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   OLG Dresden, 28.09.2000 - 19 U 888/00   

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OLG Dresden, 28.09.2000 - 19 U 888/00 (https://dejure.org/2000,25008)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.09.2000 - 19 U 888/00 (https://dejure.org/2000,25008)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. September 2000 - 19 U 888/00 (https://dejure.org/2000,25008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistungseinbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Auszahlung des Gewährleistungseinbehalts? (IBR 2002, 252)

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.1994 - IX ZR 110/93

    Nichtigkeit verbundener Geschäfte

    Auszug aus OLG Dresden, 28.09.2000 - 19 U 888/00
    Da dem Schuldverhältnis der Parteien ein entsprechender Wille jedoch nicht zu entnehmen ist, ist die Vereinbarung über den Gewährleistungseinbehalt dahingehend auszulegen, dass die Beklagte nicht berechtigt sein sollte, gegenüber dem Auszahlungsanspruch der Klägerin die Aufrechnung wegen eines Kostenvorschussanspruches aus anderen Bauvorhaben (Am G. Wäldchen in T.) zu erklären (vgl. BGH NJW 94, 2885, 2886; Gleise/Barbers, Sicherheiten im Baurecht, München 1999, Rdn. 467).
  • BGH, 19.02.1998 - VII ZR 105/97

    Auszahlung des Bareinbehalts bei Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 28.09.2000 - 19 U 888/00
    Der Annahme eines Aufrechnungsverbotes steht auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.02.1998: (NJW 98, 2057) entgegen, da sich dieser Entscheidung nicht entnehmen lässt, dass dort ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag, insbesondere auch dort die Aufrechnung mit nicht gesicherten Forderungen erklärt wurde.
  • BGH, 24.09.1998 - IX ZR 371/97

    Rückabwicklung der unberechtigten Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Dresden, 28.09.2000 - 19 U 888/00
    Aus § 242 BGB ergibt sich nämlich der Grundsatz, dass einer Partei die Aufrechnung über die gesetzlich oder vertraglich ausdrücklich geregelten Fälle hinaus dann versagt ist, wenn dies nach dem besonderen Inhalt des zwischen den Parteien begründeten Schuldverhältnisses als stillschweigend vereinbart angesehen werden muss (§ 157 BGB) oder die Natur der Rechtsbeziehung oder der Zweck der geschuldeten Leistung eine Erfüllung im Wege der Aufrechnung als mit Treu und Glauben unvereinbar erscheinen lassen (st. Rspr.; vgl. BGH DB 98, 2413, 2414).
  • BGH, 14.09.2017 - VII ZR 3/17

    Bauvertrag: Auslegung der Vereinbarung über einen Einbehalt zur Sicherung

    Eine beiderseits interessengerechte Auslegung führt dazu, dass die zu Gunsten des Bestellers hinausgeschobene Fälligkeit eines Teils des Werklohnanspruchs damit verbunden ist, dass gegen diesen, wenn von dem Einbehalt Gebrauch gemacht worden ist, jedenfalls während des vereinbarten Sicherungszeitraums nicht mit Forderungen aus anderen Verträgen aufgerechnet werden kann (im Ergebnis ebenso Schmitz, Sicherheiten für die Bauvertragsparteien, ibr-online, Stand: 10. August 2015, Rn. 175; Praun, jurisPR-PrivBauR 4/2010 Anm. 3; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB Teile A und B, 20. Aufl., § 17 Abs. 1 VOB/B Rn. 22; vgl. auch Beck'scher VOB/B-Kommentar/Rudolph/Koos, 3. Aufl., § 17 Abs. 1 Rn. 18; MünchKommBGB/Schlüter, 7. Aufl., § 387 Rn. 60; E. Wagner in Erman, BGB, 14. Aufl., § 387 Rn. 34, 40; OLG Karlsruhe, ZfIR 2015, 610 mit Anmerkung Leidig/Semmrich; OLG Düsseldorf, BauR 2007, 1587; OLG Dresden, Urteil vom 28. September 2000 - 19 U 888/00, juris; a.A. OLG Hamm, Urteil vom 27. Oktober 2006 - 12 U 47/06, juris).
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 8 U 165/13

    VOB-Vertrag: Auszahlung des Sicherheitseinbehalts nach Stellung einer

    Demgegenüber haben das Oberlandesgericht Dresden, das Oberlandesgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden, dass der Gewährleistungseinbehalt ausschließlich auf die Sicherung der Gewährleistungsansprüche aus demselben Bauvertrag beschränkt ist und daher eine Aufrechnung des Sicherungsnehmers mit Ansprüchen aus anderen Bauvorhaben nicht möglich ist (OLG Dresden, Urteil vom 28.09.2000 - 19 U 888/00 -, IBR 2002, 252 = juris Rdnrn. 4 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2007 - I-22 U 115/06 -, NJW-RR 2008, 38, 39 = juris Rdnr. 30; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.06.2009 - 1 U 299/08 -, BauR 2009, 1632 = juris Rdnr. 4).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2007 - 22 U 115/06

    Umfang eines Gewährleistungseinbehaltes bei mehreren Bauvorhaben

    Aus diesem Grunde wird auch in der Literatur davon ausgegangen, dass die Sicherheitsleistung grundsätzlich nur Ansprüche abdeckt, die sich auf Mängel des Bauwerkes beziehen (vgl. W./Pastor, Bauprozess, 11. Aufl., Rdnr. 1254 für die Gewährleistungsbürgschaft), mithin nicht zur Zurückhaltung wegen anderer Ansprüche berechtigen (so ausdrücklich unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Dresden - IBR 2002, 252 - Ingenstau/Korbion/Joussen, 15. A., § 17 Nr. 1 VOB/B Rdnr. 7).

    Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass der Gewährleistungseinbehalt ausschließlich auf die Sicherung der Gewährleistungsansprüche desselben Bauvertrages beschränkt ist und daher eine Aufrechnung des Sicherungsnehmers mit Ansprüchen aus anderen Bauvorhaben nicht möglich ist (OLG Dresden, IBR 2002, 252; offengelassen: Thüringer Oberlandesgericht, IBR 2006, 392).

  • OLG Frankfurt, 23.12.2016 - 21 U 24/16

    Beschränkung des Sicherheitseinbehalts auf Sicherung von Ansprüchen aus dem

    Demgegenüber haben das Oberlandesgericht Dresden (Urteil vom 28.9.2000, 19 U 888/00, juris), das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 23.2.2007, 22 U 115/06, BauR 2007, 1587), das Oberlandesgericht Saarbrücken (Beschluss vom 8.6.2009, 1 U 299/08, juris) und zuletzt das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 9.12.2014, 8 U 165/13, juris) entschieden, dass der Sicherheitseinbehalt ausschließlich auf die Sicherung von Ansprüchen aus demselben Bauvertrag beschränkt und daher eine Aufrechnung des Sicherungsnehmers mit Ansprüchen aus anderen Bauvorhaben nicht möglich ist.
  • OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 599/04

    Insolvenzverwalter verlangt Auszahlung des Sicherheitseinbehaltes!

    Das OLG Dresden habe entschieden (IBR 2002, 252), dass der Sicherheitseinbehalt nur die Gewährleistungsansprüche aus demselben Bauvorhaben absichere, nicht aber aus einem anderen Bauvorhaben Andernfalls würde es möglich sein, den Sicherheitseinbehalt beliebig einzubehalten, so lange nur Gewährleistungsfristen aus anderen Bauvorhaben nicht abgelaufen seien.

    Soweit das OLG Dresden in einem ähnlichen Fall eine Aufrechnung unter Berufung auf BGH NM 1994, 2885 f. und BGHZ 139, 325 ff. als treuwidrig angesehen hat (IBR 2002, 252), kann dahinstehen, ob dem zu folgen ist.

  • LG München I, 14.05.2014 - 24 O 24859/13

    Sicherheit nicht auf Sperrkonto eingezahlt: Kein Zurückbehaltungsrecht wegen

    Das OLG Dresden führt in seiner Entscheidung vom 28.09.2000 (19 U 888/00) hierzu Folgendes aus:.
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