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| VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 18-IV-03 |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Oschatz, 27.03.2002 - 2 C 54/02
- VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 18-IV-03
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95
Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren; …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 18-IV-03
Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob der in Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes ergangene Beschluss vom 6. Februar 2003 den Grundsatz rechtlichen Gehörs verletzt, da dessen Gewährleistung in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleich ist (SächsVerfGH, NJW 1998, 3266 f.). - BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 18-IV-03
a) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör, wie es in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistet ist, verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1999 - Vf. 24-IV-99; vgl. BVerfGE 42, 364 [367] m.w.N.). - VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 18-IV-03
Es kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass das Gericht das gesamte Vorbringen der Beteiligten pflichtgemäß zur Kenntnis nimmt und bei der Entscheidung berücksichtigt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - 32-IV-97).
- BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 252/66
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 18-IV-03
Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs findet nicht nur im Urteilsverfahren, sondern auch im Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe Anwendung (vgl. BVerfGE 20, 280 [282]). - VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 1-IV-02
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 18-IV-03
Er hat allein zu prüfen, ob bei der Anwendung von einfachem Recht - hier der Zivilprozessordnung - Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. September 2002 - Vf. 1-IV-02). - VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 24-IV-99
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 18-IV-03
a) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör, wie es in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistet ist, verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1999 - Vf. 24-IV-99; vgl. BVerfGE 42, 364 [367] m.w.N.).
- VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06 Er hat lediglich zu prüfen, ob bei der Anwendung einfachen Rechts Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 18-IV-03).
- VerfGH Sachsen, 29.05.2009 - 36-IV-09
- VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 35-IV-06 Er hat lediglich zu prüfen, ob bei der Anwendung von einfachem Recht - hier des Strafgesetzbuches - Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt sind (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 18-IV-03).
- VerfGH Sachsen, 11.12.2003 - 79-IV-03 Er hat lediglich zu prüfen, ob bei der Anwendung einfachen Rechts Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt sind (vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 25. September 2003, Vf. 18-IV-03).
- VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 35-IV-04 Er hat lediglich zu prüfen, ob bei der Anwendung einfachen Rechts Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt sind (vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 25. September 2003, Vf. 18-IV-03).
- VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 131-IV-08 Er hat lediglich zu prüfen, ob bei der Anwendung einfachen Rechts Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt sind (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 18-IV-03).
- VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 27-IV-06 Diese Verpflichtung bindet die Gerichte nicht nur im Urteilsverfahren, sondern auch im Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 18-IV-03).
- VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 38-IV-06 Er hat lediglich zu prüfen, ob bei der Anwendung einfachen Rechts Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt sind (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003, Vf. 18-IV-03).
- VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 70-IV-06 Er hat lediglich zu prüfen, ob bei der Anwendung einfachen Rechts Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 18-IV-03).
- VerfGH Sachsen, 10.08.2004 - 46-IV-04 Dabei soll das Gebot rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Fehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Parteien haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 18-IV-03).
- VerfGH Sachsen, 12.12.2003 - 72-IV-3/73
Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen …
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