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   OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2005 - 18 B 677/05   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2005 - 18 B 677/05 (https://dejure.org/2005,2568)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.06.2005 - 18 B 677/05 (https://dejure.org/2005,2568)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Juni 2005 - 18 B 677/05 (https://dejure.org/2005,2568)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis Antrag Fiktionswirkung vorübergehende Aussetzung der Abschiebung Duldung vorläufiges Rechtsschutzverfahren Ausreise Unmöglichkeit Zumutbarkeit Daueraufenthalt Streitwert Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Anspruch auf vorübergehende Aussetzung der Abschiebung; Voraussetzungen für einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60a Abs. 2; AufenthG § 81; AufenthG § 50 Abs. 1; AufenthG § 25 Abs. 5; AuslG § 30 Abs. 4; AuslG § 30 Abs. 3
    D (A), Duldung, Aufenthaltserlaubnis, Antrag, Fiktionswirkung, Abgelehnte Asylbewerber, Gesetzesänderung, Zuwanderungsgesetz, Auslegung, Abschiebungshindernis, Tatsächliche Unmöglichkeit, Rechtliche Unmöglichkeit, Freiwillige Ausreise, Zumutbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 24 L 521/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2005 - 18 B 677/05
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2004 - 18 B 471/04

    D (A), Jugoslawen, Roma, Abgelehnte Asylbewerber, Aufenthaltsbefugnis, Duldung,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2005 - 18 B 677/05
    vgl. zu der entsprechenden Rechtslage zum Ausländergesetz 1990 Beschlüsse des Senats vom 15. April 2004 - 18 B 471/04 -, NWVBl 2004, 391; und vom 7. Juni 2004 - 18 B 596/04 -.

    vgl. Beschluss des Senats vom 15. April 2004 - 18 B 471/04 -, a.a.O.

    Insoweit hat der Senat zu § 30 Abs. 4 AuslG, vgl. Beschluss vom 15. April 2004 - 18 B 471/04 - , a.a.O., dessen Regelung zusammen mit derjenigen des § 30 Abs. 3 AuslG in § 25 Abs. 5 AufenthG aufgenommen worden ist, die Ansicht vertreten, dass mit der Möglichkeit, dem Ausländer eine Aufenthaltsbefugnis gemäß § 30 Abs. 4 AuslG zu erteilen, dem Umstand Rechnung getragen werden sollte, dass der Ausländer trotz unanfechtbarer Ausreisepflicht bereits längere Zeit und voraussichtlich auch nicht alsbald abgeschoben werden konnte.

  • BVerwG, 16.12.1998 - 1 B 105.98

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltsbefugnis nach unanfechtbarer Ablehnung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2005 - 18 B 677/05
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1998 - 1 B 105.98 -, InfAuslR 1999, 110.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1999 - 18 A 5156/96

    Aufenthaltsgenehmigung; Zweifel über Identität; Aufklärung der Identität des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2005 - 18 B 677/05
    Soweit sie sich darauf berufen, ihre Tochter T. sei 1992 in Deutschland geboren und kenne ihre Heimat nicht, ist zum einen darauf hinzuweisen, dass sie als minderjähriges Kind grundsätzlich das aufenthaltsrechtliche Schicksal ihrer Eltern teilt, vgl. hierzu Urteil des Senats vom 9. Februar 1999 - 18 A 5156/96 -, DVBl 1999, 1222, und Beschluss des Senats vom 8. Dezember 2003 - 18 B 2337/02 - m.w.N., und dass es zum anderen in dem Beschwerdevorbringen schon an einer nachvollziehbaren Darlegung fehlt, warum dem Kind eine Integration in die Verhältnisse in Serbien und Montenegro nicht möglich sein sollte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2005 - 18 B 492/05

    Aufenthalttitel Antrag Fiktionswirkung Bleiberecht Duldung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2005 - 18 B 677/05
    vgl. Beschluss des Senats vom 15. April 2005 - 18 B 492/05 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2003 - 18 B 2337/02

    Ausgestaltung der ausländerrechtlichen Differenzierung von Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2005 - 18 B 677/05
    Soweit sie sich darauf berufen, ihre Tochter T. sei 1992 in Deutschland geboren und kenne ihre Heimat nicht, ist zum einen darauf hinzuweisen, dass sie als minderjähriges Kind grundsätzlich das aufenthaltsrechtliche Schicksal ihrer Eltern teilt, vgl. hierzu Urteil des Senats vom 9. Februar 1999 - 18 A 5156/96 -, DVBl 1999, 1222, und Beschluss des Senats vom 8. Dezember 2003 - 18 B 2337/02 - m.w.N., und dass es zum anderen in dem Beschwerdevorbringen schon an einer nachvollziehbaren Darlegung fehlt, warum dem Kind eine Integration in die Verhältnisse in Serbien und Montenegro nicht möglich sein sollte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2004 - 18 B 596/04

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2005 - 18 B 677/05
    vgl. zu der entsprechenden Rechtslage zum Ausländergesetz 1990 Beschlüsse des Senats vom 15. April 2004 - 18 B 471/04 -, NWVBl 2004, 391; und vom 7. Juni 2004 - 18 B 596/04 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2005 - 18 E 2/05

    Streitwert Duldung Abschiebungsschutz

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2005 - 18 B 677/05
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 26. April 2005 - 18 E 2/05 -, davon aus, dass in einem auf die Erteilung einer Duldung gerichteten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Streitwert für jeden Antragsteller ein Viertel des Regelwertes beträgt.
  • VGH Hessen, 07.07.2006 - 7 UE 509/06

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Jedenfalls lässt sich eine eindeutige gesetzgeberische Intention dahingehend, dass in den zahlreichen Fällen, in denen Ausländer langjährig geduldet wurden, nunmehr ein Aufenthaltstitel zu erteilen wäre, nicht erkennen (vgl. in diesem Sinne auch Nds. OVG, Urteil vom 29.11.2005, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.02.2006 - 18 E 1534/05 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.06.2005 - 18 B 677/05 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.01.2006 - 2 O 153/05 - Ziffer 1, 5. Spiegelstrich, des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 07.02.2005 [- II 4 23 d -]; Storr, in: Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Zimmermann-Kreher, a. a. O., § 25 Rdnr. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2006 - 18 B 1718/06

    Anforderungen an einen Antrag auf Gewährung von Abschiebungsschutz in den Fällen

    Die Rechtsprechung des Senats, wonach ein Anspruch auf Gewährung von Abschiebungsschutz einem Ausländer grundsätzlich nicht allein im Hinblick darauf zustehen kann, dass er zuvor die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragt hat, wenn dieser Antrag kein fiktives Aufenthaltsrecht nach § 81 Abs. 3, 4 AufenthG auslöste (Beschluss vom 01.06.2005 - 18 B 677/05 -), schließt es nicht aus, dass in einer solchen Konstellation Abschiebungsschutz zu gewähren ist, wenn und solange die Voraussetzungen des § 60a Abs. 2 AufenthG vorliegen.

    Die gesetzessystematisch begründete Auffassung des Senats, wonach ein Anspruch auf Gewährung von Abschiebungsschutz einem Ausländer nicht allein im Hinblick darauf zustehen kann, dass er zuvor die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragt hat, wenn dieser Antrag - wie hier - ein fiktives Aufenthaltsrecht nach § 81 Abs. 3, 4 AufenthG nicht auszulösen vermochte, - vgl. OVG NRW, Beschlus vom 1.6.2005 - 18 B 677/05 -, juris - bezieht sich auf die Erteilung einer Duldung für die Dauer des Verwaltungsverfahrens (allein) wegen des geltend gemachten Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und schließt es nicht aus, dass Abschiebungsschutz aus anderen Gründen zu gewähren ist, und zwar für den Zeitraum des Vorliegens der Voraussetzungen des § 60a Abs. 2 AufenthG unabhängig von der Länge eines auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gerichteten Verfahrens.

    nochmals OVG NRW, Beschluss vom 1.6.2005 - 18 B 677/05 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2006 - 18 E 1534/05

    Aufenthaltserlaubnis Abschiebung humanitäre Gründe freiwillige Ausreise

    hierzu OVG NRW, Beschluss vom 1.6.2006 - 18 B 677/05 -.
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