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   LAG Hamm, 09.06.2004 - 18 Sa 981/04   

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https://dejure.org/2004,8293
LAG Hamm, 09.06.2004 - 18 Sa 981/04 (https://dejure.org/2004,8293)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09.06.2004 - 18 Sa 981/04 (https://dejure.org/2004,8293)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09. Juni 2004 - 18 Sa 981/04 (https://dejure.org/2004,8293)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung des Arbeitnehmers zur Durchsetzung seines Urlaubsanspruchs im Wege der einstweiligen Verfügung; Mitbestimmungspflichtigkeit der Änderung der Urlausbplanung

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 5
    Einstweilige Verfügung, Urlaubsgewährung, Interessenabwägung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 17.03.1995 - 13 Sa 1282/94

    Urlaub: Ablehnung der Gewährung bei Saisonbetrieb während der Saison

    Auszug aus LAG Hamm, 09.06.2004 - 18 Sa 981/04
    Nach herrschender Meinung (vgl. BAG, Urteil vom 22.01.1998 - 2 ABR 19/97 - NZA 1998, 708; LAG Köln, Urteil vom 17.03.1995 - 13 Sa 1282/94 - AR-Blattei ES "Saisonarbeit" Nr. 2; LAG Hamburg, Urteil vom 15.09.1989 - 3 Sa 17/89 - LAGE § 7 BUrlG Nr. 26; LAG Berlin, Urteil vom 20.05.1985 - 9 Sa 38/85 - LAGE § 7 BUrlG Nr. 9; ErfK-Dörner, 2. Aufl., § 7 BUrlG Rz. 55; anderer Auffassung z.B. Leinemann/Linck, 2. Aufl., § 7 BUrlG Rz. 93 ff mit einem Überblick über den Meinungsstand) ist der Arbeitnehmer nach §§ 935, 940 ZPO berechtigt, seinen Urlaubsanspruch im Wege der einstweiligen Verfügung durchzusetzen.
  • BAG, 22.01.1998 - 2 ABR 19/97

    Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LAG Hamm, 09.06.2004 - 18 Sa 981/04
    Nach herrschender Meinung (vgl. BAG, Urteil vom 22.01.1998 - 2 ABR 19/97 - NZA 1998, 708; LAG Köln, Urteil vom 17.03.1995 - 13 Sa 1282/94 - AR-Blattei ES "Saisonarbeit" Nr. 2; LAG Hamburg, Urteil vom 15.09.1989 - 3 Sa 17/89 - LAGE § 7 BUrlG Nr. 26; LAG Berlin, Urteil vom 20.05.1985 - 9 Sa 38/85 - LAGE § 7 BUrlG Nr. 9; ErfK-Dörner, 2. Aufl., § 7 BUrlG Rz. 55; anderer Auffassung z.B. Leinemann/Linck, 2. Aufl., § 7 BUrlG Rz. 93 ff mit einem Überblick über den Meinungsstand) ist der Arbeitnehmer nach §§ 935, 940 ZPO berechtigt, seinen Urlaubsanspruch im Wege der einstweiligen Verfügung durchzusetzen.
  • LAG Berlin, 20.05.1985 - 9 Sa 38/85

    Urlaub: Einstweilige Verfügung zur Durchsetzung des Anspruchs

    Auszug aus LAG Hamm, 09.06.2004 - 18 Sa 981/04
    Nach herrschender Meinung (vgl. BAG, Urteil vom 22.01.1998 - 2 ABR 19/97 - NZA 1998, 708; LAG Köln, Urteil vom 17.03.1995 - 13 Sa 1282/94 - AR-Blattei ES "Saisonarbeit" Nr. 2; LAG Hamburg, Urteil vom 15.09.1989 - 3 Sa 17/89 - LAGE § 7 BUrlG Nr. 26; LAG Berlin, Urteil vom 20.05.1985 - 9 Sa 38/85 - LAGE § 7 BUrlG Nr. 9; ErfK-Dörner, 2. Aufl., § 7 BUrlG Rz. 55; anderer Auffassung z.B. Leinemann/Linck, 2. Aufl., § 7 BUrlG Rz. 93 ff mit einem Überblick über den Meinungsstand) ist der Arbeitnehmer nach §§ 935, 940 ZPO berechtigt, seinen Urlaubsanspruch im Wege der einstweiligen Verfügung durchzusetzen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 9 SaGa 8/07

    Einstweilige Verfügung - Urlaubsgewährung

    Um dem Arbeitnehmer einen effektiven Rechtsschutz gegen den Arbeitgeber zu gewährleisten, ist bei Vorliegen einer besonderen Eilbedürftigkeit die Einstweilige Verfügung zuzulassen, die den Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer für einen von ihm gewünschten Zeitraum Urlaub zu gewähren (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 09.06.2004 - 18 Sa 981/04 - LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.03.2002 - Az: 7 Ta 226/02 -).
  • LAG Köln, 08.07.2015 - 11 SaGa 11/15

    Durchsetzung des Urlaubsanspruchs im Wege einstweiliger Verfügung

    Das Arbeitsgericht ist mit überzeugender Begründung davon ausgegangen, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich seinen Urlaubsanspruch nach dem BUrlG aus Gründen der Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes bei Vorliegen einer besonderen Eilbedürftigkeit gemäß den§§ 935, 940 ZPO, 62 Abs. 1 Satz 1 ArbGG im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen kann (vgl. etwa: BAG, Beschluss vom 22.01.1998- 2 ABR 19/97 - LAG Hessen, Urteil vom 07.05.2013 - 19 SaGa 461/13 - LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.06.2009 - 10 SaGa 1/09 - LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.04.2007 - 9 SaGa 8/07 - LAG Hamm, Urteil vom 09.06.2004 - 18 Sa 981/04 - Schwab/Weth/Walker, 4. Auflage,§ 62 ArbGG Rdn. 135 ff. jeweils m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.06.2009 - 10 SaGa 1/09

    Durchsetzung des Urlaubsanspruchs im Wege der einstweiligen Verfügung

    a) In Rechtsprechung und Literatur ist überwiegend anerkannt, dass, um einem Arbeitnehmer einen effektiven Rechtsschutz gegen den Arbeitgeber zu gewährleisten, bei Vorliegen einer besonderen Eilbedürftigkeit die einstweilige Verfügung zuzulassen ist, die den Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer für einen von ihm gewünschten Zeitraum Urlaub zu gewähren (vgl. beispielsweise BAG, Beschl. v. 22.01.1998, 2 ABR 19/97, AP BGB § 626 Nr. 115, welches den eigenmächtigen Urlaubsantritt als wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung ansieht, da im Urlaubsrecht ein umfassendes System des gerichtlichen Rechtsschutzes unter Einbezug der Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung bestehe; aus der Instanzrechtsprechung z. B. zuletzt LAG Rheinland-Pfalz v. 05.04.2007, 9 SaGa 8/07, dok. in JURIS; LAG Hamm v. 09.06.2004, 18 Sa 981/04, dok. in JURIS; ErfK/Dörner, § 7 BUrlG Rz. 32; Neumann/ Fenski, BUrlG, § 7 Rz. 54; Friese, Urlaubsrecht, Rz. 289 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2016 - 6 Ta 1089/16

    Einstweilige Verfügung - zeitliche Lage des Urlaubs

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes bei Vorliegen einer besonderen Eilbedürftigkeit (Verfügungsgrund) die einstweilige Verfügung zuzulassen ist, die den Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer für einen von ihm gewünschten Zeitraum Urlaub zu gewähren ( vgl. BAG vom 22.01.1998 - 2 ABR 19/97 - AP BGB § 626 Nr. 115 ; LAG Rheinland-Pfalz vom 05.04.2007 - 9 SaGa 8/07 ; LAG Hamm vom 09.06.2004 - 18 Sa 981/04 - juris; Hess. LAG vom 07.05.2013 - 19 SaGa 461/13 - juris Rn. 6 mwN; ErfK/Dörner, § 7 BUrlG Rz. 32 ).
  • LAG Hessen, 07.05.2013 - 19 SaGa 461/13

    Erholungsurlaub; Erholungsurlaub

    In Rechtsprechung und Literatur ist überwiegend anerkannt, dass, um einem Arbeitnehmer einen effektiven Rechtsschutz gegen den Arbeitgeber zu gewährleisten, bei Vorliegen einer besonderen Eilbedürftigkeit die einstweilige Verfügung zuzulassen ist, die den Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer für einen von ihm gewünschten Zeitraum Urlaub zu gewähren (vgl. beispielsweise BAG, Beschluss vom 22. Januar 1998 - 2 ABR 19/97 - AP BGB § 626 Nr. 115; LAG Rheinland-Pfalz vom 05. April 2007 - 9 SaGa 8/07 - dok. in JURIS; LAG Hamm vom 09. Juni 2004 - 18 Sa 981/04 - dok. in JURIS; ErfK/Dörner, § 7 BUrlG Rz. 32).
  • LAG Thüringen, 28.04.2016 - 6 SaGa 5/16

    Einstweilige Verfügung - Urlaub - Verfügungsgrund - effektiver Rechtsschutz

    Das gilt unabhängig davon, ob man den Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Bewilligung von Urlaub für einen bestimmten Zeitraum (LAG Düsseldorf, 20.4.2004, 8 Sa 135/04; LAG Rheinland-Pfalz 22.1.2015, 3 SaGa 6/14; LAG Hessen 7.5.2013, 19 SaGa 461/13; LAG Hamm 9.6.2004,18 Sa 981/04; HK-ArbR/Holthaus § 7 BUrlG Rn. 76; Arnold/Arnold § 7 Rn. 101; NK-GA/Krönig/Holthaus § 62 ArbGG Rn. 88), oder lediglich zur Gestattung des Fernbleibens von der Arbeit (NK-GA/Düwell § 7 BUrlG Rn. 166; Corts, NZA 1998, 357) für zulässig hält.
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