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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 17.389   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,20548
VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 17.389 (https://dejure.org/2017,20548)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.05.2017 - 18 P 17.389 (https://dejure.org/2017,20548)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Mai 2017 - 18 P 17.389 (https://dejure.org/2017,20548)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BHO § 7 Abs. 1 S. 1; BPersVG § 44 Abs. 1 S. 1
    Festsetzung des Gegenstandswerts in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Gegenstandswerts in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 799
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 17.389
    Rn. 13 1. Die Beschwerde ist nicht unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB), der als allgemeiner Rechtsgrundsatz auch im öffentlichen Recht Geltung beansprucht (vgl. BVerwG, U.v. 20.3.2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211 Rn. 29), unzulässig.

    Anerkannt ist insbesondere, dass ein besonderer Fall des Verstoßes gegen Treu und Glauben die unzulässige Rechtsausübung bzw. das Verbot widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) darstellt (…BVerwG, U.v. 30.6.2010 - 5 C 2.10 - juris Rn. 12; U.v. 20.3.2014 a.a.O. Rn. 31).

  • BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90

    Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 17.389
    Die für die Bemessung des Gegenstandswerts eines sog. Gruppen- oder Massenverfahrens (mit wesentlich gleichem Sachverhalt) maßgebliche Bedeutung der Sache für den Antragsteller und die Beteiligte zu 1 liegt aber allein in der Beantwortung der umstrittenen Frage der Mitbestimmung bei Zuweisungen/Abordnungen der vorliegenden Art. Die Anzahl der jeweils gleichartigen Zuweisungen/Abordnungen ist deshalb dafür nicht wesentlich (stRspr, vgl. etwa BVerwG, B.v. 9.3.1992 - 6 P 11.90 - BVerwGE 90, 76/86 f.;… B.v. 9.12.1998 - 6 P 6.97 - juris Rn. 49, insoweit in BVerwGE 108, 135 nicht abgedruckt;… BayVGH, B.v. 24.11.2014 a.a.O. Rn. 10 m.w.N.;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 19.10.2016 - OVG 60 PV 9.16 - NZA-RR 2017, 41 Rn. 3 f. m.w.N).

    Rn. 18 Auch wenn die Zahl der betroffenen Beschäftigten mit 81 Personen relativ hoch ist und den bisherigen Fallgestaltungen meist wesentlich weniger Einzelmaßnahmen zugrunde lagen - in der Fallgestaltung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. März 1992 - 6 P 11.90 - (BVerwGE 90, 76) waren es allerdings 83 Beschäftigte -, kann dies, da die Zahl der betroffenen Beschäftigen nach der Rechtsprechung bedeutungslos ist, entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts zu keiner anderen Beurteilung führen.

  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 P 6.97

    Mitbestimmung bei Änderungskündigungen zur individualvertraglichen Vereinbarung …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 17.389
    Die für die Bemessung des Gegenstandswerts eines sog. Gruppen- oder Massenverfahrens (mit wesentlich gleichem Sachverhalt) maßgebliche Bedeutung der Sache für den Antragsteller und die Beteiligte zu 1 liegt aber allein in der Beantwortung der umstrittenen Frage der Mitbestimmung bei Zuweisungen/Abordnungen der vorliegenden Art. Die Anzahl der jeweils gleichartigen Zuweisungen/Abordnungen ist deshalb dafür nicht wesentlich (stRspr, vgl. etwa BVerwG, B.v. 9.3.1992 - 6 P 11.90 - BVerwGE 90, 76/86 f.; B.v. 9.12.1998 - 6 P 6.97 - juris Rn. 49, insoweit in BVerwGE 108, 135 nicht abgedruckt;… BayVGH, B.v. 24.11.2014 a.a.O. Rn. 10 m.w.N.;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 19.10.2016 - OVG 60 PV 9.16 - NZA-RR 2017, 41 Rn. 3 f. m.w.N).

    Denn Folgewirkungen, insbesondere auch wirtschaftliche Auswirkungen, rechtfertigen es nicht, einzelne Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 9.12.1998 - 6 P 6.97 - juris Rn. 49; B.v. 27.1.2006 - 6 P 5.05 - abrufbar über die Homepage des BVerwG, insoweit in PersR 2006, 212 nicht abgedruckt;… BayVGH, B.v. 5.10.2007 - 18 C 07.1215 - juris Rn. 12 m.w.N.;… SächsOVG, B.v. 12.8.2016 - 9 E 61/16.PL - IÖD 2016, 275 Rn. 7).

  • BVerwG, 27.01.2006 - 6 P 5.05

    Ersatzanspruch; Geltendmachung; Schadensersatz; Schadensersatzanspruch; …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 17.389
    Denn Folgewirkungen, insbesondere auch wirtschaftliche Auswirkungen, rechtfertigen es nicht, einzelne Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (…stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 9.12.1998 - 6 P 6.97 - juris Rn. 49; B.v. 27.1.2006 - 6 P 5.05 - abrufbar über die Homepage des BVerwG, insoweit in PersR 2006, 212 nicht abgedruckt;… BayVGH, B.v. 5.10.2007 - 18 C 07.1215 - juris Rn. 12 m.w.N.;… SächsOVG, B.v. 12.8.2016 - 9 E 61/16.PL - IÖD 2016, 275 Rn. 7).

    Selbst bei schwierigen Rechtsfragen hat das Bundesverwaltungsgericht aber in der Vergangenheit eine Erhöhung des Gegenstandswerts abgelehnt (vgl. etwa BVerwG, B.v. 27.1.2006 - 6 P 5.05; B.v. 12.11.2002 - 6 P 2.02; jeweils insoweit nicht veröffentlicht und abrufbar über die Homepage des BVerwG).

  • VGH Bayern, 24.11.2014 - 17 C 14.2403

    Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten gegen die Festsetzung des …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 17.389
    Rn. 16 Beim personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren handelt es sich um ein objektives Verfahren, in dem es in aller Regel nicht um die Durchsetzung von Ansprüchen oder um die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechtsverhältnissen, sondern um die Klärung und Feststellung von Zuständigkeiten, von personalvertretungsrechtlich festgelegten Befugnissen und Pflichten sowie um gestaltende Entscheidungen bei Wahlanfechtung, Auflösung oder Ausschluss geht (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.1977 - VII P 3.76 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 3 m.w.N.; BayVGH, B.v. 24.11.2014 - 17 C 14.2403 - PersV 2015, 187 Rn. 9 m.w.N.).

    Die für die Bemessung des Gegenstandswerts eines sog. Gruppen- oder Massenverfahrens (mit wesentlich gleichem Sachverhalt) maßgebliche Bedeutung der Sache für den Antragsteller und die Beteiligte zu 1 liegt aber allein in der Beantwortung der umstrittenen Frage der Mitbestimmung bei Zuweisungen/Abordnungen der vorliegenden Art. Die Anzahl der jeweils gleichartigen Zuweisungen/Abordnungen ist deshalb dafür nicht wesentlich (stRspr, vgl. etwa BVerwG, B.v. 9.3.1992 - 6 P 11.90 - BVerwGE 90, 76/86 f.;… B.v. 9.12.1998 - 6 P 6.97 - juris Rn. 49, insoweit in BVerwGE 108, 135 nicht abgedruckt; BayVGH, B.v. 24.11.2014 a.a.O. Rn. 10 m.w.N.;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 19.10.2016 - OVG 60 PV 9.16 - NZA-RR 2017, 41 Rn. 3 f. m.w.N).

  • BVerwG, 29.04.2011 - 6 PB 21.10

    Rechtsanwaltskosten im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 17.389
    Ein derartiges Verhalten kann nicht aus dem Umstand gefolgert werden, dass der Vorgänger der Beteiligten zu 1 mit seinen Bevollmächtigten (gegebenenfalls) eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen hat und dies nach der Rechtsprechung der Personalvertretung im Hinblick auf die Erstattungspflicht der Dienststelle gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG grundsätzlich verwehrt ist (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 29.4.2011 - 6 PB 21.12 - PersR 2011, 341).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 2.10

    Ausbildungsförderung: Berücksichtigung eines Treuhandverhältnisses

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 17.389
    Anerkannt ist insbesondere, dass ein besonderer Fall des Verstoßes gegen Treu und Glauben die unzulässige Rechtsausübung bzw. das Verbot widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) darstellt (BVerwG, U.v. 30.6.2010 - 5 C 2.10 - juris Rn. 12;… U.v. 20.3.2014 a.a.O. Rn. 31).
  • BVerwG, 12.11.2002 - 6 P 2.02

    Antragsberechtigung; Feststellungsinteresse; Grundsatz der vertrauensvollen …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 17.389
    Selbst bei schwierigen Rechtsfragen hat das Bundesverwaltungsgericht aber in der Vergangenheit eine Erhöhung des Gegenstandswerts abgelehnt (vgl. etwa BVerwG, B.v. 27.1.2006 - 6 P 5.05; B.v. 12.11.2002 - 6 P 2.02; jeweils insoweit nicht veröffentlicht und abrufbar über die Homepage des BVerwG).
  • BVerwG, 03.04.2007 - 6 PB 18.06

    Berufsbezeichnung im Wahlvorschlag; Prüfung durch den Wahlvorstand; …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 17.389
    Aus diesem Grund hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung aus Gründen der Rechtseinheit in direkter Anwendung des § 52 Abs. 2 GKG sowie in Übereinstimmung mit Nr. 31 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit - derzeit in der Fassung von 2013 (NVwZ-Beilage 2013, 57) - schon vor Änderung des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG (mit seinem damaligen Auffangwert von 4.000 Euro) in personalvertretungsrechtlichen Streitigkeiten den für verwaltungsgerichtliche Verfahren geltenden Auffangwert von 5.000 Euro festgesetzt (vgl. etwa BVerwG, B.v. 3.4.2007 - 6 PB 18.06 - juris Rn. 1); zwischenzeitlich wurde auch der Auffangwert nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG auf 5.000 Euro erhöht.
  • LAG Hamm, 15.10.2015 - 13 Ta 52/15

    Streitwert eines Verfahrens auf Ersetzung der Zustimmung zur Einstellung von …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 17.389
    Eine Anwendung des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit würde der Rechtseinheit widersprechen und berücksichtigte auch nicht, dass die Arbeitsgerichte bei der Festsetzung des Gegenstandswerts in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten - anders als die Verwaltungsgerichte bei personalvertretungsrechtlichen Streitigkeiten - wirtschaftliche Interessen des Arbeitgebers berücksichtigen (vgl. etwa LAG Hamm, B.v. 15.10.2015 - 13 Ta 52/15 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.11.1977 - 7 P 3.76

    Festsetzung des Gegenstandswertes für eine anwaltliche Tätigkeit in einer …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2016 - 60 PV 9.16

    Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren; Gegenstandswert; Auffangwert; …

  • BVerwG, 10.08.1995 - 9 B 745.94

    Gebühren und Kosten: Abänderung der Gegenstandswertfestsetzung von Amts wegen

  • VGH Bayern, 05.10.2007 - 18 C 07.1215
  • OVG Sachsen, 12.08.2016 - 9 E 61/16

    Personalvertretungsrechtliche Streitigkeit; Gegenstandswert; Beschwerde ; …

  • VGH Bayern, 18.07.2012 - 17 P 11.1696

    Personalvertretungsrechtliche Wahlanfechtungsverfahren; Festsetzung des …

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2021 - PL 15 S 964/21

    Zum Gegenstandswert in personalvertretungsrechtlichen Verfahren

    Rn. 5 Mit ähnlicher Begründung wird auch die entsprechende Anwendung der Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit zu Masseverfahren abgelehnt (vgl. etwa Bay. VGH, Beschlüsse vom 30.05.2017 - 18 P 17.389 - und - 18 P 16.1700 -, jeweils Juris Rn. 19).
  • OVG Bremen, 05.04.2024 - 6 S 98/24

    Antrag des Prozessvertreters auf Abänderung des Verfahrensstreitwerts

    Er beträgt daher in der Regel 5.000 EUR (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.10.2020 - 5 PB 7/18, juris Rn. 1 f.; Bay. VGH, Beschl. v. 30.05.2017 - 18 P 17.389, juris Rn. 16;… Sächs. OVG, Beschl. v. 12.08.2016 - 9 E 61/16.PL, juris Rn. 7).
  • OVG Thüringen, 30.10.2025 - 4 VO 410/25

    Festsetzung des Gegenstandswertes bei "Untätigkeitsklagen" im …

    Rn. 12 Im vorliegenden Fall führt dies jedoch nicht zu einer Zurückweisung der Beschwerde (und mangels Anwendbarkeit des § 63 Abs. 3 GKG und Abänderungsbefugnis außerhalb des Beschwerdeverfahrens erst recht nicht zu einer Festsetzung auf 2.937,00 EUR; vgl. BayVGH, Beschluss vom 30. Mai 2017 - 18 P 17.389 - juris Rn. 20 m. w. N).
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