Rechtsprechung
| OLG Köln, 20.10.2005 - 18 U 76/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.03.2004 - 82 O 168/03
- OLG Köln, 20.10.2005 - 18 U 76/04
- BGH, 04.12.2006 - II ZR 305/05
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 14.05.2009 - 18 U 37/08
Pflichten eines Rechtsanwalts bei Beratung eines Anlageinteressenten im Rahmen …
Der Senat hat die hiergegen gerichtete Berufung durch Urteil vom 20.10.2005 - 18 U 76/04 - (Bl. 119 ff. d. A.) zurückgewiesen und die Klägerin zu 4) zur Zahlung weiterer 620.000 EUR an den Insolvenzverwalter der J 21 AG - das Insolvenzverfahren ist am 01.09.2004 eröffnet worden - verurteilt.Dies hat der Senat in seinem - rechtskräftigen - Urteil vom 20.10.2005 (18 U 76/04) betreffend die Verurteilung der Klägerin zu 4) zur erneuten Zahlung des Agios im Einzelnen wie folgt dargelegt:.
Rn. 81 In seiner Entscheidung vom 20.10.2005 (18 U 76/04) hat er zu dieser Frage ausgeführt:.
Aufgrund der Streitverkündung in dem Verfahren 18 U 76/04, in dem die Klägerin zu 4) zur Zahlung von 720.000,00 EUR an den Insolvenzverwalter der J 21 AG verurteilt worden ist, steht insoweit die Verpflichtung der Klägerin zu 4) zur erneuten Einzahlung des Agios auch im Verhältnis zur Beklagten fest (§§ 68, 74 Abs. 3 ZPO).
- OLG Köln, 27.03.2008 - 18 U 160/06
Vorliegen der §§ 27 Abs. 3 S. 1, 183 Abs. 2 S. 1 AktG bzw. einer verdeckten …
Rn. 46 bb) Der Umgehungstatbestand der verdeckten Sacheinlage oder der verdeckten Sachgründung setzt objektiv voraus, dass mit dem Aktionär zwar die Zahlung einer Bareinlage vereinbart wird, die Gesellschaft aber bei wirtschaftlicher Betrachtung von dem Aktionär aufgrund eines im Zusammenhang mit der Übernahme der Einlage abgeschlossenen Gegengeschäfts einen Sachwert erhalten soll (BGH NJW 2007, 3425ff. Rd.14; BGH NJW 1998, 1951, 1952; Senat, Urteil vom 20.10.2005 - 18 U 76/04 -, S.22;… Hüffer, aaO., § 27 Rd.10ff.;… Polley in Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 2. Aufl. 2007, § 27 AktG Rd.33; Traugott/Groß BB 2003, 481f. jeweils m.w.N.).Rn. 50 In diesem Punkt unterscheidet sich die hier zu beurteilende Sachverhaltskonstellation von der der rechtskräftigen (vgl. BGH DStR 2006, 2326) Entscheidung des Senates vom 20.10.2005 - 18 U 76/04 - zugrundeliegenden Auslagerung der Sparte "Finanz" auf die Heaven 21 AG.
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