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Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 15.08.2022

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 26.07.2022 - 18 U 24/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,25949
OLG Dresden, 26.07.2022 - 18 U 24/22 (https://dejure.org/2022,25949)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.07.2022 - 18 U 24/22 (https://dejure.org/2022,25949)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. Juli 2022 - 18 U 24/22 (https://dejure.org/2022,25949)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW

    § 154 Abs. 2 BGB, § 278 Abs. 6 ZPO
    Dokumentation, Prozessrecht

  • RA Kotz

    Wie kommt ein Prozessvergleich wirksam zu Stande?

  • anwaltsblatt-datenbank.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 779 BGB, § 278 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit eines Vergleichs; Rechtsnatur eines Prozessvergleichs als Rechtsgeschäft des bürgerlichen Rechts und Prozesshandlung; Keine umfassende Prüfungskompetenz eines Gerichts in Bezug auf einen Vergleichsinhalt

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit eines Vergleichs Rechtsnatur eines Prozessvergleichs als Rechtsgeschäft des bürgerlichen Rechts und Prozesshandlung Keine umfassende Prüfungskompetenz eines Gerichts in Bezug auf einen Vergleichsinhalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie kommt ein Prozessvergleich wirksam zu Stande?

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2022, 555
  • AnwBl Online 2022, 596
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.02.2012 - I ZB 95/10

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung einer …

    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.2022 - 18 U 24/22
    Der anschließend durch das Gericht nach der Erwartung beider Parteien zu fassende Beschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO hat - jedenfalls wenn, wie hier, vgl. unten (3), gegen die Protokollierung des Vergleichstextes keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken bestehen - nur deklaratorischen Charakter (…vgl. Zöller/Greger, 34. Aufl., § 278 Rdn. 35; BGH, MDR 2012, 1060 f.; OLG Hamm, Urteil vom 13.12.2010, 31 U 99/07 zur Erklärung der Annahme eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags).
  • LG Leipzig, 23.12.2021 - 3 O 1268/21

    Kein Anspruch auf Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO bei verspäteter …

    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.2022 - 18 U 24/22
    Auf die Anschlussberufung der Klägerin und unter ihrer Zurückweisung im Übrigen wird unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Leipzig vom 23.12.2021, Az.: 3 O 1268/21, festgestellt, dass der Rechtsstreit durch nachfolgenden, zwischen den Parteien gemäß § 278 Abs. 6 ZPO zustande gekommenen Vergleich beendet ist :.
  • OLG Hamm, 13.12.2010 - 31 U 99/07

    Widerruf eines im schriftlichen Verfahren geschlossenen Vergleichs

    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.2022 - 18 U 24/22
    Der anschließend durch das Gericht nach der Erwartung beider Parteien zu fassende Beschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO hat - jedenfalls wenn, wie hier, vgl. unten (3), gegen die Protokollierung des Vergleichstextes keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken bestehen - nur deklaratorischen Charakter (…vgl. Zöller/Greger, 34. Aufl., § 278 Rdn. 35; BGH, MDR 2012, 1060 f.; OLG Hamm, Urteil vom 13.12.2010, 31 U 99/07 zur Erklärung der Annahme eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags).
  • LG Berlin, 22.10.2005 - 20 O 391/97
    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.2022 - 18 U 24/22
    Bei den übereinstimmenden Anträgen auf Feststellung des Vergleichs handelt es sich - ebenso wie bei Annahmeerklärungen eines gerichtlichen Vergleichsvorschlages - um Prozesshandlungen, welche nicht ohne Weiteres einseitig wieder zurückgenommen werden können (LG Berlin, Beschluss vom 22.10.2005, 20 O 391/97, juris).
  • OLG Nürnberg, 29.11.2023 - 4 U 347/21

    Auskunftsanspruch betreffend personenbezogene Daten gegen Arbeitgeber

    Rn. 32 Ausgangspunkt für die Streitwertbestimmung ist das wirtschaftliche Interesse des Klägers ohne Wertbegrenzung nach oben (§ 48 Abs. 2 S. 1 GKG mit teleologischer Reduktion des S. 2 sowie § 52 Abs. 1 GKG); im Zweifel beträgt der Streitwert 5.000 EUR nach § 52 Abs. 2 GKG analog (…BeckOK DatenschutzR/Schmidt-Wudy, 45. Ed. 1.8.2023, DS-GVO Art. 15 Rn. 31.1; OLG Dresden, Urteil vom 26.07.2022 - 18 U 24/22 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 28.04.2021 - I-5 U 151/18 -, juris;… Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 3 Rn. 16.28).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2024 - 2 S 560/24

    Streitwert bei einer datenschutzrechtlichen Auskunftsklage

    Ungeachtet dessen wird auch in der neueren zivil- und arbeitsrechtlichen Rechtsprechung für einen Auskunftsanspruch ein Streitwert von 5.000 EUR angenommen (OLG Nürnberg…, Urteil vom 29.11.2023 - 4 U 347/2 - juris Rn. 95: § 52 Abs. 2 GKG analog; OLG Dresden, Urteil vom 26.07.2022 - 18 U 24/22 - juris Rn. 28; OLG Köln…, Urteil vom 28.04.2021 - 5 U 151/18 - juris Rn. 40, 109; OLG Köln…, Beschluss vom 06.02.2020 - 20 W 9/19 - juris Rn. 2; LAG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 20.07.2022 - 2 Ta 63/22 - juris Rn. 27 f.).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 21.10.2024 - 237 C 160/24
    Nachdem das Landgericht Leipzig der auf Erteilung einer Datenauskunft gerichteten Widerklage der hiesigen Klägerin teilweise stattgegeben hatte, stellte das Oberlandesgericht Dresden mit Urteil vom 26.7.2022 zu 18 U 24/22 unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Leipzig schließlich auf die Anschlussberufung der hiesigen Beklagten fest, dass der Rechtsstreit durch einen Vergleich der Parteien gemäß § 278 Abs. 6 ZPO beendet worden war, und wies die Berufung der hiesigen Klägerin zurück.

    Die Zulässigkeit der Auskunftsklage scheitert aber an der entgegenstehenden Rechtskraft des Urteils des Oberlandesgerichts Dresden vom 26.7.2022 zu 18 U 24/22 in dem Vorprozess der Parteien (Anlage K2).

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 15.08.2022 - 18 U 24/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,38740
OLG Dresden, 15.08.2022 - 18 U 24/22 (https://dejure.org/2022,38740)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.08.2022 - 18 U 24/22 (https://dejure.org/2022,38740)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. August 2022 - 18 U 24/22 (https://dejure.org/2022,38740)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

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