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   VerfGH Sachsen, 16.09.1994 - 17-IV-93   

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https://dejure.org/1994,5483
VerfGH Sachsen, 16.09.1994 - 17-IV-93 (https://dejure.org/1994,5483)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 16.09.1994 - 17-IV-93 (https://dejure.org/1994,5483)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 16. September 1994 - 17-IV-93 (https://dejure.org/1994,5483)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Sachsen, 17.02.1994 - 16-IV-93
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.09.1994 - 17-IV-93
    In Bezug auf die Versagung der Prozeßkostenhilfe hätte die Verfassungsbeschwerdeführerin zumindest darlegen müssen, ob und wie weit sie dadurch beim Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 Abs. 3 StPO gehindert worden ist (Beschluß des Verfassungsgerichtshofs vom 17. Februar 1994, Vf. 16-IV-93).

    Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Prozeßkostenhilfe und Beiordnung einer Rechtsanwältin wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung jedenfalls keine Aussicht auf Erfolg hatte (vgl. Beschluß des VerfGH vom 17. Februar 1994, Vf. 16-IV-93).

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.09.1994 - 17-IV-93
    Insbesondere muß er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben (vgl. auch BVerfGE 81, 208, 214).
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.09.1994 - 17-IV-93
    Das schließt pauschale Bezugnahmen aus, durch die dem VerfGH überlassen wird, selbst den entscheidungsrelevanten Sachverhalt herauszusuchen, aus dem sich die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ergibt (vgl. BVerfGE 80, 257, 263; 83, 216, 228).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.09.1994 - 17-IV-93
    Das schließt pauschale Bezugnahmen aus, durch die dem VerfGH überlassen wird, selbst den entscheidungsrelevanten Sachverhalt herauszusuchen, aus dem sich die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ergibt (vgl. BVerfGE 80, 257, 263; 83, 216, 228).
  • VerfGH Sachsen, 17.02.1994 - 10-IV-93
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.09.1994 - 17-IV-93
    Die bloße Behauptung einer Grundrechtsverletzung genügt nicht (Beschluß des VerfGH vom 17. Februar 1994 - Vf. 10-IV-93).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.09.1994 - 17-IV-93
    Allein der Hinweis, bei dem Antrag gemäß § 172 Abs. 3 StPO habe nur die Unterschrift eines Rechtsanwalts (§ 172 Abs. 3 Satz 2 StPO) gefehlt, ist nicht geeignet, die Möglichkeit einer Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes zu begründen; denn Rechtsschutz ist nur im Rahmen der in geltenden Prozeßordnungen zur Sicherung von Rechtssicherheit und geordnetem Verfahrensgang vorgesehenen formalen Voraussetzungen gewährleistet (vgl. BVerfGE 10, 264 [267 f.]).
  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvR 132/67

    Prozeßkostenhilfe für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.09.1994 - 17-IV-93
    Es kann deshalb dahinstehen, ob im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof die im VerfGHG nicht geregelte Gewährung von Prozeßkostenhilfe, etwa analog den §§ 114 ff. ZPO und entsprechend der Praxis des BVerfG (BVerfGE 27, 57), in Betracht kommt.
  • VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 34-IV-99
    Die pauschale Behauptung von Grundrechtsverletzungen reicht ebensowenig aus wie ein Verweis auf Verfahrensakten, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst zu ermitteln hätte (Beschlüsse des VerfGH vom 16.9.1994 - Vf. 17-IV-93 - und vom 29.8.1996 - Vf. 6-IV95, JbSächsOVG 4, 129 [132]).
  • VerfGH Sachsen, 16.09.2004 - 32-IV-04
    Der bloße Verweis auf Akten oder nicht innerhalb der Beschwerdefrist mit vorgelegte Schriftsätze oder sonstige Unterlagen, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst von Amts wegen zu ermitteln hätte, genügt nicht (Beschlüsse des VerfGH vom 16. September 1994 - Vf. 17-IV-93 - und vom 29. August 1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132]).
  • VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 21-IV-00
    Die pauschale Behauptung von Grundrechtsverletzungen reicht ebensowenig aus wie ein Verweis auf Verfahrensakten, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst zu ermitteln hätte (Beschlüsse des VerfGH vom 16.9.1994 - Vf. 17-IV-93 - und vom 29.8.1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132] ständ. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.1999 - 39-IV-98
    Die pauschale Behauptung von Grundrechtsverletzungen reicht ebensowenig aus wie ein Verweis auf Verfahrensakten, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst zu ermitteln hätte (Beschlüsse des VerfGH vom 16.9.1994 - Vf. 17-IV-93 - und vom 29.8.1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132]).
  • VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 35-IV-03
    Der bloße Verweis auf Akten oder nicht innerhalb der Beschwerdefrist mit vorgelegte Schriftsätze oder sonstige Unterlagen, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst von Amts wegen zu ermitteln hätte, genügt nicht (Beschlüsse des VerfGH vom 16.9.1994 - Vf. 17-IV-93 - und vom 29.8.1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132]).
  • VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 89-IV-00
    Im Rahmen der dem Beschwerdeführer obliegenden Begründung genügt es nicht, auf ein anderes Verfahren zu verweisen, aus dem der Verfassungsgerichtshof den Sachverhalt selbst zu ermitteln hätte (Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes vom 16.09.1994 - Vf. 17-IV-93 und vom 29.08.1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132]).
  • VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 49-IV-99
    Die pauschale Behauptung von Grundrechtsverletzungen reicht ebensowenig aus wie ein Verweis auf Verfahrensakten, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst zu ermitteln hätte (Beschlüsse des VerfGH vom 16.9.1994 - Vf. 17-IV-93 - und vom 29.8.1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132]).
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2002 - 56-IV-01
    Die pauschale Behauptung von Grundrechtsverletzungen reicht ebenso wenig aus wie ein Verweis auf Verfahrensakten, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst zu ermitteln hätte (Beschlüsse des VerfGH vom 16.9.1994 Vf. 17-IV-93 - und vom 29.8.1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132]; std. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.02.2002 - 81-IV-01
    Der bloße Verweis auf Akten oder Schriftsätze oder sonstige Unterlagen, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst von Amts wegen zu ermitteln hätte, genügt nicht (Beschlüsse des VerfGH vom 16.09.1994 - Vf. 17-IV-93 - und vom 18.10.2001 - Vf. 17-IV01 - m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 28.11.1996 - 31-IV-96
    Insbesondere muß der Beschwerdeführer den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben (Beschluß des VerfGH vom 16. September 1994 - Vf. 17-IV-93).
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2004 - 70-IV-03
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2002 - 11-IV-02
  • VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 18-VIII-99
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