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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 6-IV-95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6099
VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 6-IV-95 (https://dejure.org/1996,6099)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29.08.1996 - 6-IV-95 (https://dejure.org/1996,6099)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29. August 1996 - 6-IV-95 (https://dejure.org/1996,6099)
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Urheberrechtsgesetz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 6-IV-95
    Zumindest bei einem verfassungsrechtlichen Angriff gegen eine sich nicht selbst vollziehende Rechtsnorm gebietet es die aus allgemeinen Rechtsprinzipien und dem Aufbau der Gerichtsbarkeit folgende Vorrangigkeit fachgerichtlichen Rechtsschutzes, daß der Verfassungsgerichtshof zu einer Sachentscheidung erst berufen ist, wenn Rechtsschutz von den Fachgerichten nicht gewährt werden kann oder diese bereits erfolglos angerufen worden sind (vgl. BVerfGE 74, 69 [74 f.]; BVerfGE 79, 1 [20 ff]; BVerfGE 90, 128 [137]).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Verfassungsfragen zur privaten Schulfinanzierung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 6-IV-95
    Zumindest bei einem verfassungsrechtlichen Angriff gegen eine sich nicht selbst vollziehende Rechtsnorm gebietet es die aus allgemeinen Rechtsprinzipien und dem Aufbau der Gerichtsbarkeit folgende Vorrangigkeit fachgerichtlichen Rechtsschutzes, daß der Verfassungsgerichtshof zu einer Sachentscheidung erst berufen ist, wenn Rechtsschutz von den Fachgerichten nicht gewährt werden kann oder diese bereits erfolglos angerufen worden sind (vgl. BVerfGE 74, 69 [74 f.]; BVerfGE 79, 1 [20 ff]; BVerfGE 90, 128 [137]).
  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 6-IV-95
    Zumindest bei einem verfassungsrechtlichen Angriff gegen eine sich nicht selbst vollziehende Rechtsnorm gebietet es die aus allgemeinen Rechtsprinzipien und dem Aufbau der Gerichtsbarkeit folgende Vorrangigkeit fachgerichtlichen Rechtsschutzes, daß der Verfassungsgerichtshof zu einer Sachentscheidung erst berufen ist, wenn Rechtsschutz von den Fachgerichten nicht gewährt werden kann oder diese bereits erfolglos angerufen worden sind (vgl. BVerfGE 74, 69 [74 f.]; BVerfGE 79, 1 [20 ff]; BVerfGE 90, 128 [137]).
  • VerfGH Sachsen, 27.07.1995 - 45-IV-94

    Anwesenheitsrecht eines Untersuchungshäftlings während der Durchsuchung seines …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 6-IV-95
    welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen der beanstandete Vorgang kollidiert (SächsVerfGH, Beschluß v. 27.07.1995, Vf. 45-IV-94).
  • VerfGH Sachsen, 16.09.2004 - 32-IV-04
    Der bloße Verweis auf Akten oder nicht innerhalb der Beschwerdefrist mit vorgelegte Schriftsätze oder sonstige Unterlagen, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst von Amts wegen zu ermitteln hätte, genügt nicht (Beschlüsse des VerfGH vom 16. September 1994 - Vf. 17-IV-93 - und vom 29. August 1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132]).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 59-IV-98
    Die pauschale Behauptung von Grundrechtsverletzungen reicht ebensowenig aus wie ein Verweis auf Verfahrensakten, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst zu ermitteln hätte (Beschlüsse des VerfGH vom 16.9.1994 - Vf. 17- IV-93 - und vom 29.8.1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132]).
  • VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 35-IV-03
    Der bloße Verweis auf Akten oder nicht innerhalb der Beschwerdefrist mit vorgelegte Schriftsätze oder sonstige Unterlagen, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst von Amts wegen zu ermitteln hätte, genügt nicht (Beschlüsse des VerfGH vom 16.9.1994 - Vf. 17-IV-93 - und vom 29.8.1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132]).
  • VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 17-IV-01
    Der bloße Verweis auf Akten oder nicht innerhalb der Beschwerdefrist mit vorgelegte Schriftsätze oder sonstige Unterlagen, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst von Amts wegen zu ermitteln hätte, genügt nicht (Beschlüsse des VerfGH vom 16.9.1994 - Vf. 17- IV-93 - und vom 29.8.1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132]; vgl. ferner BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 22.3.200, NJW 2001, 1203).
  • VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 89-IV-00
    Im Rahmen der dem Beschwerdeführer obliegenden Begründung genügt es nicht, auf ein anderes Verfahren zu verweisen, aus dem der Verfassungsgerichtshof den Sachverhalt selbst zu ermitteln hätte (Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes vom 16.09.1994 - Vf. 17-IV-93 und vom 29.08.1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132]).
  • VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 49-IV-99
    Die pauschale Behauptung von Grundrechtsverletzungen reicht ebensowenig aus wie ein Verweis auf Verfahrensakten, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst zu ermitteln hätte (Beschlüsse des VerfGH vom 16.9.1994 - Vf. 17-IV-93 - und vom 29.8.1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132]).
  • VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 34-IV-99
    Die pauschale Behauptung von Grundrechtsverletzungen reicht ebensowenig aus wie ein Verweis auf Verfahrensakten, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst zu ermitteln hätte (Beschlüsse des VerfGH vom 16.9.1994 - Vf. 17-IV-93 - und vom 29.8.1996 - Vf. 6-IV- 95, JbSächsOVG 4, 129 [132]).
  • VerfGH Sachsen, 13.12.2001 - 59-IV-01
    Zumindest war ein derartiges Wissen um die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes im Hinblick darauf zu verlangen, dass sie auch in dem veröffentlichten Beschluss vom 29.08.1996 - Vf. 6-IV-95 - (JbSächsOVG 4, 129 [132]) anklingt und mit der mehrfach veröffentlichten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu §§ 93, 92 BVerfGG (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 22.03.2000 - 2 BvR 300/00 - NJW 2001, 1203) übereinstimmt.
  • VerfGH Sachsen, 18.11.1999 - 54-IV-99
    Die pauschale Behauptung von Grundrechtsverletzungen reicht ebenso wenig aus wie ein Verweis auf Verfahrensakten, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst zu ermitteln hätte (Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 19. Juli 1999 - Vf. 34-IV-99; 16. Sept. 1994 - Vf. 17- IV-93 und vom 29. Aug. 1996 - Vf. 6-IV-95, Jb des SächsOVG 4, 129 [132]).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.1999 - 39-IV-98
    Die pauschale Behauptung von Grundrechtsverletzungen reicht ebensowenig aus wie ein Verweis auf Verfahrensakten, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst zu ermitteln hätte (Beschlüsse des VerfGH vom 16.9.1994 - Vf. 17-IV-93 - und vom 29.8.1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132]).
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2002 - 56-IV-01
  • VerfGH Sachsen, 22.11.2001 - 41-IV-01
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2002 - 11-IV-02
  • VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 21-IV-00
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2004 - 70-IV-03
  • VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 18-VIII-99
  • VerfGH Sachsen, 13.04.2000 - 76-IV-99
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