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Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 05.09.1986 | Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1988

Rechtsprechung
   EuGH, 19.04.1988 - 175/86, 209/86   

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https://dejure.org/1988,2119
EuGH, 19.04.1988 - 175/86, 209/86 (https://dejure.org/1988,2119)
EuGH, Entscheidung vom 19.04.1988 - 175/86, 209/86 (https://dejure.org/1988,2119)
EuGH, Entscheidung vom 19. April 1988 - 175/86, 209/86 (https://dejure.org/1988,2119)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 87 Abs. 2; ; Beamtenstatut Art. 4 Abs. 1 des Anhangs IX

  • EU-Kommission PDF

    M. / Rat

    Beamtenstatut, Artikel 90 und 91
    1 . Beamte - Klage - Gegenstand - Abänderung einer Verfügung, mit der eine Disziplinarstrafe verhängt wird - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    M. / Rat

  • Wolters Kluwer

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten; Verpflichtungen der Anstellungsbehörde vor Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten; Umfang der Begründung der Verschärfung einer Disziplinarstrafe durch die Anstellungsbehörde; Rechtfertigung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Beamte - Klage - Gegenstand - Abänderung einer Verfügung, mit der eine Disziplinarstrafe verhängt wird - Unzulässigkeit - [Beamtenstatut, Artikel 90 und 91]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Absichtliche Nichtbefolgung mehrerer gerichtlicher Entscheidungen; Zuständigkeit der Anstellungsbehörde für eine Disziplinarstrafe gegen einen Beamten; Ausschlußfristen zur Stellungnahme des Disziplinarrats; Regeln guter Verwaltungsführung; Verpflichtung zur Integrität ...

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 29.01.1985 - 228/83

    F. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.04.1988 - 175/86
    9 Was die gegen die erste Klage ( 175/86 ) erhobene Einrede der Unzulässigkeit betrifft, ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof - unter anderem in seinen Urteilen vom 30. Mai 1973 in der Rechtssache 46/72 ( De Greef/Kommission, Slg. 1973, 543 ) und vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 228/83 ( F./Kommission, Slg. 1985, 275 ) - bereits entschieden hat, daß die Wahl der angemessenen Disziplinarstrafe Sache der Anstellungsbehörde ist, sofern die dem Beamten zur Last gelegten Handlungen bewiesen sind.
  • EuGH, 30.05.1973 - 46/72

    De Greef / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.04.1988 - 175/86
    9 Was die gegen die erste Klage ( 175/86 ) erhobene Einrede der Unzulässigkeit betrifft, ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof - unter anderem in seinen Urteilen vom 30. Mai 1973 in der Rechtssache 46/72 ( De Greef/Kommission, Slg. 1973, 543 ) und vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 228/83 ( F./Kommission, Slg. 1985, 275 ) - bereits entschieden hat, daß die Wahl der angemessenen Disziplinarstrafe Sache der Anstellungsbehörde ist, sofern die dem Beamten zur Last gelegten Handlungen bewiesen sind.
  • EuGH, 04.02.1970 - 13/69

    Van Eick / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.04.1988 - 175/86
    16 Dazu ist darauf hinzuweisen, daß die in Artikel 7 des Anhangs IX vorgesehenen Fristen nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes keine Ausschlußfristen sind, sondern Regeln guter Verwaltungsführung darstellen, deren Nichteinhaltung die Haftung des Organs für etwaige den Betroffenen entstehende Schäden begründen kann ( siehe Urteile vom 4. Februar 1970 in der Rechtssache 13/69, Van Eick/Kommission, Slg. 1970, 3, …und vom 29. Januar 1985, F./Kommission, a. a. O.).
  • EuGH, 06.03.2001 - C-274/99

    Connolly / Kommission - "Rechtsmittel - Beamte - Disziplinarverfahren - Artikel …

    Derartige Erklärungen stehen im Widerspruch zum Band der Loyalität und des Vertrauens, das die Beziehungen zwischen Verwaltung und Beamten kennzeichnen muss, und sind mit der von jedem Beamten geforderten Integrität unvereinbar (vgl. in diesem Sinne Urteil [vom 19. April 1988 in den Rechtssachen 175/86 und 209/86,] M/Rat, [Slg. 1988, 1891], Randnr. 21), so dass die Anstellungbehörde das Argument des Klägers in Bezug auf seinen angeblichen guten Glauben für nicht begründet halten durfte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2026 - C-634/25
    {FN:25} 175/86 et 209/86, EU:C:1988:180.

    {FN:30} 175/86 et 209/86, EU:C:1988:180.

  • EuGH, 27.11.2001 - C-270/99

    Z / Parlament - "Rechtsmittel - Beamte - Disziplinarverfahren - Überschreitung …

    3 ff., vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 228/83, F./Kommission, Slg. 1985, 275, Randnr. 30, und vom 19. April 1988 in den Rechtssachen 175/86 und 209/86, M./Rat, Slg. 1988, 1891, Randnr. 16) sind die in Artikel 7 des Anhangs IX des Statuts vorgesehenen Fristen keine Ausschlussfristen, sondern stellen Regeln guter Verwaltungsführung dar, deren Nichteinhaltung die Haftung des betreffenden Organs für etwaige den Betroffenen entstehende Schäden begründen kann, ohne für sich allein die Gültigkeit der nach ihrem Ablauf verhängten Disziplinarstrafe zu beeinträchtigen.

    Erstens ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die in Artikel 7 des Anhangs IX des Statuts vorgesehenen Fristen keine Ausschlussfristen sind, sondern Regeln guter Verwaltungsführung darstellen, deren Nichteinhaltung die Haftung des betreffenden Organs für etwaige den Betroffenen entstehende Schäden begründen kann, ohne für sich allein die Gültigkeit der nach ihrem Ablauf verhängten Disziplinarstrafe zu beeinträchtigen (vgl. u. a. Urteile Van Eick/Kommission, Randnrn. 3 bis 7, F./Kommission, Randnr. 30, und M./Rat, Randnr. 16).

    Wie sich nämlich eindeutig aus dieser Rechtsprechung (Urteile Van Eick/Kommission, Randnr. 1, F./Kommission, Randnr. 29, und M./Rat, Randnr. 15) ergibt, hat derGerichtshof dort lediglich über den Rechtsmittelgrund entschieden, wonach eine nach Ablauf der in Artikel 7 des Anhangs IX des Statuts vorgesehenen Fristen erlassene Disziplinarmaßnahme aufzuheben sei.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2026 - C-893/24

    Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Disziplinarverfahren - Disziplinarstrafe - …

    Zur späteren Rechtsprechung des Gerichtshofs vgl. Urteile vom 29. Januar 1985, F./Kommission (…228/83, EU:C:1985:28, Rn. 34), vom 19. April 1988, M./Rat (175/86 und 209/86, EU:C:1988:180, Rn. 9), und vom 6. März 2001, Connolly/Kommission (…C-274/99 P, EU:C:2001:127, Rn. 127).
  • EuG, 26.11.1991 - T-146/89

    Calvin Williams gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    Das Gericht kann die Beurteilung der Disziplinarbehörde nicht durch seine eigene Beurteilung ersetzen, es sei denn, es liege ein offensichtlicher Fehler oder ein Ermessensmißbrauch vor (Urteile vom 19. April 1988 in den verbundenen Rechtssachen 175/86 und 209/86, M./Rat, Slg. 1988, 1891, Randnr. 9, und vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 228/83, F./Kommission, Slg. 1985, 275, Randnr. 34).

    Der Gerichtshof hat ausdrücklich anerkannt, daß der Disziplinarrat einen längeren als den in Artikel 7 vorgeschriebenen Zeitraum benötigen kann, um ausreichend vollständige Ermittlungen durchzuführen, die für den Betroffenen alle vom Statut gewollten Garantien enthalten (Urteile vom 19. April 1988 in den verbundenen Rechtssachen 175/86 und 209/86, M./Rat, Slg. 1988, 1891, Randnr. 16, und vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 228/83, F./Kommission, Slg. 1985, 275, Randnr. 30).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2001 - C-270/99

    Z / Parlament

    9: - Urteile vom 4. Februar 1970 in der Rechtssache 13/69 (Slg. 1970, 3), vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 228/83 (Slg. 1985, 275) und vom 19. April 1988 in den Rechtssachen 175/86 und 209/86 (Slg. 1988, 1891).
  • EuG, 01.04.2004 - T-198/02

    N / Kommission - Beamte - Disziplinarordnung - Entfernung aus dem Dienst ohne …

    3 bis 7; Gerichtshof, 29. Januar 1985, F./Kommission, Randnr. 30; Gerichtshof, 19. April 1988, M./Rat, 175/86 und 209/86, Slg. 1988, 1891, Randnr. 16; Gericht, 17. Oktober 1991, De Compte/Parlament, T-26/89, Slg. 1991, II-781, Randnr. 88; Gericht, 4. Mai 1999, Z/Parlament, T-242/97, Slg. ÖD 1999, I-A-77 und II-401, Randnrn.
  • EuG, 10.06.2004 - T-307/01

    François / Kommission - Beamte - Disziplinarordnung - Einstufung in eine …

    Nach ständiger Rechtsprechung sind diese Fristen zwar keine Ausschlussfristen, stellen jedoch Regeln ordnungsgemäßer Verwaltung dar, die im Interesse sowohl der Verwaltung als auch der Beamten eine ungerechtfertigte Verzögerung des Beschlusses, der das Disziplinarverfahren beendet, verhindern sollen (Urteile des Gerichtshofes vom 4. Februar 1970 in der Rechtssache 13/69, Van Eick/Kommission, Slg. 1970, 3, vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 228/83, F./Kommission, Slg. 1985, 275, und vom 19. April 1988 in den Rechtssachen 175/86 und 209/86, M./Rat, Slg. 1988, 1891; Urteil de Compte/Parlament, Randnr. 88).
  • EuGöD, 08.11.2007 - F-40/05

    Marta Andreasen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Statut und …

    Gerichtshof: 4. Februar 1970, Van Eick/Kommission, 13/69, Slg. 1970, 3, Randnr. 4; 29. Januar 1985, F./Kommission, 228/83, Slg. 1985, 275, Randnr. 30; 19. April 1988, M./Rat, 175/86 und 209/86, Slg. 1988, 1891, Randnr. 16.
  • EuG, 10.07.1992 - T-66/91

    Francesco Pasetti-Bombardella gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Beim …

    17 Zum dritten hätte der Kläger, als er seinen Vermerk vom 7. November 1989 eingereicht habe, unter Berücksichtigung der Vertrauensgrundsätze, die die Verwaltungsbeziehungen nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 19. April 1988 in den Rechtssachen 175/86 und 209/86 (M./Rat, Slg. 1988, 1891, Randnr. 21) beherrschten, den Direktor des Kabinetts des Präsidenten davon, daß er am 1. Januar 1990 in den Ruhestand trete, und von den finanziellen Folgen des Vermerks vom 7. November 1989 unterrichten müssen, der haushaltsmässige Ausgaben von ungefähr 1 055 000 BFR nach sich ziehen konnte.
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Rechtsprechung
   EuGH, 05.09.1986 - 175/86 R   

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https://dejure.org/1986,2869
EuGH, 05.09.1986 - 175/86 R (https://dejure.org/1986,2869)
EuGH, Entscheidung vom 05.09.1986 - 175/86 R (https://dejure.org/1986,2869)
EuGH, Entscheidung vom 05. September 1986 - 175/86 R (https://dejure.org/1986,2869)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    Verfügung 529/86 des Generalsekretärs des Rates vom 13. Uni 1986; ; Verfahrensordnung Art. 83; ; Beamtenstatut Art. 91 Abs. 4

  • EU-Kommission PDF

    M. / Rat

    VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - VORAUSSETZUNGEN - GLAUBHAFTMACHUNG DER NOTWENDIGKEIT DER BEANTRAGTEN ANORDNUNG

  • EU-Kommission

    M. / Rat

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Aufhebung der Verfügung 529/86; Erforderlichkeit einer Darlegung der Dringlichkeit und der Glaubhaftmachung der Notwendigkeit der beantragten Anordnung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht

  • rechtsportal.de

    VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - VORAUSSETZUNGEN - GLAUBHAFTMACHUNG DER NOTWENDIGKEIT DER BEANTRAGTEN ANORDNUNG; [VERFAHRENSORDNUNG , ARTIKEL 83 PAR 2]

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 04.02.1970 - 13/69

    Van Eick / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.09.1986 - 175/86
    DIESE FRIST LÄSST SICH JEDOCH IM HINBLICK AUF DIE BESONDERHEITEN DER IN ANHANG IX DES STATUTS GEREGELTEN MATERIE UND ANGESICHTS DER ÜBRIGEN FÜR DAS DISZIPLINARVERFAHREN GELTENDEN BESTIMMUNGEN DIESER REGELUNG NICHT ALS EINE AUSSCHLUSSFRIST ANSEHEN , DEREN NICHTEINHALTUNG DIE NICHTIGKEIT DER NACH IHREM ABLAUF ERLASSENEN MASSNAHMEN ZUR FOLGE HÄTTE ( URTEIL VOM 4. FEBRUAR 1970 IN DER RECHTSSACHE 13/69 , VAN EICK/KOMMISSION , SLG. 1970, 3 ).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1988 - 175/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,15728
Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1988 - 175/86 (https://dejure.org/1988,15728)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.01.1988 - 175/86 (https://dejure.org/1988,15728)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. Januar 1988 - 175/86 (https://dejure.org/1988,15728)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    M. gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Disziplinarmaßnahmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 19.04.1988 - 209/86

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten; Verpflichtungen der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1988 - 175/86
    SCHLUSSANTRÄGE VON HERRN MANCINI - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 175 UND 209/86 SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS G. FEDERICO M A N C I N I.

    Außerdem erhob er mit Schriftsatz, der am 5. August 1986 in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen wurde (Rechtssache 209/86), eine zweite, insbesondere auf die Mitteilung des Generalsekretärs vom 4. Juni 1986 gestützte Klage.

    In der Rechtssache 209/86 hat der Rat dagegen die Einrede der Unzulässigkeit der Klage selbst erhoben und geltend gemacht, sie habe, außer was den Antrag auf Vorlage des genannten Schreibens vom 4. Juni 1986 betreffe, denselben Gegenstand wie die Klage in der Rechtssache 175/86. Tatsächlich sei dieser Antrag nur ein Inzidentantrag auf eine Beweiserhebung, der ausdrücklich in Artikel 45 der Verfahrensordnung vorgesehen und von der ersten Klage nicht zu trennen sei; indem Herr M. eine neue Klage darauf gründe, wähle er ein prozessuales Vorgehen, das Artikel 69 § 3 als böswillig bezeichne und das zu zusätzlichen Kosten führe, die dem Rat aufzuerlegen unbillig wäre.

  • EuGH, 30.05.1973 - 46/72

    De Greef / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1988 - 175/86
    In der Rechtssache 175/86 hat der Rat geltend gemacht, der weiter hilfsweise gestellte Antrag des Herrn M., die Verfügung insoweit zu ändern, als sie die Art der Strafe betrifft, sei unzulässig, und unter Hinweis auf das Urteil vom 30. Mai 1973 in der Rechtssache 46/72 (De Greef/Kommission, Slg. 1973, 543) und den bereits genannten Beschluß vom 5. September 1986 ausgeführt, in Disziplinarsachen könne der Gerichtshof die angefochtene Handlung aufheben, aber nicht seine Bewertung des Sachverhalts an die Stelle derjenigen der Anstellungsbehörde setzen.

    Tatsächlich besteht, wie Generalanwalt Trabucchi in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache 46/72 (…De Greef, a. a. O,, 561) ausgeführt hat, "eine der Funktionen des Disziplinarverfahrens darin, den Sachverhalt, aufgrund dessen die zuständige Behörde die Einleitung des Verfahrens beschlossen hat, in tatsächlicher Hinsicht aufzuklären und rechtlich zu werten".

  • EuGH, 29.01.1985 - 228/83

    F. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1988 - 175/86
    45 bis 47; vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 228/83, F./Kommission, Slg. 1985, 275, Randnr. 34).
  • EuGH, 04.02.1970 - 13/69

    Van Eick / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1988 - 175/86
    Die spätere Rechtsprechung geht jedoch ganz in die Richtung, daß der Gerichtshof, wenn die dem Beamten von der Anstellungsbehörde zur Last gelegten Handlungen bewiesen sind, sich auf die Prüfung beschränken muß, ob der Verfügung ein offenkundiger Rechtsfehler oder Ermessensüberschreitung oder -mißbrauch zugrunde liegt (Urteile vom 4. Februar 1970 in der Rechtssache 13/69, Van Eick/ Kommission, Slg. 1970, 3, Randnrn.
  • EKMR, 15.05.1986 - 11056/84

    H.P. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1988 - 175/86
    Genauer gesagt ist auszuschließen, daß unter diese Bestimmung Streitigkeiten fallen, die die Einstellung in den nationalen oder internationalen öffentlichen Dienst oder die Entfernung daraus betreffen (siehe die Entscheidungen der Straßburger Kommission 7274/76 vom 8. März 1976, 8496/79 vom 8. Oktober 1980 und 11056/84 vom 15. Mai 1986).
  • EKMR, 08.10.1980 - 8496/79

    C. ROYAUME-UNI

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1988 - 175/86
    Genauer gesagt ist auszuschließen, daß unter diese Bestimmung Streitigkeiten fallen, die die Einstellung in den nationalen oder internationalen öffentlichen Dienst oder die Entfernung daraus betreffen (siehe die Entscheidungen der Straßburger Kommission 7274/76 vom 8. März 1976, 8496/79 vom 8. Oktober 1980 und 11056/84 vom 15. Mai 1986).
  • EuGH - 32/63 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Creusot / Hohe Behörde

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1988 - 175/86
    Tatsächlich hat der Gerichtshof vor 25 Jahren einen Rechtsstreit über die Kündigung im Disziplinarwege als vermögensrechtliche Streitigkeit angesehen und daraus die von Herrn M. bezeichneten prozessualen Konsequenzen gezogen (Urteil vom 4. Juli 1963 in der Rechtssache 32/63, Alvis/Rat, Slg. 1963, 107, 122).
  • FG Berlin, 11.04.1989 - V 528/86

    Abgabenordnung; Aufteilung der Steuerschuld geschiedener Ehegatten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1988 - 175/86
    Der Generalsekretär des Rates erließ, nachdem er Herrn M. am 30. Mai 1986 erneut angehört und dem Vorsitzenden des Disziplinarrats am 4. Juni die Gründe mitgeteilt hatte, die ihn veranlaßten, von der Stellungnahme abzuweichen, am 13. Juni 1986 die Verfügung 528/86, durch die er gegen den Beamten mit Wirkung vom 16. September 1986 die Disziplinarstrafe der Entfernung aus dem Dienst verhängte.
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