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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.11.2012 - 18 P 11.1960   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,41484
VGH Bayern, 19.11.2012 - 18 P 11.1960 (https://dejure.org/2012,41484)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.11.2012 - 18 P 11.1960 (https://dejure.org/2012,41484)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. November 2012 - 18 P 11.1960 (https://dejure.org/2012,41484)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    1. Ein Weiterbeschäftigungsverlangen i.S. von § 9 Abs. 2 BPersVG, das früher als drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses gestellt wird, ist unwirksam; die Sechsmonatsfrist des § 12 Abs. 1 Satz 2 BBiG ist nicht (analog) anzuwenden (ebenso BAG vom ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 9 Abs. 2; BPersVG § 9 Abs. 4 S. 1 Nr. 2
    Wirksamkeit eines früher als drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses gestellten Weiterbeschäftigungsverlangens i.S.v.§ 9 Abs. 2 BPersVG; Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Jugendvertreter innerhalb der Dreimonatsfrist des § 9 Abs. 2 BPersVG ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Wirksamkeit eines früher als drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses gestellten Weiterbeschäftigungsverlangens i.S.v.§ 9 Abs. 2 BPersVG; Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Jugendvertreter innerhalb der Dreimonatsfrist des § 9 Abs. 2 BPersVG ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 319
  • NZA-RR 2013, 222
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (11)

  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 40/10

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2012 - 18 P 11.1960
    Ein Weiterbeschäftigungsverlangen i.S. von § 9 Abs. 2 BPersVG, das früher als drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses gestellt wird, ist unwirksam; die Sechsmonatsfrist des § 12 Abs. 1 Satz 2 BBiG ist nicht (analog) anzuwenden (ebenso BAG vom 15.12.2011 ZTR 2012, 358 zu § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG).

    Denn es liegen weder die Voraussetzungen für eine analoge Anwendung dieser Bestimmung vor, noch bedeutet es einen (nicht hinnehmbaren) Wertungswiderspruch, dass im Falle des § 9 Abs. 2 BPersVG und des § 12 Abs. 1 BBiG verschiedene Fristen gelten (so auch BAG vom 15.12.2011 ZTR 2012, 358 RdNrn. 28 ff. zum inhaltsgleichen § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG).

    Denn der Gesetzgeber hat das Bundespersonalvertretungsgesetz wiederholt nach dem Jahr 1996 geändert, ohne dass er diese Änderungen zum Anlass genommen hätte, die Dreimonatsfrist des § 9 Abs. 2 BPersVG an die Sechsmonatsfrist des § 12 Abs. 1 Satz 2 BBiG anzupassen (vgl. auch BAG vom 15.12.2011 ZTR 2012, 358 RdNr. 29 zum inhaltsgleichen § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG).

    Außerhalb dieser Frist liegende Übernahmeverlangen müssen demgegenüber bei der Personalplanung nicht berücksichtigt werden; hier ist der Arbeitgeber nicht gebunden und kann freiwerdende Arbeitsplätze ohne Rücksicht auf spätere Übernahmeverlangen von Jugendvertretern besetzen (so auch BAG vom 15.12.2011 ZTR 2012, 358 RdNr. 30).

  • BVerwG, 21.02.2011 - 6 P 12.10

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Vertretung des öffentlichen …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2012 - 18 P 11.1960
    Rn. 21 I. Der Antrag der Antragstellerin festzustellen, dass zwischen ihr und der Beteiligten zu 1 ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit nach § 9 Abs. 2 BPersVG nicht begründet worden ist (Hauptantrag), ist zulässig (stRspr.; vgl. BVerwG vom 21.2.2011 BVerwGE 139, 29 RdNr. 14 m.w.N.), aber unbegründet.

    Rn. 23 1. Entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 1 war ihr Weiterbeschäftigungsverlangen, das beim WSA Aschaffenburg am 20. April 2009 und damit außerhalb der Dreimonatsfrist des § 9 Abs. 2 BPersVG einging, nicht fristgemäß und daher unwirksam (st.Rspr.; vgl. z.B. BVerwG vom 21.2.2011 BVerwGE 139, 29 RdNr. 18).

    Angesichts dessen ist es treuwidrig, wenn sie die Beteiligte zu 1 daran festhält, dass sie ihr Weiterbeschäftigungsverlangen nicht ausdrücklich innerhalb der Dreimonatsfrist erneuert hat (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung BVerwG vom 21.2.2011 BVerwGE 139, 29 RdNr. 18).

  • BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes; …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2012 - 18 P 11.1960
    Dabei ist die Weiterbeschäftigungspflicht des öffentlichen Arbeitgebers an das Vorhandensein einer freien Planstelle nicht notwendig gebunden; entscheidend ist vielmehr, ob ein ausbildungsadäquater, auf Dauer angelegter und gesicherter Arbeitsplatz zur Verfügung steht (vgl. BVerwG vom 1.11.2005 BVerwGE 124, 292/295 ff. m.w.N.).

    Die Frage nach einem freien Arbeitsplatz bestimmt sich auch nicht danach, ob Arbeitsaufgaben vorhanden sind, mit deren Verrichtung der Arbeitnehmer betraut werden könnte (vgl. BVerwG vom 1.11.2005 BVerwGE 124, 292/300 ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 24.05.2012 - 6 PB 5.12

    Weiterbeschäftigung einer Jugendvertreterin; ausbildungsadäquater Arbeitsplatz; …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2012 - 18 P 11.1960
    In diesem Fall ist der Arbeitsplatz vorrangig mit dem Jugendvertreter zu besetzen (vgl. BVerwG vom 24.5.2012 ZTR 2012, 532 m.w.N.).

    Der Jugendvertreter kann daher nicht verlangen, dass der öffentliche Arbeitgeber Arbeitsplätze schafft oder fortschreibt, welche auf die von ihm erworbene Qualifikation zugeschnitten sind (vgl. BVerwG vom 24.5.2012 ZTR 2012, 532 RdNr. 5 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.01.2009 - 6 P 1.08

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Mitglieds der Jugend- und …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2012 - 18 P 11.1960
    Für die Frage, ob ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz für ein Mitglied der örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Verfügung steht, kommt es allein auf den Bereich der Ausbildungsdienststelle an (vgl. BVerwG vom 19.1.2009 BVerwGE 133, 42 RdNrn. 25 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 29.03.2006 - 6 PB 2.06

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; maßgeblicher Zeitpunkt für die …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2012 - 18 P 11.1960
    Der Arbeitgeber muss nämlich innerhalb des Dreimonats-Zeitraums des § 9 Abs. 2 BPersVG mit einem Übernahmeverlangen rechnen (vgl. BVerwG vom 29.3.2006 PersR 2006, 308/309; vom 20.11.2007 PersR 2008, 80).
  • BVerwG, 03.06.2011 - 6 PB 1.11

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Auflösungsbegehren des öffentlichen …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2012 - 18 P 11.1960
    Im Verfahren nach § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG darf diejenige Person handeln, die berechtigt ist, über die Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters zu entscheiden, und ferner befugt ist, den öffentlichen Arbeitgeber im Verfahren wegen Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor Gericht zu vertreten (vgl. BVerwG vom 3.6.2011 NVwZ 2011, 947 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 39.93

    Personalvertretung - Behördlicher Einstellungsstopp - Weiterbeschäftigung von …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2012 - 18 P 11.1960
    Dies schließt die einvernehmliche Regelung mit ein, dass das bereits vorliegende Weiterbeschäftigungsverlangen als form- und fristgerecht gelten solle bzw. jedenfalls bei Abschluss des Vertrages nunmehr form- und fristgerecht erneuert wurde (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung BVerwG vom 2.11.1994 Az. 6 P 39/93 RdNr. 25; insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 97, 68).
  • BVerwG, 31.05.2005 - 6 PB 1.05

    Weiterbeschäftigungsverlangen des Jugendvertreters; befristeter Arbeitsvertrag; …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2012 - 18 P 11.1960
    Die Nebenabrede in § 5 des befristeten Arbeitsvertrages vom 31. Juli 2009 zeigt auch, dass in dem Abschluss dieses Vertrages vorliegend kein Verzicht auf den Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 9 Abs. 2 BPersVG durch die Beteiligte zu 1 gesehen werden kann (vgl. hierzu BVerwG vom 31.5.2005 PersV 2006, 33 m.w.N.; vgl. auch BayVGH vom 17.10.2011 BayVBl 2012, 636 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.08.2010 - 6 P 15.09

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Begründung eines gesetzlichen …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2012 - 18 P 11.1960
    Da ein Auflösungsverlangen eines Arbeitgebers nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG aber daran anknüpft, dass zunächst ein Arbeitsverhältnis i.S. des § 9 Abs. 2 oder 3 BPersVG begründet wurde (vgl. etwa BVerwG vom 18.8.2010 BVerwGE 137, 346 RdNr. 16), ergibt die Auslegung dieser Nebenabrede (§ 133, § 157 BGB), dass zu diesem Zeitpunkt beide Vertragspartner davon ausgegangen sind, es solle ohne ein weiteres Tätigwerden der Beteiligten zu 1 eine Sachentscheidung des Verwaltungsgerichts darüber herbeigeführt werden, ob dem Arbeitgeber ihre Weiterbeschäftigung zugemutet werden kann oder nicht.
  • VGH Bayern, 17.10.2011 - 17 P 11.1085

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Verzicht durch Abschluss eines befristeten …

  • VG München, 10.10.2023 - M 20 P 22.3387

    Erfolgloses form-, aber nicht fristgerechtes Weiterbeschäftigungsverlangen eines …

    Rn. 25 Für die Annahme einer Sechs-Monatsfrist entgegen des Wortlauts ist - entgegen der Ausführungen des Bevollmächtigten des Beteiligten zu 2) - kein Raum (BayVGH, B.v. 19.11.2012 - 18 P 11.1960 - juris Rn. 23 ff.;… BAG, B.v. 15.12.2011 - 7 ABR 40/10 - juris Rn. 23 ff.).

    Rn. 26 Ein Weiterbeschäftigungsverlangen, dass vor Beginn der Drei-Monats-Frist zur Beendigung des Ausbildungsverhältnisses gestellt wird, ist unwirksam (BayVGH, B.v. 19.11.2012 - 18 P 11.1960 - juris Rn. 23;… BVerwG, B.v. 22.4.1987 - 6 P 15/83 - juris Rn. 22 ff.;… BVerwG, B.v. 9.10.1996 - 6 P 21/94 - juris Rn. 22).

  • VG Ansbach, 18.04.2013 - AN 7 P 12.01283

    Keine Zuständigkeit der örtlichen Agentur für Arbeit und des zugehörigen …

    Rn. 41 Die Festsetzung des Gegenstandswerts für das vorliegende Verfahren in Ziffer 2 des Beschlusstenors beruht auf § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG (vgl. etwa auch BayVGH, B.v. 7.12.2012, Az. 18 P 11.1960).
  • VG Ansbach, 02.05.2013 - AN 7 PE 13.00757

    Personalvertretungsrecht des Bundes

    Das Gericht geht, im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa Beschluss vom 16.1.2006, Az. 17 P 05.162, juris, RdNr. 2; Beschluss vom 7.12.2012, Az. 18 P 11.1960, davon aus, dass im Hauptsacheverfahren ein Gegenstandswert in Höhe von 4.000,00 EUR festzusetzen wäre.
  • VGH Bayern, 18.11.2013 - 18 P 13.159

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugend- und Auszubildendenvertreters

    Die Antragstellerin war bei der Einleitung des Verfahrens auch ordnungsgemäß durch den Vizepräsidenten der ehemaligen WSD Süd als dem Ständigen Vertreter von dessen Präsidenten vertreten (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 19.11.2012 - 18 P 11.1960 - juris Rn. 32).
  • VG Ansbach, 18.04.2013 - AN 7 P 12.01024

    Verpflichtung des Wahlvorstandes zur Prüfung eingereichter Wahlvorschläge …

    Rn. 30 Die Festsetzung des Gegenstandswerts in Ziffer 2 des Beschlusstenors beruht auf § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG, sie entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren (vgl. etwa VGH, B. v. 07.12.2012, Az. 18 P 11.1960 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 21.10.2014 - AN 7 P 14.01465

    Wahl eines wegen zeitweiliger Verhinderung des gewählten Personalratsmitgliedes …

    Die Heranziehung dieser Vorschrift im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa B.v. 7.12.2012, Az. 18 P 11.1960).
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