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   OLG München, 12.09.2011 - 19 U 28/11   

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https://dejure.org/2011,5469
OLG München, 12.09.2011 - 19 U 28/11 (https://dejure.org/2011,5469)
OLG München, Entscheidung vom 12.09.2011 - 19 U 28/11 (https://dejure.org/2011,5469)
OLG München, Entscheidung vom 12. September 2011 - 19 U 28/11 (https://dejure.org/2011,5469)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prospekthaftung bei Immobilienfondsbeitritt: Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung einer Beteiligung nebst Agio an einem geschlossenen Immobilienfonds; Schadensersatzpflicht eines Prospektherausgebers und Komplementärs einer Fondsgesellschaft durch Annahme des persönlichen Vertrauens gegenüber den Kapitalanlegern gem. vorvertraglicher ...

  • Betriebs-Berater

    Vertrauenshaftung eines reinen Treuhandkommanditisten aus Prospekthaftung i. w. S.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 280 Abs. 1
    Rückabwicklung einer Beteiligung nebst Agio an einem geschlossenen Immobilienfonds; Schadensersatzpflicht eines Prospektherausgebers und Komplementärs einer Fondsgesellschaft durch Annahme des persönlichen Vertrauens gegenüber den Kapitalanlegern gem. vorvertraglicher ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichtanrechnung der Steuervorteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Vertrauenshaftung eines reinen Treuhandkommanditisten aus Prospekthaftung im weiteren Sinne

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 769
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Auszug aus OLG München, 12.09.2011 - 19 U 28/11
    Das gilt auch bei einer mittelbaren Beteiligung wie hier, wenn der Anleger im Innenverhältnis der Gesellschaft nach dem Gesellschaftsvertrag so gestellt wird, als sei er selbst Kommanditist, weil er dann auch selbst unmittelbarer Vertragspartner der Gründungsgesellschafter wird (vgl. zuletzt BGH, WM 2010, 1641 ff. für eine Treuhandkommanditistin).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft einen Treuhandkommanditisten, der in ein Kapitalanlageprojekt der hier in Rede stehenden Art eingebunden ist, die Pflicht, die künftigen Treugeber über alle wesentlichen Punkte aufzuklären, die für die zu übernehmende mittelbare Beteiligung von Bedeutung sind (vgl. BGH, Teilurteil vom 15. Juli 2010 - III ZR 336/08, Rz. 8 für den Treuhandkommanditisten der C. II KG).

    b) Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätzen hat der Prospekt über ein Beteiligungsangebot ein sachlich richtiges und vollständiges Bild über sämtliche Umstände zu vermitteln, welche für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind oder sein können (z.B. BGH, NJW 1981, 1449 ; NJW 1993, 2865 ; ZIP 2000, 1296 f.; WM 2010, 1641 ff.).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG München, 12.09.2011 - 19 U 28/11
    Der Kläger ist daher nach § 249 BGB so zu stellen, als hätte er sich an dem Fonds nicht beteiligt (BGH, ZIP 2000, 355, 357; NJW 2004, 1868, 1869; NJW-RR 2006, 685).

    a) Die Fremdfinanzierungskosten stellen selbstverständlich einen adäquat kausalen und unter den Schutzbereich der Norm fallenden Schaden dar (vgl. z.B. BGH NJW 2004, 1868 [1870]).

  • BGH, 20.03.2006 - II ZR 326/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater als

    Auszug aus OLG München, 12.09.2011 - 19 U 28/11
    Einer daraus resultierenden Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen mit künftigen Mitgesellschaftern unterliegen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur diejenigen Gesellschafter einer Publikumsgesellschaft nicht, welche erst nach Gründung der Gesellschaft beigetreten und von jedem Einfluss auf künftige Beitrittsverhandlungen ausgeschlossen sind (vgl. BGH, NJW 2006, 2410 m. w. N.).

    In sonstigen Fällen, in denen der BGH berufsspezifische Verjährungsvorschriften auf Berater oder Treuhänder im Zusammenhang mit Kapitalanlagegesellschaften angewendet hat, handelte es sich nicht um Gesellschafter der Anlagegesellschaft (BGH NJW 2006, 2410).

  • OLG München, 14.07.2011 - 23 U 5060/10

    Haftung für fehlerhaften Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds: Beitritt

    Auszug aus OLG München, 12.09.2011 - 19 U 28/11
    Der Senat teilt insoweit die Auffassung des 8. Zivilsenats (vgl. Hinweisbeschluss vom 17.03.2010, Gz. 8 U 3475/10), des 20. Zivilsenats (vgl. Beschluss vom 20.04.2011, Gz. 20 U 5058/10), des 23. Zivilsenats (Urteil vom 14.07.2011, Gz. 23 U 5060/10) und des 21. Zivilsenats des OLG München (Urteil vom 01.08.2011, Gz. 21 U 4942/10), dass hier die Prospektangaben hinsichtlich der Kaufpreisanpassungsklausel für die Immobilie in Berlin zumindest irreführend waren, da sie nach ihrem Gesamteindruck einem durchschnittlichen Anleger ein erheblich geringeres Risiko vermittelten, als dies tatsächlich der Fall ist:.

    Soweit der 23. Zivilsenat des OLG München in seinem Urteil vom 14.07.2011, Gz. 23 U 5060/10, in einem Parallelverfahren Steuervorteile angerechnet hat, hat er die vom Senat zitierte neuere Rspr. des BGH nicht berücksichtigt, weswegen sich daraus - jedenfalls für den erkennenden Senat - keine Divergenz im Rechtsinne ergeben kann.

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG München, 12.09.2011 - 19 U 28/11
    So wenig ein Anleger gehalten ist, die Auskunft eines Anlageberaters oder Anlagevermittlers durch eingehendes Studium des ihm überreichten Emissionsprospekts zu überprüfen bzw. zu kontrollieren (vgl. (BGH, Urteil vom 8. Juli 2010, Gz. III ZR 249/09 Rz. 29 ff. und Urteil vom 22. Juli 2010 - III ZR 203/09), so wenig kann von ihm gefordert werden, wirtschaftliche Zusammenhänge, die sich nicht ohne Weiteres aus dem Prospekt ergeben, in der Zeit nach seinem Beitritt ohne konkreten Hinweis auf eine insoweit bestehende Problematik zu überprüfen.
  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG München, 12.09.2011 - 19 U 28/11
    Der Kläger ist daher nach § 249 BGB so zu stellen, als hätte er sich an dem Fonds nicht beteiligt (BGH, ZIP 2000, 355, 357; NJW 2004, 1868, 1869; NJW-RR 2006, 685).
  • BGH, 19.06.2008 - VII ZR 215/06

    Zur Anrechnung von Steuervorteilen bei der Schadensberechnung (hier:

    Auszug aus OLG München, 12.09.2011 - 19 U 28/11
    Soweit sich diese Anschaffungskosten als AfA steuerrechtlich ausgewirkt haben, werden als Werbungskosten geltend gemachte Aufwendungen zurückgezahlt, die der Erwerber bei Zufluss als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung der Besteuerung zu unterwerfen hat, § 21 I Nr. 1 EStG (VII. Zivilsenat vom 19.06.2008, VII ZR 215/06, Rnr. 8).
  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 203/09

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG München, 12.09.2011 - 19 U 28/11
    So wenig ein Anleger gehalten ist, die Auskunft eines Anlageberaters oder Anlagevermittlers durch eingehendes Studium des ihm überreichten Emissionsprospekts zu überprüfen bzw. zu kontrollieren (vgl. (BGH, Urteil vom 8. Juli 2010, Gz. III ZR 249/09 Rz. 29 ff. und Urteil vom 22. Juli 2010 - III ZR 203/09), so wenig kann von ihm gefordert werden, wirtschaftliche Zusammenhänge, die sich nicht ohne Weiteres aus dem Prospekt ergeben, in der Zeit nach seinem Beitritt ohne konkreten Hinweis auf eine insoweit bestehende Problematik zu überprüfen.
  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung:

    Auszug aus OLG München, 12.09.2011 - 19 U 28/11
    Dieser liegt - auch hier - vor, da dem Kläger sämtliche Schäden aus dem finanzierten Erwerb und damit auch sämtliche Werbungskosten zu ersetzen sind, die ihm infolge des Erwerbs entstanden sind (Urteil vom 01.03.2011, Gz. XI ZR 96/09, Rz. 13).
  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von

    Auszug aus OLG München, 12.09.2011 - 19 U 28/11
    Der Kläger ist daher nach § 249 BGB so zu stellen, als hätte er sich an dem Fonds nicht beteiligt (BGH, ZIP 2000, 355, 357; NJW 2004, 1868, 1869; NJW-RR 2006, 685).
  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 298/97

    Berücksichtigung von Vorfälligkeitszinsen bei der Wertberechnung

  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

  • BGH, 18.01.1995 - XII ZB 204/94

    Berücksichtigung der Kosten des laufendenden Prozesses bei der

  • BGH, 22.03.2010 - II ZR 66/08

    Zur Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds der GEHAG in Berlin

  • BGH, 31.05.2011 - XI ZR 369/08

    Wahrheitspflicht einer Prozesspartei; Widerruf eines Geständnisses

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

  • OLG München, 28.04.2016 - 23 U 3422/15

    Rückabwicklung einer Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft (Medienfonds)

    Mindestens nach Rechtsscheingrundsätzen muss sich die Beklagte daher auch als aufnehmende Gesellschafterin, d. h. als Treuhandkommanditistin mit eigenen Anteilen, behandeln lassen (so auch OLG München, Urteil vom 12.09.2011, Az. 19 U 28/11, juris, Tz. 16 für den Fall der Nennung als "Partner" und Treuhandkommanditist in einem Prospekt).
  • OLG München, 19.10.2017 - 23 U 1961/16

    Rechtsmissbräuchliche Berufung auf Verjährungshemmung

    Mindestens nach Rechtsscheingrundsätzen muss sich die Beklagte daher auch als aufnehmende Gesellschafterin, d.h. als Treuhandkommanditistin mit eigenen Anteilen, behandeln lassen (so auch OLG München, Urteil vom 12.09.2011, Az. 19 U 28/11, juris Rn. 16 für den Fall der Nennung als "Partner" und Treuhandkommanditist in einem Prospekt).
  • OLG München, 19.01.2017 - 23 U 2839/16

    Prospekthaftung eines Treuhandkommanditisten

    Mindestens nach Rechtsscheingrundsätzen muss sich die Beklagte daher auch als aufnehmende Gesellschafterin, d. h. als Treuhandkommanditistin mit eigenen Anteilen, behandeln lassen (so auch OLG München, Urteil vom 12.09.2011, Az. 19 U 28/11, juris Tz. 16 für den Fall der Nennung als "Partner" und Treuhandkommanditist in einem Prospekt).
  • OLG München, 24.03.2016 - 23 U 3422/15

    Haftung einer als Treuhandkommanditistin auftretenden Gesellschafter gegenüber

    Mindestens nach Rechtsscheingrundsätzen muss sich die Beklagte daher auch als aufnehmende Gesellschafterin, d.h. als Treuhandkommanditistin mit eigenen Anteilen, behandeln lassen (so auch OLG München, Urteil vom 12.09.2011, Az. 19 U 28/11, [...], Tz. 16 für den Fall der Nennung als "Partner" und Treuhandkommanditist in einem Prospekt).
  • OLG Brandenburg, 30.05.2016 - 1 (Z) Sa 39/15

    Besonderer Gerichtsstand für Haustürgeschäfte

    Dem allgemeinen Verweis auf eine Entscheidung des OLG München (Urteil vom 12.09.2011,19 U 28/11), die sich ausweislich ihrer Veröffentlichung in der juris-Datenbank mit einer Haftung für Prospektfehler befasst, kann nicht das Vorliegen einer § 32 b ZPO unterfallenden Anspruchserhebung entnommen werden.
  • OLG München, 07.06.2013 - 10 U 326/12

    Haftung der Gründungsgesellschafter einer Fondsgesellschaft wegen irreführender

    Der Senat folgt dem Grunde nach der Rechtsprechung des 19. Senats des OLG München im Endurteil vom 17.10.2011 (Az. 19 U 2128/11 - [...]) sowie den sonstigen Entscheidungen des OLG München mit gleichlautendem Ergebnis (vgl. statt vieler Urteil vom 12.09.2011, Az. 19 U 28/11, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen mit Beschluss des BGH vom 19.02.2013, Az. II ZR 209/12, Urteil vom 27.06.2012, Az. 20 U 4561/11, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen mit Beschluss des BGH vom 19.02.2013, Az. II ZR 233/12 und Urteil vom 01.08.2011, Az. 21 U 1012/11, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen mit Beschluss des BGH vom 19.02.2013, Az. II ZR 178/11).
  • OLG München, 17.10.2011 - 19 U 2128/11

    Prospekthaftung bei Beitritt zu geschlossenem Immobilienfonds: Vorvertragliche

    Wie den Prozessbevollmächtigten beider Parteien bekannt ist, hat der Senat in den Verfahren 19 U 3034/10, 19 U 5057/10 und 19 U 28/11 die Prospektverantwortung der Beklagten bejaht und die auch hier bereits in erster Instanz gerügte Gestaltung des Kaufpreises für die Immobilie in Berlin als unverjährten Prospektfehler angesehen, für den die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt:.
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