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Weitere Entscheidungen unten: RG, 13.07.1887 | Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 10.03.1992 - 172/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4801
EuGH, 10.03.1992 - 172/87 (https://dejure.org/1992,4801)
EuGH, Entscheidung vom 10.03.1992 - 172/87 (https://dejure.org/1992,4801)
EuGH, Entscheidung vom 10. März 1992 - 172/87 (https://dejure.org/1992,4801)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWGV Art. 173; ; VO Nr. 535/87/EWG Art. 1; ; VO Nr. 535/87/EWG Art. 2

  • EU-Kommission PDF

    Mita Industrial / Rat

    Antidumpingzölle auf Normalpapierkopierer mit Ursprung in Japan

  • EU-Kommission

    Mita Industrial / Rat

  • Wolters Kluwer

    Einführung eines Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Normalpapierkopierern mit Ursprung in Japan ; Schutz gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehörenden Ländern ; Rechnerische Ermittlung des Normalwerts von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - Dumpingspanne - Bestimmung des Normalwerts - Rechnerisch ermittelter Wert - Zweck der rechnerischen Ermittlung - Zu berücksichtigende Vertriebs-, Verwaltungs- und andere Gemeinkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.03.1990 - 156/87

    Gestetner Holdings / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - 172/87
    19 Es ist zunächst daran zu erinnern, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-156/87 (Gestetner/Rat und Kommission, Slg. 1990, 781, Randnr. 27) zu den Verkäufen der Klägerin an den OEM Gestetner festgestellt hat, daß die von der Klägerin hergestellten NPK über Mita Europe verkauft werden, die die Bestellungen der Kunden bearbeitet, ihnen die Rechnungen schickt und die entsprechenden Zahlungen entgegennimmt, daß der von den Käufern an Mita Europe gezahlte Preis jedoch nicht mit dem Preis übereinstimmt, der von Mita Japan der Firma Mita Europe in Rechnung gestellt wird.
  • EuGH, 14.03.1990 - 133/87

    Nashua Corporation u.a. / Kommission und Rat

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - 172/87
    9 Es ist zunächst in Erinnerung zu rufen, daß der Gerichtshof zu einem ähnlichen Klagegrund, der ebenfalls auf die Nichtigerklärung der Verordnung Nr. 535/87 gerichtet war, in seinem Urteil vom 14. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-133/87 und C-150/87 (Nashua/Kommission und Rat, Slg. 1990, 719, Randnr. 33) festgestellt hat, daß die Gemeinschaftsorgane den Unterschied zwischen den jeweils bei den Verkäufen an die OEM und bei den übrigen Verkäufen entstandenen Kosten und erzielten Gewinnen berücksichtigt haben und in der Tat zu diesem Zweck und angesichts der Tatsache, daß es ihnen nicht möglich war, den genannten Unterschied genau zu bemessen, im Rahmen der rechnerischen Ermittlung des Normalwerts die Gewinnspanne nicht auf ihren auf 14, 6 % geschätzten Durchschnittswert, sondern auf 5 % festgesetzt sowie diese Spanne bei den unter dem Firmennamen der Hersteller getätigten Verkäufen zugrunde gelegt haben.
  • EuGH, 05.10.1988 - 250/85

    Brother / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - 172/87
    11 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere nach seinem Urteil vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 250/85 (Brother/Rat, Slg. 1988, 5683, Randnr. 18), dient die rechnerische Ermittlung des Normalwerts dazu, den Verkaufspreis eines Erzeugnisses zu bestimmen, so wie er wäre, wenn dieses Erzeugnis in seinem Ursprungs- oder Ausfuhrland verkauft würde; infolgedessen sind die Kosten in Betracht zu ziehen, die bei Verkäufen auf dem Inlandsmarkt anfallen.
  • EuGH, 14.03.1990 - 150/87

    Antidumpingzölle auf die Einfuhr von Normalpapierkopierern; Ablehnung eines …

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - 172/87
    9 Es ist zunächst in Erinnerung zu rufen, daß der Gerichtshof zu einem ähnlichen Klagegrund, der ebenfalls auf die Nichtigerklärung der Verordnung Nr. 535/87 gerichtet war, in seinem Urteil vom 14. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-133/87 und C-150/87 (Nashua/Kommission und Rat, Slg. 1990, 719, Randnr. 33) festgestellt hat, daß die Gemeinschaftsorgane den Unterschied zwischen den jeweils bei den Verkäufen an die OEM und bei den übrigen Verkäufen entstandenen Kosten und erzielten Gewinnen berücksichtigt haben und in der Tat zu diesem Zweck und angesichts der Tatsache, daß es ihnen nicht möglich war, den genannten Unterschied genau zu bemessen, im Rahmen der rechnerischen Ermittlung des Normalwerts die Gewinnspanne nicht auf ihren auf 14, 6 % geschätzten Durchschnittswert, sondern auf 5 % festgesetzt sowie diese Spanne bei den unter dem Firmennamen der Hersteller getätigten Verkäufen zugrunde gelegt haben.
  • EuG, 14.09.1995 - T-171/94

    Descom Scales Manufacturing Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Union. - …

    In ihrer Erwiderung führt die Klägerin ferner aus, der Rat könne sich nicht auf die Urteile Gestetner und Mita berufen (Urteile vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-156/87, Gestetner Holdings/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781, und vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-172/87, Mita Industrial/Rat, Slg. 1992, I-1301).

    So stand in diesen Rechtssachen fest (Urteil Gestetner Holdings/Rat und Kommission, Randnr. 27, und Urteil Mita Industrial/Rat, Randnr. 19), daß die Waren über eine Tochtergesellschaft in der Gemeinschaft (Mita Europe) verkauft wurden, die die Aufträge der Kunden bearbeitete, ihnen die Rechnungen schickte und die entsprechenden Zahlungen entgegennahm, daß der von den Käufern an die Tochtergesellschaft in der Gemeinschaft gezahlte Preis jedoch nicht mit dem Preis übereinstimmte, der dieser von der Muttergesellschaft in Rechnung gestellt wurde.

    Auf dieser Grundlage hat der Gerichtshof, ohne in irgendeiner Weise darauf Bezug zu nehmen, daß die Tochtergesellschaft in der Gemeinschaft ein Zollager in den Niederlanden unterhielt, entschieden, daß diese Tochtergesellschaft typische Funktionen einer Einfuhr-Tochtergesellschaft wahrnehme; weiter hat er festgestellt: "Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, daß es angemessen war, den Ausfuhrpreis auf der Grundlage des vom ersten unabhängigen Käufer gezahlten Preises zu errechnen und diesen Preis nach Maßgabe der Kosten und Gewinne zu berichtigen, die der Rolle von Mita Europe entsprachen" (Urteile Gestetner Holdings/Rat und Kommission, Randnr. 34, und Mita Industrial/Rat, Randnr. 22).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 175/87

    Matsushita Electric Industrial Co. Ltd und Matsushita Electric Trading Co. Ltd …

    Wie ich aber in meinen Schlußanträgen in der Rechtssache C-172/87, Mita, bereits dargelegt habe, sind die Gemeinschaftsorgane bei der rechnerischen Ermittlung des Normalwerts nicht verpflichtet, Gegebenheiten für einen ande- I -.

    - Die Fragen, ob diese Kosten möglicherweise einbezogen werden durften und ob die Berichtigung pauschal und einheitlich erfolgen durfte, sind inhaltlicher Art. Die erste ist in Abschnitt A Absatz 3 dieser Schlußanträge, die zweite in Nummer 12 meiner Schlußanträge in der Rechtssache C-172/87, Mita, untersucht worden.

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Rechtsprechung
   RG, 13.07.1887 - Rep. I. 172/87   

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https://dejure.org/1887,67
RG, 13.07.1887 - Rep. I. 172/87 (https://dejure.org/1887,67)
RG, Entscheidung vom 13.07.1887 - Rep. I. 172/87 (https://dejure.org/1887,67)
RG, Entscheidung vom 13. Juli 1887 - Rep. I. 172/87 (https://dejure.org/1887,67)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Kaufpreisanspruch gegen den ursprünglichen Vetragspartner bei Übertragung eines Handelsgeschäfts und Leistung der Ware an den Geschäftsübernehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 19, 129
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 172/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,19292
Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 172/87 (https://dejure.org/1990,19292)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.12.1990 - 172/87 (https://dejure.org/1990,19292)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1990 - 172/87 (https://dejure.org/1990,19292)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Mita Industrial Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Antidumpingzölle auf Normalpapierkopierer mit Ursprung in Japan

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 14.03.1990 - 133/87

    Nashua Corporation u.a. / Kommission und Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 172/87
    Zum anderen hat der Gerichtshof bereits in seinen beiden Urteilen vom 14. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-133/87 und C-150/87 (Nashua/Kommission und Rat, Slg. 1990, I-719) sowie in der Rechtssache C-156/87 (Gestetner/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781) zu ähnlichen, wenn nicht gleichen Klagegründen Stellung genommen.
  • EuGH, 05.10.1988 - 250/85

    Brother / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 172/87
    Zum anderen hat der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 5. Oktober 1988 ("Elektronische Schreibmaschinen") und insbesondere in dem Urteil in der Rechtssache 250/85 (Brother/Rat, Slg. 1988, 5683, Randnr. 18) darauf hingewiesen, daß.
  • EuGH, 05.10.1988 - 277/85

    Canon / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 172/87
    Angesichts der gesamten vorstehenden Erwägungen läßt sich daher nicht feststellen, daß Mita den Beweis dafür erbracht hätte, daß der Rat mit einem Aufschlag von 5 % auf die Produktionskosten von Mita (einschließlich der WG-Kosten) in den für 4 - Siehe die Urteile vom 14. März 1990 (Nashua/Kommission und Rat) a. a. O., Randnr. 30), und vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 277/85 und 300/85 (Canon/Rat, Slg. 1988, 5731, Randnr. 15).
  • EuGH, 05.10.1988 - 260/85

    TEC / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 172/87
    Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 260/85 und 106/86 (TEC/Rat, Slg. 1988, 5855, Randnr. 33) bestätigt hat, daß.
  • EuGH, 05.10.1988 - 273/85

    Silver Seiko / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 172/87
    Auch bei dieser Fallgestaltung können nun Situationen wie die von Mita beanstandete auftreten, d. h. es können die Exporteure, deren Kosten und Gewinne normalerweise sehr hoch sind, durch die Berücksichtigung der Kosten und Gewinne anderer Exporteure bei der rechnerischen Ermittlung des für sie 5 - Siehe z. B. das Urteil vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 273/85 und 107/86 (Silver Seiko/Rat, Slg. 1988, 5927, Randnr. 18), dem zufolge die Gemeinschaftsorgane ihr Ermessen nicht überschreiten, wenn sie bei der rechnerischen Ermittlung des Normalwerts für einen Exporteur, der nicht auf dem Inlandsmarkt verkauft, die für einen anderen Exporteur festgestellte Gewinnspanne zugrunde legen.
  • EuGH, 14.03.1990 - 150/87

    Antidumpingzölle auf die Einfuhr von Normalpapierkopierern; Ablehnung eines …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 172/87
    Zum anderen hat der Gerichtshof bereits in seinen beiden Urteilen vom 14. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-133/87 und C-150/87 (Nashua/Kommission und Rat, Slg. 1990, I-719) sowie in der Rechtssache C-156/87 (Gestetner/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781) zu ähnlichen, wenn nicht gleichen Klagegründen Stellung genommen.
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