Rechtsprechung
   RG, 16.06.1909 - Rep. I. 189/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1909,10
RG, 16.06.1909 - Rep. I. 189/09 (https://dejure.org/1909,10)
RG, Entscheidung vom 16.06.1909 - Rep. I. 189/09 (https://dejure.org/1909,10)
RG, Entscheidung vom 16. Juni 1909 - Rep. I. 189/09 (https://dejure.org/1909,10)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1909,10) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Bedeutet ein schenkweise erteiltes Wechselakzept, das sich noch in Händen des Beschenkten befindet, nur ein Schenkungsversprechen im Sinne des § 518 BGB., oder schon die Bewirkung der versprochenen Leistung? Wie kann ein formloses Schenkungsversprechen wirksam bestätigt ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 71, 289
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 284/85

    Unzulässigkeit der Berufung auf Formnichtigkeit der Anerkennung einer

    Im Schrifttum wird allerdings teilweise die Auffassung vertreten, von der Einhaltung der nach § 781 Satz 2 BGB erforderlichen Form könne dann abgesehen werden, wenn die Schuld aus einem vorangegangenen formgerecht abgeschlossenen Grundgeschäft ohne inhaltliche Abänderung anerkannt werde (vgl. Erman/Hense, BGB 7. Aufl. § 780 Rdn. 6 und § 781 Rdn. 13; MünchKomm/Hüffer, BGB 2. Aufl. § 782 Rdn. 5; BGB-RGRK/Steffen 12. Aufl. § 780 Rdn. 31 für das Verhältnis zu § 518 BGB unter Hinweis auf RGZ 71, 289, 291; a.A. Staudinger/Marburger, BGB 12. Aufl. § 780 Rdn. 11; Planck/Landois, BGB 4. Aufl. § 780 Anm. 2 d; Rümelin, Zur Lehre von den Schuldversprechen und Schuldanerkenntnissen des BGB, 1905/06 S. 160 f).
  • OLG Dresden, 26.07.2007 - 10 U 791/06
    Das Schenkungsversprechen ist - wie bereits ausgeführt - nach den §§ 125 S. 1, 518 Abs. 1 S. 2 BGB nichtig, da es der notariellen Form entbehrt (vgl. RGZ 71, S. 289 ff, 291; RGZ 76, S. 59 ff, S. 61; Schoor, a.a.O., DStZ 1988, S. 431 ff, 431; Jebens, a.a.O., BB 1980, S. 407 ff, 408).
  • BGH, 06.03.1975 - II ZR 150/74

    Schenkung eines Schecks

    Diese abstrakte Scheckverpflichtung, die durch den Begebungsvertrag zwischen Aussteller und erstem Schecknehmer begründet wird, rechtfertigt es, die Hingabe eines Schecks dem gewöhnlichen abstrakten Schuldversprechen gleichzubehandeln, solange sich der Scheck in Händen des Beschenkten befindet (vgl. RGZ 71, 289, 292 für den Wechsel).
  • EGMR, 29.11.2018 - 52849/09

    STAVROPEGIC MONASTERY OF SAINT JOHN CHRYSOSTOM v.

    Lastly, the court stated that the complainant had requested that it review the application of the law by the registration court in the proceedings for the registration of the religious community, which, according to the Constitutional Court, was beyond its jurisdiction (U.br.189/09).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht