Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 15.10.2004

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   KG, 03.05.2005 - 19 U 75/04   

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https://dejure.org/2005,3420
KG, 03.05.2005 - 19 U 75/04 (https://dejure.org/2005,3420)
KG, Entscheidung vom 03.05.2005 - 19 U 75/04 (https://dejure.org/2005,3420)
KG, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - 19 U 75/04 (https://dejure.org/2005,3420)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz gegenüber einer Bank wegen Aufklärungsverschulden und Beratungsverschulden; Falschberatung im Zusammenhang mit dem Kauf von Anteilen an einem Aktienfonds und Immobilienfonds; Darlegungslast und Beweislast des Schadensersatz fordernden Anlegers; ...

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 675; ; WpHG § 37a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 675; WpHG § 37a
    Zum Schadenersatzanspruch gegen Bank wegen Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten bei Erwerb von Fondsbeteiligungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Aufklärung des Kunden bei dem Erwerb von Wertpapieren

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 280, 675; WpHG § 37a
    Beweislast bei behaupteter fehlerhafter Aufklärung und Beratung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.05.1998 - XI ZR 286/97

    Aufklärungspflicht einer Bank bei bankmäßigen Effektengeschäften

    Auszug aus KG, 03.05.2005 - 19 U 75/04
    Zwar trifft es grundsätzlich zu, daß eine Aufklärungspflicht gegenüber einem Kunden nicht oder gegebenenfalls nur eingeschränkt besteht, wenn dieser ein erfahrener Anleger ist oder sich nicht ersichtlich unglaubwürdig als solcher geriert oder keine Aufklärung wünscht (BGH, WM 1996, 1214, 1216; WM 1998, 1391).

    Es bedarf insbesondere keiner Entscheidung darüber, ob diese Ansicht mit der Rechtsprechung des BGH vereinbar ist, wonach die Kreditinstitute ihre Aufklärungs- und Beratungspflicht auch mündlich erfüllen können (BGH, WM 1998, 1391).

  • BGH, 11.11.2003 - XI ZR 21/03

    Erfüllung der Aufklärungspflichten von Discount-Brokern; Schutzpflichten von

    Auszug aus KG, 03.05.2005 - 19 U 75/04
    Ein Hinweis ist in jedem Fall dann erforderlich, wenn die Anlageentscheidung von der zuvor geäußerten Anlagestrategie deutlich abweicht (BGH, WM 2004, 24, 27).
  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus KG, 03.05.2005 - 19 U 75/04
    Nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, daß die in einem wesentlichen Punkt unvollständige Auskunft ursächlich für die Anlageentscheidung des geschädigten Anlegers ist (BGH, WM 2000, 426, 429; MDR 1998, 1099).
  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim

    Auszug aus KG, 03.05.2005 - 19 U 75/04
    Abweichend von dem der Entscheidung des BGH vom 13. Juli 2004 - XI ZR 178/03 - zugrunde liegenden Sachverhalt hat der Kläger vor der Anlageempfehlung der Beklagten nicht von sich aus bereits Fondsanteile von im "Neuen Markt" tätigen Unternehmen erworben.
  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 246/95

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Steuerberaters wegen

    Auszug aus KG, 03.05.2005 - 19 U 75/04
    Dies entspricht den vom BGH gestellten Anforderungen an den Vortrag eines auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Rechtsanwaltes oder Steuerberaters, der eine Falschberatung bestreitet (BGH, NJW 1987, 1322; 1986, 2570, NJW-RR 1990, 1422, 1423; NJW 1995.2482; 1996, 2571).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus KG, 03.05.2005 - 19 U 75/04
    Auch wenn der Schadensersatz fordernde Anleger darlegungs- und beweispflichtig für ein Beratungsverschulden ist (siehe BGH, NJW 2000, 3558, 3559), muß die aufklärungs- und beratungspflichtige Bank nicht nur zeitlich und räumlich konkretisiert, sondern auch inhaltlich spezifiziert den Inhalt der (angeblichen) Aufklärung vortragen.
  • BGH, 20.06.1990 - VIII ZR 182/89

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Pferdestall-Mietvertrages

    Auszug aus KG, 03.05.2005 - 19 U 75/04
    Dies entspricht den vom BGH gestellten Anforderungen an den Vortrag eines auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Rechtsanwaltes oder Steuerberaters, der eine Falschberatung bestreitet (BGH, NJW 1987, 1322; 1986, 2570, NJW-RR 1990, 1422, 1423; NJW 1995.2482; 1996, 2571).
  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97

    Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender

    Auszug aus KG, 03.05.2005 - 19 U 75/04
    Nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, daß die in einem wesentlichen Punkt unvollständige Auskunft ursächlich für die Anlageentscheidung des geschädigten Anlegers ist (BGH, WM 2000, 426, 429; MDR 1998, 1099).
  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

    Auszug aus KG, 03.05.2005 - 19 U 75/04
    Dies entspricht den vom BGH gestellten Anforderungen an den Vortrag eines auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Rechtsanwaltes oder Steuerberaters, der eine Falschberatung bestreitet (BGH, NJW 1987, 1322; 1986, 2570, NJW-RR 1990, 1422, 1423; NJW 1995.2482; 1996, 2571).
  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

    Auszug aus KG, 03.05.2005 - 19 U 75/04
    Unerheblich ist, ob sich gerade das Risiko verwirklicht hat, über welches der Kunde nicht aufgeklärt worden ist (BGH, MDR 1991, 140).
  • BGH, 14.05.1996 - XI ZR 188/95

    Hinweispflicht der Vermittler von Termindirektgeschäften auf Folgen hoher

  • BGH, 22.01.1986 - IVa ZR 105/84

    Beweislast bei behauptetem Beratungsverschulden eines Steuerberaters

  • KG, 20.08.2004 - 25 U 1/04

    Bankenhaftung: Informationspflichten bei Kapitalanlageberatung

  • OLG Saarbrücken, 03.04.2008 - 8 U 160/07

    Empfehlung von Aktien des Neuen Marktes sowie von Argentinien-Anleihen als

    c. Die Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen waren auch kausal für die Anlageentscheidung der Eheleute V. Nach der Lebenserfahrung ist nämlich davon auszugehen, dass die in einem wesentlichen Punkt unvollständige Auskunft ursächlich für die Anlageentscheidung des geschädigten Anlegers ist (BGH WM 2000, 426 ff. - zitiert nach juris Rn. 30 m. w. N.; KG Berlin KGR 2005, 785 ff. - zitiert nach juris Rn. 36; Saarländisches Oberlandesgericht OLGR Saarbrücken 2003, 136 ff.; OLG Frankfurt OLGR 2005, 543 ff. - zitiert nach juris Rn. 32; Thüringer OLG WM 2005, 1946 ff. - zitiert nach juris Rn. 40).
  • OLG Düsseldorf, 08.08.2014 - 16 U 58/13

    Umfang der Pflicht der anlageberatenden Bank zur objektgerechten Beratung

    Dafür, dass eine Aufklärungspflicht im Einzelfall ausnahmsweise nicht bestand, ist die Bank darlegungs- und beweisbelastet (KG Berlin, Urteil vom 03.05.2005, 19 U 75/04, juris, Rn. 22).
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   OLG Hamm, 15.10.2004 - 19 U 75/04   

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https://dejure.org/2004,27562
OLG Hamm, 15.10.2004 - 19 U 75/04 (https://dejure.org/2004,27562)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.10.2004 - 19 U 75/04 (https://dejure.org/2004,27562)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Oktober 2004 - 19 U 75/04 (https://dejure.org/2004,27562)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Paderborn - 4 O 512/03
  • OLG Hamm, 15.10.2004 - 19 U 75/04
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2004 - 19 U 75/04
    Die Rechtsprechung nimmt eine beweiserleichternde tatsächliche Vermutung an, die nur dann nicht eingreift, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist (BGH NJW-RR 03, 558; NJW 2001, 1127, 1128).
  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 123/02

    Sittenwidrigkeit eines überhöhten Kaufpreises für ein Reitpferd

    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2004 - 19 U 75/04
    Die Rechtsprechung nimmt eine beweiserleichternde tatsächliche Vermutung an, die nur dann nicht eingreift, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist (BGH NJW-RR 03, 558; NJW 2001, 1127, 1128).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 3 U 28/05

    Gewährleistung beim Tierkauf: Mangelhaftigkeit eines Dressurpferdes wegen einer

    Der Senat setzt sich mit seiner Ansicht, dass es für das Vorliegen eines Mangels solchermaßen ausreiche, wenn die Lahmheit erst nach Gefahrübergang eintrete, auch nicht in Widerspruch zum Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 15.10.2004 - Az. 19 U 75/04.

    Nach der bereits angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm - 19 U 75/04 - soll grobe Fahrlässigkeit dann gegeben sein, wenn bei dem untersuchten Pferd bei Gefahrübergang degenerative Veränderungen vorliegen, diese im Rahmen einer Ankaufsuntersuchung anhand von Röntgenbildern erläutert und die Risiken aufgezeigt werden und erst danach die Lahmheit auftritt.

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