Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.12.2009 - 19 C 09.845 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG 2004; Begriff des "unbegleiteten Minderjährigen"
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 104a Abs. 1 S. 1, AufenthG § 104a Abs. 2 S. 1, GG Art. 6, EMRK Art. 8, EG VO Nr. 2005/85/EG Art. 2 Bst. h
Altfallregelung, Bleiberecht, Minderjähriger, familiäre Gemeinschaft, Vormund, Kleinfamilie, häusliche Gemeinschaft, Qualifikationsrichtlinie, unbegleitete Minderjährige - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 12.05.2009 - 19 C 09.1043
Begriff "unbegleiteter Minderjähriger"
Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2009 - 19 C 09.845
Wie der Senat bereits im Beschluss vom 12. Mai 2009 (Az. 19 C 09.1043) ausgeführt hat, spricht viel dafür, dass in diesem Fall die zwischenzeitlich eingetretene Volljährigkeit des Klägers kein Hindernis darstellt und die vom Gesetzgeber gewählte anders lautende Wendung auf einem Redaktionsversehen beruht (…so auch Marx a.a.O. § 6 RdNr. 476).
- VGH Baden-Württemberg, 16.07.2020 - 12 S 1432/20
Berufung auf zeitliche Privilegierung eines sechsjährigen Aufenthalts eines …
- VGH Bayern, 14.03.2012 - 10 B 10.109
Nepalesischer Staatsangehöriger; Passlosigkeit; Unmöglichkeit der Ausreise; …
Die vom Erstgericht problematisierte Frage, ob § 104a Abs. 2 Satz 2 AufenthG auf unbegleitete Minderjährige, die zwar als Minderjährige eingereist sind, aber noch vor Erreichen des Sechsjahreszeitraumes volljährig geworden sind, anwendbar ist, ist daher nicht entscheidungserheblich (zum Meinungsstand vgl. BayVGH vom 22.12.2009 Az. 19 C 09.845 RdNr. 12; OVG Sachsen-Anhalt vom 13.8.2009 Az. 2 M 128/09 RdNr. 8 m.w.N.). - VG Oldenburg, 05.03.2010 - 11 A 3119/08
Altfallregelung; Aufenthaltserlaubnis, humanitäre Gründe; Familienleben
§ 104a Abs. 2 Satz 2 AufenthG regelt nur die Fälle unbegleiteter Minderjähriger (vgl. zum Begriff des "unbegleiteten Minderjährigen" BayVGH, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 19 C 09.845 -, juris Rn. 9). - VG Ansbach, 12.01.2012 - AN 5 K 10.02587
Keine analoge Anwendung der Altfallregelung des § 104 a Abs. 2 Satz 2 AufenthG …
Rn. 23 Die Kammer folgt damit ausdrücklich nicht der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. hierzu Beschlüsse vom 12.5.2009 und 22.12.2009, Az. 19 C 09.1043 und 19 C 09.845, jeweils juris).
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