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   VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 34-IV-99   

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VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 34-IV-99 (https://dejure.org/1999,18650)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 19.07.1999 - 34-IV-99 (https://dejure.org/1999,18650)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 19. Juli 1999 - 34-IV-99 (https://dejure.org/1999,18650)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98

    Wegen ungenügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 34-IV-99
    Wird die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Berücksichtigung oder Würdigung von Parteivorbringen erhoben, obliegt es dem Beschwerdeführer, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, daß das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und zu berücksichtigen (dazu SächsVerfGH, Beschlüsse vom 14.5.1998, Vf.32-IV-97, und vom 17.5.1998, Vf. 10-IV-95; vgl. BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, NJW 1999, 1856 f.).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 34-IV-99
    Wird die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Berücksichtigung oder Würdigung von Parteivorbringen erhoben, obliegt es dem Beschwerdeführer, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, daß das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und zu berücksichtigen (dazu SächsVerfGH, Beschlüsse vom 14.5.1998, Vf.32-IV-97, und vom 17.5.1998, Vf. 10-IV-95; vgl. BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, NJW 1999, 1856 f.).
  • VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 6-IV-95
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 34-IV-99
    Die pauschale Behauptung von Grundrechtsverletzungen reicht ebensowenig aus wie ein Verweis auf Verfahrensakten, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst zu ermitteln hätte (Beschlüsse des VerfGH vom 16.9.1994 - Vf. 17-IV-93 - und vom 29.8.1996 - Vf. 6-IV95, JbSächsOVG 4, 129 [132]).
  • VerfGH Sachsen, 16.09.1994 - 17-IV-93
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 34-IV-99
    Die pauschale Behauptung von Grundrechtsverletzungen reicht ebensowenig aus wie ein Verweis auf Verfahrensakten, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst zu ermitteln hätte (Beschlüsse des VerfGH vom 16.9.1994 - Vf. 17-IV-93 - und vom 29.8.1996 - Vf. 6-IV95, JbSächsOVG 4, 129 [132]).
  • VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 10-IV-95
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 34-IV-99
    Wird die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Berücksichtigung oder Würdigung von Parteivorbringen erhoben, obliegt es dem Beschwerdeführer, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, daß das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und zu berücksichtigen (dazu SächsVerfGH, Beschlüsse vom 14.5.1998, Vf.32-IV-97, und vom 17.5.1998, Vf. 10-IV-95; vgl. BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, NJW 1999, 1856 f.).
  • VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 21-IV-98

    Befugnis des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen zur Überprüfung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 34-IV-99
    Damit würde er ein von der angegriffenen Entscheidung der Landesgewalt nicht beanstandetes Verhalten der Bundesgewalt zumindest mittelbar am Maßstab der Sächsischen Verfassung prüfen und so jedenfalls mittelbar auf das Verhalten der seiner verfassungsrechtlichen Kontrolle nicht unterliegenden Bundesgewalt einwirken können (vgl. den Beschluß des SächsVerfGH v. 17.9.1998 - Vf. 21-IV-98 -, NJW 1999, 51).
  • VerfGH Sachsen, 18.11.1999 - 54-IV-99
    Die pauschale Behauptung von Grundrechtsverletzungen reicht ebenso wenig aus wie ein Verweis auf Verfahrensakten, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst zu ermitteln hätte (Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 19. Juli 1999 - Vf. 34-IV-99; 16. Sept. 1994 - Vf. 17IV-93 und vom 29. Aug. 1996 - Vf. 6-IV-95, Jb des SächsOVG 4, 129 [132]).

    Wird die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Berücksichtigung oder Würdigung von Parteivorbringen erhoben, obliegt es dem Beschwerdeführer, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, dass das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Ausführung der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und zu berücksichtigen (dazu SächsVerfGH, Beschlüsse vom 19. Juli 1999, Vf. 34-IV-99; vom 14.05.1998, Vf. 32-IV-97 und vom 17.05.1998, Vf. 10IV-95).

  • VerfGH Sachsen, 21.11.2002 - 96-IV-01
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Verletzung von Grundrechten ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen konkreten verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Entscheidung kollidiert (SächsVerfGH, Beschl. v. 17. Juni 1999 - Vf. 87-IV-98 und v. 19. Juli 1999 - Vf. 34-IV-99).
  • VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 36-IV-00
    (1996), 129 [132] und Beschluss vom 19. Juli 1999 - Vf. 34-IV-99).
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