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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.01.2023 - 18 WF 181/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,24
OLG Karlsruhe, 04.01.2023 - 18 WF 181/22 (https://dejure.org/2023,24)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.01.2023 - 18 WF 181/22 (https://dejure.org/2023,24)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Januar 2023 - 18 WF 181/22 (https://dejure.org/2023,24)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 114 Abs 1 S 1 ZPO, § 256 Abs 1 ZPO, § 302 Nr 1 InsO, § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 2, § 33 Abs 1 S 1 SGB 2
    Negativer Feststellungsantrag des Unterhaltsschuldners gegen das Jobcenter bei Anmeldung übergegangener Unterhaltsansprüche mit Zusatz zur Insolvenztabelle

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zulässigkeit eines negativen Feststellungsantrags des Schuldners gegen das Jobcenter bei Anmeldung einer Unterhaltsforderung mit dem Attribut des § 302 Nr. 1 InsO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1612a
    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe; Übergang von Unterhaltsansprüchen auf einen SGB II -Leistungsträger; Mindestunterhalt eines minderjährigen Kindes

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anmeldung an das Jobcenter übergegangene Unterhaltsansprüche zur Insolvenztabelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 1047
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.03.2016 - IX ZB 65/14

    Schadenersatzanspruch aus vorsätzlicher Unterhaltspflichtverletzung: …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2023 - 18 WF 181/22
    Denn die Rechtskraft des Unterhaltsbeschlusses vom 27.06.2017 erstreckt sich nicht auf die Frage, ob der Antragsteller den gesetzlichen Unterhalt vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat (…Jaeger/Preuß, InsO, 1. Auflage 2020, § 302 Rn. 17 m.w.N.; vgl. auch BGH vom 03.03.2016 - IX ZB 65/14, juris Rn. 11 ff.;… BGH vom 28.06.2012 - IX ZR 160/11, juris Rn. 11 und 12).

    Dabei kann sich der Gläubiger nicht allein auf den bestehenden Unterhaltstitel berufen, denn in diesem ist nicht rechtskräftig darüber entschieden, ob der Schuldner den titulierten Anspruch vorsätzlich pflichtwidrig nicht erfüllt hat (vgl. BGH vom 03.03.2016 - IX ZB 65/14, juris Rn. 12).

    Insoweit handelte es sich um bloße Vorfragen (BGH vom 03.03.2016 - IX ZB 65/14, juris Rn. 15).

    Denn insoweit kann sich der Gläubiger auch im Anwendungsbereich des § 302 Nr. 1 InsO hinsichtlich des Unterhaltsbedarfs und der Bedürftigkeit des minderjährigen Kindes auf § 1612a BGB berufen (BGH vom 03.03.2016 - IX ZB 65/14, juris Rn. 23).

    Gleichzeitig trifft den Unterhaltsschuldner eine sekundäre Darlegungslast hinsichtlich seiner (fehlenden) Leistungsfähigkeit (BGH vom 03.03.2016 - IX ZB 65/14, juris Rn. 24).

    Dabei sind an den Vortrag des Unterhaltsschuldners ebenfalls keine übertriebenen Anforderungen zu stellen (BGH vom 03.03.2016 - IX ZB 65/14, juris Rn. 32).

    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.03.2016 (IX ZB 65/14), auf die sich der Antragsgegner in diesem Zusammenhang beruft, lag ein abweichender Sachverhalt zugrunde.

  • BGH, 28.06.2012 - IX ZR 160/11

    Insolvenzrecht: Zulässigkeit und Begründetheit einer Feststellungsklage des …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2023 - 18 WF 181/22
    Dieses ergibt sich aus § 302 Nr. 1 InsO (BGH vom 28.06.2012 - IX ZR 160/11, juris Rn. 7).

    Denn die Rechtskraft des Unterhaltsbeschlusses vom 27.06.2017 erstreckt sich nicht auf die Frage, ob der Antragsteller den gesetzlichen Unterhalt vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat (…Jaeger/Preuß, InsO, 1. Auflage 2020, § 302 Rn. 17 m.w.N.;… vgl. auch BGH vom 03.03.2016 - IX ZB 65/14, juris Rn. 11 ff.; BGH vom 28.06.2012 - IX ZR 160/11, juris Rn. 11 und 12).

  • BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 28/19 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - feststellungsfähiges …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2023 - 18 WF 181/22
    Zu diesen Aufgaben gehört auch die Vollstreckung von Ansprüchen der in gemeinsamen Einrichtungen zusammenwirkenden Träger (BSG vom 14.05.2020 - B 14 AS 28/19 R, juris Rn. 29).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 124/08

    Erfordernis einer Klagefristeinhaltung i.R.e. Feststellungsklage des Gläubigers …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2023 - 18 WF 181/22
    Besteht Streit zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner darüber, ob die Voraussetzungen des § 302 Nr. 1 InsO erfüllt sind, haben regelmäßig beide Beteiligte ein Interesse daran, den umstrittenen Charakter der Forderung möglichst frühzeitig zu klären, weshalb dem Schuldner das Interesse an einer negativen Feststellungsklage nicht abgesprochen werden kann (BGH vom 18.12.2008 - IX ZR 124/08, juris Rn. 12).
  • BGH, 11.01.2012 - XII ZR 22/10

    Grundsicherung für ein unterhaltsberechtigtes Kind: Reichweite des Übergangs von …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2023 - 18 WF 181/22
    Dabei war er berechtigt, den gemäß § 33 SGB II auf den Leistungsträger übergegangenen Unterhaltsanspruch in eigenem Namen geltend zu machen und Zahlung an sich zu verlangen (BGH vom 11.01.2012 - XII ZR 22/10, juris Rn. 13).
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