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| OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2021 - 18 B 70/21 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Februar 2021 - 18 B 70/21 (https://dejure.org/2021,2844)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
AufenthG § 60a Abs. 6 Satz 3; AufenthG § 60c Abs. 2 Nr. 1
Unbegleiteter minderjähriger Ausländer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln - 12 L 2158/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2021 - 18 B 70/21
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2023 - 18 E 241/23
Bemessen des Streitwerts mit der Hälfte des Auffangwertes in Hauptsacheverfahren …
Rn. 4 Vgl. Senatsbeschluss vom 19. Mai 2016- 18 E 353/16 -, juris, Rn. 4 ff. (Duldung allgemein), sowie auch Senatsbeschlüsse vom 18. Februar 2021 - 18 B 70/21 -, juris (Ausbildungsduldung), und vom 8. September 2017 - 18 B 1075/17 -, juris (Beschäftigungsduldung). - VG Hannover, 09.11.2022 - 5 B 4068/22 Gemäß § 42 Abs. 2 Satz 5 Hs. 1 SGB VIII gehört in einem solchen Fall zu den Rechtshandlungen, zu denen das Jugendamt verpflichtet ist, insbesondere die unverzügliche Stellung eines Asylantrags für das Kind oder den Jugendlichen in den Fällen, in denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das Kind oder der Jugendliche internationalen Schutz im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Asylgesetzes benötigt (OVG NRW, Beschluss vom 18.2.2021 - 18 B 70/21 -, juris, Rn. 5 f.).
dejure.org
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