
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hildesheim - 39 F 161/12
- OLG Celle, 11.04.2013 - 17 WF 39/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 2008
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 29.06.2010 - 8 WF 205/10
Gegenstandswert einer Volljährigen-Adoption
Auszug aus OLG Celle, 11.04.2013 - 17 WF 39/13
Mithin ist vor allem die wirtschaftliche Situation des Annehmenden und des Anzunehmenden zu berücksichtigen und dabei unter anderem auf deren Vermögensverhältnisse abzustellen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 8 WF 205/09 -, FamRZ 2010, 1937, Textziffer 6 [juris]). - OLG Düsseldorf, 29.06.2010 - 8 WF 205/09
Auszug aus OLG Celle, 11.04.2013 - 17 WF 39/13
Mithin ist vor allem die wirtschaftliche Situation des Annehmenden und des Anzunehmenden zu berücksichtigen und dabei unter anderem auf deren Vermögensverhältnisse abzustellen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 8 WF 205/09 -, FamRZ 2010, 1937, Textziffer 6 [juris]).
- OLG Celle, 19.06.2013 - 17 UF 3/13
Voraussetzungen für Annahme Volljähriger nach den Vorschriften über die Annahme …
Vielmehr dürfte sich der Wert des auf die Annahme eines Volljährigen gerichteten Verfahrens nach § 42 Abs. 2 FamGKG bestimmen (Senatsbeschluss vom 11. April 2013 - 17 WF 39/13 -, veröffentlicht bei juris).Hieran wird sich der Senat im Ausgangspunkt bei der Wertfestsetzung orientieren, wenn nicht die Beteiligten binnen gesetzter Frist zu ihren Vermögens- und Einkommensverhältnissen ergänzend vortragen und ihren Vortrag ggf. durch geeignete Urkunden belegen (Senatsbeschluss vom 11. April 2013, a. a. O., Textziffer 8 [juris]).
- OLG Nürnberg, 04.08.2014 - 9 UF 468/14
Volljährigenadoption: Prüfung einer sittlichen Rechtfertigung
Unter Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse und der wirtschaftlichen Situation der Annehmenden und der Anzunehmenden war der Verfahrenswert deshalb in Abänderung der höheren Festsetzung des Amtsgerichts - Familiengericht - Fürth auf 500.000,00 EUR festzusetzen (OLG Celle FamRZ 2013, 2008-2009). - OLG Schleswig, 20.12.2013 - 8 UF 173/13
Zulässigkeit der Adoption Volljähriger durch einen Ehegatten allein
Ein sachlicher Grund dafür, für die Kosten des gerichtlichen Verfahrens einen anderen Verfahrenswert festzusetzen, besteht nicht (vgl. zu den Maßstäben: OLG Celle AGS 2013, 420; OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 1937).
- OLG Hamm, 25.06.2018 - 4 WF 117/18
Verfahrenswert der Volljährigenadoption
Der Wert des Verfahrens einer Volljährigenadoption - einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit - ermittelt sich vorrangig nach § 42 Abs. 2 FamGKG und nur bei Fehlen genügender Anhaltspunkte nach dem bezifferten Auffangwert des § 42 Abs. 3 FamGKG in Höhe von 5.000 EUR, da das FamGKG für Adoptionssachen keine spezielle Regelung aufweist (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2010, 1661; OLG Celle FamRZ 2013, 2008; OLG Bamberg FamRZ 2012, 737 (LS); OLG Schleswig FamRZ 2014, 1039, 1041). - OLG Köln, 31.05.2024 - 14 WF 67/24 Nur wenn es an hinreichenden Anhaltspunkten für eine Bewertung fehlt, greift der Auffangwert von 5.000,00 EUR nach § 42 Abs. 3 FamGKG ein (vergl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2021, - 1 WF 24/21 -, juris Rn 9; OLG Celle, Beschluss vom 11.04.2013 - 17 WF 39/13 -, juris Rn. 3).
Insbesondere greifen bei der hier vorliegenden Volljährigenadoption auch keine sozialpolitischen Gründe zur Geringhaltung der Kosten in Angelegenheiten minderjähriger Kinder durch die Kappung des Verfahrenswertes (OLG Celle, Beschluss vom 11.04.2013, a.a.O. Rn 6 m.w.N.).
Für die hier relevante Volljährigenadoption orientieren sich viele obergerichtliche Entscheidungen an der Wertfestsetzung für die Notargebühren (vergl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 15.01.2019, - 17 UF 87/18 -, juris, Rn. 62; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 09.05.2018 - II-7 WF 42/16 -, juris, Rn. 4f; OLG Celle, Beschluss vom 11.04.2013, a.a.O. Rn. 8 f.).
- VerfGH Bayern, 31.01.2019 - 81-VI-17
Verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Kostengrundentscheidung und einer …
Dass das Oberlandesgericht bei der Bemessung des Verfahrenswerts der Volljährigenadoption maßgeblich auf das Vermögen der Beschwerdeführer abgestellt und hiervon 20% angesetzt hat, lässt ebenso wenig eine Überschreitung des ihm zustehenden Bewertungsermessens erkennen (vgl. OLG Düsseldorf vom 29.6.2010 FamRZ 2010, 1937 ff.;… OLG Bamberg vom 18.10.2011 - 2 UF 234/11 - juris Rn. 27 ff.; OLG Celle vom 11.4.2013 FamRZ 2013, 2008 f.; OLG Hamm vom 25.6.2018 NJW-RR) 2018, 1223). - OLG Bamberg, 26.02.2024 - 2 UF 200/22
Verfahrenswert bei der Volljährigenadoption
Nur bei Fehlen genügender Anhaltspunkte für eine Wertbestimmung nach § 42 Abs. 2 FamGKG ist auf § 42 Abs. 3 FamGKG abzustellen (OLG Bamberg, FamRZ 2012, 737; OLG Düsseldorf, FamR 2010, 1937; OLG Celle, FamFR 2013, 330).Das Beschwerdegericht folgt dabei auch weiterhin insoweit der Empfehlung der Notarkasse, die auch dem regelmäßigen Ansatz in der notariellen Praxis entspricht, da es keine tragenden Gründe für eine unterschiedliche gebührenrechtliche Behandlung der gerichtlichen und notariellen Verfahren bei der Volljährigenadoption gibt (so im Ergebnis auch OLG Bamberg, FamRZ 2012, 737; OLG Celle, FamFR 2013, 330).
- OLG Schleswig, 18.09.2025 - 8 WF 4/25
Festsetzung des Verfahrenswertes bei einer Volljährigenadoption
Rn. 10 a) Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zur Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse der Beteiligten bei einer Adoptionssache, die einen Volljährigen als Anzunehmenden betrifft, ist uneinheitlich, geht aber - bei Unterschieden im Einzelnen - überwiegend dahin, der häufigen notariellen Praxis mit einer Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse mit 25 bis 50 % des Vermögens zu folgen (…vgl. OLG Bamberg FamRZ 2024, 1564 juris Rn. 6: In der Regel mit circa 25 % des Vermögens des Annehmenden, im konkreten Fall 30 % des Vermögens des Annehmenden und unter Berücksichtigung der überdurchschnittlichen Einkommensverhältnisse der Anzunehmenden;… OLG Karlsruhe FamRZ 2024, 385 juris Rn. 12 ff.: Grundsätzlich 5 % bei einer Volljährigenadoption;… OLG Braunschweig FamRZ 2021, 1233 juris Rn. 11: 25 - 50 % des Vermögens des Annehmenden;… OLG München FamRZ 2021, 1210 juris Rn. 50: 30 % des Reinvermögens des Annehmenden und des Anzunehmenden;… OLG Hamm FamRZ 2019, 304 juris Rn. 1: Orientierung an dem allgemein anerkannten Rahmen von 30 - 50 % des Vermögens des Annehmenden;… OLG Düsseldorf FamRB 2019, 20 juris Rn. 5: 40 %;… OLG Nürnberg FamRZ 2015, 517 juris Rn. 31: 500.000 Euro unter Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse der Beteiligten;… OLG Schleswig FamRZ 2014, 1039 juris Rn. 26 : 25 % des Vermögens des Annehmenden; OLG Celle FamRZ 2013, 2008 juris Rn. 8: 500.000 Euro entsprechend dem Wert der notariellen Urkunde;… OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 1937 juris Rn. 6 f.: 30.000 Euro entsprechend dem Wert der notariellen Urkunde;… anderer Ansicht: OLG Karlsruhe Beschluss vom 26.05.2025 - 20 WF 35/25 - juris Rn. 15 f.: 5 % des Vermögens der Beteiligten im konkreten Fall;… OLG Karlsruhe FamRZ 2025, 133 juris Rn. 18 ff.: Grundsätzlich 5 % des Vermögens der Beteiligten). - OLG Braunschweig, 02.03.2021 - 1 WF 24/21
Beschwerde gegen die vorläufige Festsetzung eines Verfahrenswertes; Besondere …
Der Verfahrenswert bestimmt sich deshalb bei der hier beantragten Volljährigenadoption, für die Gerichtsgebühren nach Nr. 1320 ff KV FamGKG anfallen, nach der allgemeinen Wertvorschrift des § 42 Abs. 2 FamGKG, wonach der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Beteiligten, nach billigem Ermessen zu bestimmen ist und nur bei Fehlen genügender Anhaltspunkte gemäß § 42 Abs. 3 FamGKG der Auffangwert von 5.000,00 EUR anzusetzen ist (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2019, 304; OLG Celle, FamRZ 2013, 2008; OLG Düsseldorf, FamRZ 2010, 1937; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.10.2011, 2 UF 234/11, zitiert nach juris). - OLG Braundschweig, 02.03.2021 - 1 WF 24/21
Bestimmung des Verfahrenswerts bei einer Volljährigenadoption
Der Verfahrenswert bestimmt sich deshalb bei der hier beantragten Volljährigenadoption, für die Gerichtsgebühren nach Nr. 1320 ff KV FamGKG anfallen, nach der allgemeinen Wertvorschrift des § 42 Abs. 2 FamGKG , wonach der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Beteiligten, nach billigem Ermessen zu bestimmen ist und nur bei Fehlen genügender Anhaltspunkte gemäß § 42 Abs. 3 FamGKG der Auffangwert von 5.000,00 EUR anzusetzen ist (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2019, 304 ; OLG Celle, FamRZ 2013, 2008 ; OLG Düsseldorf, FamRZ 2010, 1937 ; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.10.2011, 2 UF 234/11, zitiert nach juris). - AG Ellwangen/Jagst, 25.11.2013 - 4 F 226/13
Eltern-Kind-Verhältnis bei Volljährigen-Verwandtenadoption
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