Rechtsprechung
| OLG Köln, 19.03.2018 - 18 U 95/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässiger Rechtsweg für die Klage des früheren Geschäftsführers einer GmbH
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 01.06.2017 - 22 O 25/17
- OLG Köln, 19.03.2018 - 18 U 95/17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (24)
- BAG, 08.09.2015 - 9 AZB 21/15
Zulässigkeit des Rechtswegs - angestellter Verbandsgeschäftsführer
Auszug aus OLG Köln, 19.03.2018 - 18 U 95/17
§ 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG soll sicherstellen, dass die Mitglieder der Vertretungsorgane mit der juristischen Person keinen Rechtsstreit im "Arbeitgeberlager" vor dem Arbeitsgericht führen (BAG, Beschluss vom 08.09.2015, 9 AZB 21/15, NJW 2015, 3469 ff., zitiert nach: juris, Rn. 14;… Koch in: Erfurter Kommentar zur Arbeitsrecht, 18. Auflage 2018, zitiert nach: beck-online, § 5 Rn. 6).Deshalb fingiert die Norm, dass diese Personen keine Arbeitnehmer sind, unabhängig davon ein, ob das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis materiell-rechtlich als freies Dienstverhältnis oder als Arbeitsverhältnis ausgestaltet ist (BAG, Beschluss vom 08.09.2015, 9 AZB 21/15, NJW 2015, 3469 ff., zitiert nach: juris, Rn. 14; BAG…, Beschluss vom 22.10.2014, 10 AZB 46/14, NJW 2015, 570 ff., zitiert nach: juris, Rn. 19).
Rn. 23 Für einen Rechtsstreit zwischen dem Vertretungsorgan und der juristischen Person sind die Gerichte für Arbeitssachen nicht zuständig, solange die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG Wirkung entfaltet (BAG, Beschluss vom 08.09.2015, 9 AZB 21/15, NJW 2015, 3469 ff., zitiert nach: juris, Rn. 14).
Dabei ist nach Wegfall der Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten auch für solche arbeitsrechtlichen Ansprüche eröffnet, die in einem Zeitraum begründet wurden, in dem die Organvertreterstellung noch bestanden hat (BAG, Beschluss vom 08.09.2015, 9 AZB 21/15, NJW 2015, 3469 ff., zitiert nach: juris, Rn. 18;… Koch in: Erfurter Kommentar zur Arbeitsrecht, 18. Auflage 2018, zitiert nach: beck-online, § 5 Rn. 7).
Haben die Parteien ein Arbeitsverhältnis ausdrücklich vereinbart, so ist es regelmäßig als solches einzuordnen (BAG, Beschluss vom 08.09.2015, 9 AZB 21/15, GmbHR 2015, 1211 ff., zitiert nach: juris, Rn. 13).
Der durch das am 01.04.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21.02.1017 (BGBl. I, 258 ff.) neu eingefügte § 611a BGB hat diese von der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze (vgl. BAG…, Urteil vom 21.11.2017, 9 AZR 117/17, zitiert nach: juris, Rn. 23; BAG, Beschluss vom 08.09.2015, 9 AZB 21/15, GmbHR 2015, 1211 ff., zitiert nach: juris, Rn. 13) nunmehr auch gesetzlich niedergelegt (vgl. BAG…, Urteil vom 21.11.2017, 9 AZR 117/17, zitiert nach: juris, Rn. 23).
Bei der gebotenen Gesamtwürdigung ist der objektive Geschäftsinhalt den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen und der praktischen Durchführung des Vertrags zu entnehmen (BAG…, Urteil vom 21.11.2017, 9 AZR 117/17, zitiert nach: juris, Rn. 23; BAG, Beschluss vom 08.09.2015, 9 AZB 21/15, GmbHR 2015, 1211 ff., zitiert nach: juris, Rn. 13).
- BAG, 22.10.2014 - 10 AZB 46/14
Geschäftsführer - Abberufung - Rechtsweg
Auszug aus OLG Köln, 19.03.2018 - 18 U 95/17
Deshalb fingiert die Norm, dass diese Personen keine Arbeitnehmer sind, unabhängig davon ein, ob das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis materiell-rechtlich als freies Dienstverhältnis oder als Arbeitsverhältnis ausgestaltet ist (BAG…, Beschluss vom 08.09.2015, 9 AZB 21/15, NJW 2015, 3469 ff., zitiert nach: juris, Rn. 14; BAG, Beschluss vom 22.10.2014, 10 AZB 46/14, NJW 2015, 570 ff., zitiert nach: juris, Rn. 19).Die Fiktion endet mit der wirksamen Abberufung als Organvertreter oder mit der Amtsniederlegung; die Eintragung ins Handelsregister wirkt dabei nur deklaratorisch (BAG, Beschluss vom 22.10.2014, 10 AZB 46/14, NJW 2015, 570 ff., zitiert nach: juris, Rn. 30).
Vielmehr ist nunmehr zu prüfen, ob über arbeitsrechtliche Ansprüche zu entscheiden ist, für die die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte eröffnet ist (BAG, Beschluss vom 22.10.2014, 10 AZB 46/14, NJW 2015, 570 ff., zitiert nach: juris, Rn. 25).
Dieser Rechtsweg ist bereits dann eröffnet, wenn die klagende Partei Ansprüche geltend macht, die nur dann begründet sein können, wenn das Rechtsverhältnis als Arbeitsverhältnis einzuordnen ist, und die klagende Partei die Auffassung vertritt, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis (BAG, Beschluss vom 22.10.2014, 10 AZB 46/14, NJW 2015, 570 ff., zitiert nach: juris, Rn. 21; BAG…, Beschluss vom 15.11.2013, 10 AZB 28/13, GmbHR 2014, 137 f., zitiert nach: juris, Rn. 21; sog. "Sic-Non-Fälle").
- OLG Naumburg, 16.04.2003 - 5 U 12/03
Zur außerordentlichen Kündigung von Geschäftsführern bei drohender Insolvenz
Auszug aus OLG Köln, 19.03.2018 - 18 U 95/17
Für Geschäftsführer einer GmbH gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sie an der Gesellschaft beteiligt sind, im Grundsatz nichts anderes (BGH…, Urteil vom 15.06.1992, II ZR 88/91, NJW 1992, 2894 ff., zitiert nach: juris, Rn. 16; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.04.2003, 5 U 12/03, GmbHR 2004, 423 f., zitiert nach: juris, Rn. 18).Vor allem aber fehlte es an einer insoweit erforderlichen Zustimmung des Klägers zur Vertragsanpassung, weil die Änderung der Geschäftsführervergütung - anders als eine Änderung der Bezüge der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft - eine Einigung der Parteien voraussetzt (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.04.2003, 5 U 12/03, GmbHR 2004, 423 f., zitiert nach: juris, Rn. 18; Lunk/Stolz, NZA 2010, 121 ff. [125, 128], zitiert nach: beck-online.de).
Diese Einrede kommt zwar in Betracht, wenn der Geschäftsführer die Zustimmung zu einer ihm angetragenen Herabsetzung verweigert, obwohl er zu dieser verpflichtet war (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.04.2003, 5 U 12/03, GmbHR 2004, 423 f., zitiert nach: juris, Rn. 18; Lunk/Stolz, NZA 2010, 121 ff. [125], zitiert nach: beck-online.de).
- BGH, 10.05.2010 - II ZR 70/09
Anstellungsvertrag des GmbH-Geschäftsführers: Vertragsvereinbarung der Anwendung …
Auszug aus OLG Köln, 19.03.2018 - 18 U 95/17
Rn. 22 Bei Vertretern juristischer Personen ist zu unterscheiden zwischen der Organstellung und dem ihr zugrunde liegenden Anstellungsverhältnis; diese sind in ihrem Bestand unabhängig voneinander (BGH, Urteil vom 10.05.2010, II ZR 70/09, NJW 2010, 2343 ff. zitiert nach: juris, Rn. 9).Rn. 34 Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH ist ein auf die Geschäftsbesorgung durch Ausübung des Geschäftsführeramtes gerichteter Vertrag, der nachrangig zum gesellschaftsrechtlichen Organverhältnis diejenigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Geschäftsführer und der Gesellschaft regelt, welche nicht bereits durch die organschaftliche Stellung des Geschäftsführers vorgegeben sind (BGH, Urteil vom 10.05.2010, II ZR 70/09, NJW 2010, 2343 ff., zitiert nach: juris, Rn. 7).
Er ist regelmäßig ein freier Dienstvertrag (BGH, Urteil vom 10.05.2010, II ZR 70/09, NJW 2010, 2343 ff., zitiert nach: juris, Rn. 7; OLG München…, Urteil vom 16.05.20007, 14 U 399/04, NZA-RR 2007, 579 ff., zitiert nach: juris, Rn. 29).
- BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 117/17
Arbeitnehmerstatus eines Musikschullehrers
Auszug aus OLG Köln, 19.03.2018 - 18 U 95/17
Der durch das am 01.04.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21.02.1017 (BGBl. I, 258 ff.) neu eingefügte § 611a BGB hat diese von der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze (vgl. BAG, Urteil vom 21.11.2017, 9 AZR 117/17, zitiert nach: juris, Rn. 23; BAG…, Beschluss vom 08.09.2015, 9 AZB 21/15, GmbHR 2015, 1211 ff., zitiert nach: juris, Rn. 13) nunmehr auch gesetzlich niedergelegt (vgl. BAG, Urteil vom 21.11.2017, 9 AZR 117/17, zitiert nach: juris, Rn. 23).Bei der gebotenen Gesamtwürdigung ist der objektive Geschäftsinhalt den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen und der praktischen Durchführung des Vertrags zu entnehmen (BAG, Urteil vom 21.11.2017, 9 AZR 117/17, zitiert nach: juris, Rn. 23; BAG…, Beschluss vom 08.09.2015, 9 AZB 21/15, GmbHR 2015, 1211 ff., zitiert nach: juris, Rn. 13).
- BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98
Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers
Auszug aus OLG Köln, 19.03.2018 - 18 U 95/17
Zwar kann ausnahmsweise im Einzelfall ein Arbeitsverhältnis begründet werden (BAG, Beschluss vom 06.05.1999, 5 AZB 22/98, NJW 1999, 3069 f., zitiert nach: juris, Rn. 8).Rn. 39 Auch nach der Beendigung der Geschäftsführerstellung wurde das Anstellungsverhältnis, soweit es überhaupt noch fortbestand, nicht zum Arbeitsverhältnis (vgl. BAG, Beschluss vom 06.05.1999, 5 AZB 22/98, NJW 1999, 3069 f., zitiert nach: juris, Rn. 9).
- BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88
Zulässigkeit der Parteivernehmung; Ansprüche des Leasingnehmers wegen …
Auszug aus OLG Köln, 19.03.2018 - 18 U 95/17
Sie darf deshalb nur angeordnet werden, wenn aufgrund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der streitigen Tatsachenbehauptung spricht (BGH, Urteil vom 05.07.1989, VIII ZR 334/88, NJW 1989, 3222 ff., zitiert nach: juris, Rn. 16; OLG Köln…, Urteil vom 12.07.2013, 20 U 19/13, zitiert nach: juris, Rn. 12; OLG Thüringen…, Beschluss vom 20.03.2012, 4 U 840/11, zitiert nach: juris, Rn. 17).Es müssen mithin bereits einige Anhaltspunkte den streitigen Tatsachenvortrag stützen (…Greger in: Zöller, ZPO, 32. Auflage 2018, § 448 Rn. 4), so dass schon "einiger Beweis" erbracht ist (BGH, Urteil vom 05.07.1989, VIII ZR 334/88, NJW 1989, 3222 ff., zitiert nach: juris, Rn. 16).
- OLG München, 16.05.2007 - 14 U 399/04
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung eines Geschäftsführers ohne Zustimmung …
Auszug aus OLG Köln, 19.03.2018 - 18 U 95/17
Er ist regelmäßig ein freier Dienstvertrag (BGH…, Urteil vom 10.05.2010, II ZR 70/09, NJW 2010, 2343 ff., zitiert nach: juris, Rn. 7; OLG München, Urteil vom 16.05.20007, 14 U 399/04, NZA-RR 2007, 579 ff., zitiert nach: juris, Rn. 29).Rn. 38 Für ein Arbeitsverhältnis spricht auch nicht, dass der Geschäftsführer einer GmbH, der am Stammkapital nicht beteiligt ist (Fremdgeschäftsführer), nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts grundsätzlich abhängig Beschäftigter im Sinn von § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI und somit versicherungspflichtig ist (vgl. OLG München, Urteil vom 16.05.20007, 14 U 399/04, NZA-RR 2007, 579 ff., zitiert nach: juris, Rn. 27; BSG…, Urteil vom 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R, NJW-RR 2002, 758 ff., zitiert nach: juris, Rn. 13).
- LAG Köln, 06.10.2017 - 9 Ta 151/17
Rechtsweg für Ansprüche eines angestellten Geschäftsführers
Auszug aus OLG Köln, 19.03.2018 - 18 U 95/17
Ein Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB kann sowohl aufgrund eines Arbeitsverhältnisses als auch aufgrund eines freien Dienstvertrages gegeben sein (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 06.10.2017, 9 Ta 151/17, zitiert nach: juris, Rn. 19).Nur im Einzelfall kann es in einer Art und Weise ausgeübt werden, dass es sich in seinen Auswirkungen auf die Person des Geschäftsführers von den Auswirkungen der Ausübung des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts gegenüber einem Arbeitnehmer nicht mehr unterscheidet und das persönliche Anstellungsverhältnis eines GmbH-Geschäftsführers den Charakter eines Arbeitsvertrages annimmt (LAG Köln, Beschluss vom 06.10.2017, 9 Ta 151/17, zitiert nach: juris, Rn. 15 f.).
- BAG, 15.11.2013 - 10 AZB 28/13
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für nachgeschobene fristlose Kündigung nach …
Auszug aus OLG Köln, 19.03.2018 - 18 U 95/17
Der rechtliche Charakter des Anstellungsverhältnisses eines Organvertreters ändert sich nicht allein dadurch, dass seine Organstellung wegfällt (BAG, Beschluss vom 15.11.2013, 10 AZB 28/13, GmbHR 2014, 137 f., zitiert nach: juris, Rn. 16).Dieser Rechtsweg ist bereits dann eröffnet, wenn die klagende Partei Ansprüche geltend macht, die nur dann begründet sein können, wenn das Rechtsverhältnis als Arbeitsverhältnis einzuordnen ist, und die klagende Partei die Auffassung vertritt, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis (BAG…, Beschluss vom 22.10.2014, 10 AZB 46/14, NJW 2015, 570 ff., zitiert nach: juris, Rn. 21; BAG, Beschluss vom 15.11.2013, 10 AZB 28/13, GmbHR 2014, 137 f., zitiert nach: juris, Rn. 21; sog. "Sic-Non-Fälle").
- BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 301/10
Arbeitnehmereigenschaft bei ergänzendem Aufbauunterricht in einer …
- BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R
Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige …
- BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 484/14
Arbeitnehmereigenschaft - ärztlicher Gutachter
- BGH, 15.06.1992 - II ZR 88/91
Prozeßführungsrecht für eine vom Konkursverwalter eingeklagte und abgetretene …
- OLG Köln, 06.11.2007 - 18 U 131/07
Geschäftsführer; Krise; Gehaltsreduzierung
- OLG Jena, 20.03.2012 - 4 U 840/11
Rechtliches Gehör in der Berufungsinstanz: Vernehmung der beweisbelasteten …
- VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 139/93
Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Mietsache (Eigenbedarfskündigung) - …
- OLG Köln, 12.07.2013 - 20 U 19/13
Pflicht eines Auslands-Ergänzungskrankenversicherers zur Organisation und …
- BGH, 09.10.2014 - V ZB 225/12
Anforderungen an die Berufungsbegründung bei neuem Vorbringen
- BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92
Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück - …
- BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94
Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung …
- BGH, 25.07.2002 - III ZR 207/01
Zulässigkeit der Befristung des Anstellungsvertrags des Hauptgeschäftsführers …
- BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94
Rechtsweg für Ansprüche aufgrund besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher …
- OLG Brandenburg, 04.03.2008 - 6 U 37/07
Rechtswegprüfung durch das Rechtsmittelgericht bei verfahrensfehlerhaft …
- OLG Stuttgart, 22.02.2022 - 12 U 190/21
Sittenwidrige Leistung bei Schwarzgeldabrede
Ein solcher erstinstanzlicher Verfahrensfehler darf nicht zum Abschneiden der Überprüfung durch das Obergericht führen, weshalb § 17a Abs. 5 GVG dann nicht anzuwenden ist (BGH…, Beschluss vom 23. September 1992 - I ZB 3/92 -, BGHZ 119, 246-251, juris Rn. 15; BGH, Beschluss vom 04. März 1998 - VIII ZB 25/97 -, juris; BGH, Urteil vom 25. Februar 1993 - III ZR 9/92 -, BGHZ 121, 367-378; OLG Köln, Beschluss vom 19. März 2018 - 18 U 95/17 -, Rn. 7, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - 6 U 20/07 -, Rn. 31, juris).
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