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Rechtsprechung
   OLG München, 04.04.2000 - 18 U 4536/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11144
OLG München, 04.04.2000 - 18 U 4536/99 (https://dejure.org/2000,11144)
OLG München, Entscheidung vom 04.04.2000 - 18 U 4536/99 (https://dejure.org/2000,11144)
OLG München, Entscheidung vom 04. April 2000 - 18 U 4536/99 (https://dejure.org/2000,11144)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 225 § 836
    Sturmschäden durch Umsturz eines Turmdrehkrans; Verzicht auf Einrede der Verjährung durch den Haftpflichtversicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 69
  • BauR 2001, 973
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98

    Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen …

    Auszug aus OLG München, 04.04.2000 - 18 U 4536/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein derartiger Anspruch gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen seiner privatwirtschaftlichen Benutzung Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen, sofern der davon betroffene Eigentümer aus besonderen Gründen gehindert war, diese Einwirkungen gemäß § 1004 Abs. 1 BGB rechtzeitig zu unterbinden (BGH, NJW 1999, 2896 m.w.N.).
  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/98

    Entlastungsbeweis des Herstellers eines Baugerüsts

    Auszug aus OLG München, 04.04.2000 - 18 U 4536/99
    Stürzt er um, beweist dies, dass die erforderlichen technischen Maßnahmen nicht in ausreichender Weise getroffen worden sind (BGHZ 58, 146, 153 f.; NJW 1999, 2593 f.).
  • BGH, 31.01.1972 - II ZR 86/69

    Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 04.04.2000 - 18 U 4536/99
    Stürzt er um, beweist dies, dass die erforderlichen technischen Maßnahmen nicht in ausreichender Weise getroffen worden sind (BGHZ 58, 146, 153 f.; NJW 1999, 2593 f.).
  • BGH, 03.06.1986 - VI ZR 210/85

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen; Verzicht auf Einrede der …

    Auszug aus OLG München, 04.04.2000 - 18 U 4536/99
    Diesem Schreiben war nämlich nicht zu entnehmen, dass die Versicherungsgesellschaft und damit der Beklagte den Anspruch der Klägerin - jedenfalls bis zum 31.12.1997 - mit anderen als sachlichen Einwendungen bekämpfen werde (vergl. BGH VersR 1986, 1080 ).
  • OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 29 U 50/24

    Haftung der Beteiligten für infolge Montagefehlers umgefallenen Baukran

    Diese Verbindung mit dem Grund und Boden durch die eigene Schwere des Werks genügt für eine Haftung nach §§ 836, 837 BGB (…vgl. Staudinger aaO sowie OLG München, Urteil vom 4. April 2000 - 18 U 4536/99 -, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 27. April 1995 - 27 U 169/94 -, juris Rz. 24).

    Ein ordnungsgemäß montierter und auf stabilem Baugrund aufgebauter Kran fällt mangels ganz besonderer, hier fehlender Umstände - z. B. katastrophenartiger Sturm, Kollision mit einem anderen Baustellenfahrzeug o. ä. - nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht um (vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 2022, Az. 29 U 222/19; OLG München, Urteil vom 4. April 2000 - 18 U 4536/99 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. April 1975, VersR 1976, 74 ff.).

  • OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 4 U 136/21

    Haftung des Generalunternehmers gegenüber der Berufsgenossenschaft bezüglich …

    Eine Verbindung i.S.v. § 94 BGB ist nicht erforderlich; die Verbindung mit dem Grund und Boden durch die eigene Schwere des Werks genügt (OLG Rostock, Urteil vom 15.09.2003 - 3 U 58/03 - Baugerüst; OLG Hamm, Urteil vom 27.04.1995 - 27 U 169/94 - Turmdrehkran; OLG München, Urteil vom 04.04.2000 - 18 U 4536/99 - Turmdrehkran; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.1998 - 22 U 124/97 - Bierpavillon).
  • OLG Frankfurt, 11.07.2022 - 29 U 222/19

    Haftung aus Kranunfall

    Ein ordnungsgemäß montierter und auf stabilem Baugrund aufgebauter Kran fällt mangels ganz besonderer, hier fehlender Umstände - z. B. katastrophenartiger Sturm, Kollision mit einem anderen Baustellenfahrzeug o. ä. - nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht um (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1976, 74 ff.; OLG München VersR 2002, 69 ff.).
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