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Rechtsprechung
   AG Berlin-Neukölln, 06.06.2007 - 19 C 105/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,25229
AG Berlin-Neukölln, 06.06.2007 - 19 C 105/07 (https://dejure.org/2007,25229)
AG Berlin-Neukölln, Entscheidung vom 06.06.2007 - 19 C 105/07 (https://dejure.org/2007,25229)
AG Berlin-Neukölln, Entscheidung vom 06. Juni 2007 - 19 C 105/07 (https://dejure.org/2007,25229)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wkblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    "Viel Lärm um nichts”? Mietminderung infolge Lärmbelästigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 536 Abs. 1 S. 2
    Mietminderung bei zunehmendem Straßenverkehrslärm

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • LG Berlin, 12.10.2000 - 62 S 234/00

    Mietminderung bei Zunahme des Straßenverkehrslärms in einer Großstadt

    Auszug aus AG Berlin-Neukölln, 06.06.2007 - 19 C 105/07
    Anderes mag es im Einzelfall dann liegen, wenn eine ruhige Villenstraße aufgrund geänderter Verkehrsleitung sich in eine Durchgangsstraße wandelt (vgl. LG Berlin, Urteil vom 12.10.2000, 62 S 234/00, GE 2001, 135).

    Bei der ... in diesem Bereich handelte es sich zu keinem Zeitpunkt um eine, wie vom Landgericht Berlin im Urteil vom 12. Oktober 2000, 62 S 234/00, Grundeigentum 2001, 135, als Besonderheit herausgestellte, ruhige Villenstraße, die sich aufgrund geänderter Verkehrsleitung in eine Durchgangsstraße verwandelte.

  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 248/04

    Streitwert einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus AG Berlin-Neukölln, 06.06.2007 - 19 C 105/07
    Rn. 28 Der Streitwert ergibt sich aus §§ 48 GKG, 9 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 20.04.2005, XII ZR 248/04) und richtet sich damit nach den dreieinhalbjährigen Betrages der begehrten Mietminderung.
  • OLG München, 26.03.1993 - 21 U 6002/92

    Baumaßnahmen auf einem Nachbargrundstück - Mietminderung

    Auszug aus AG Berlin-Neukölln, 06.06.2007 - 19 C 105/07
    Maßgeblich ist dabei, ob die Störung nach den bei Vertragsabschuss ersichtlichen Umständen als vertraglich vorausgesetzt geltend kann, wobei sich auch aus dem Grundgedanken des § 536 b BGB ergibt, nach dem eine Minderung ausgeschlossen ist, wenn der Mieter den Mangel der Mietsache bei Abschluss des Mietvertrages kennt, dass der Mieter nicht berechtigt ist, den Mietzins herabzusetzen, wenn die Beeinträchtigung zwar erst im Laufe der Mietzeit eintritt, der Mieter jedoch bereits bei Abschluss des Mietvertrages mit dem Eintritt der Störung rechnen musste (vgl. OLG München, Urteil vom 26.3.1993, 21 U 6002/92, NJW-RR 1994, 654).
  • AG Berlin-Köpenick, 17.01.2006 - 3 C 262/05

    Wohnraummiete: Eröffnung einer Sackgasse für den Durchgangsverkehr als Mietmangel

    Auszug aus AG Berlin-Neukölln, 06.06.2007 - 19 C 105/07
    Auch der Fall des Amtsgerichts Köpenick (Urteil vom 17.1.2006, 3 C 262/05, WuM 2006, 145) ist mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.
  • AG Berlin-Spandau, 06.12.2000 - 8 C 381/00
    Auszug aus AG Berlin-Neukölln, 06.06.2007 - 19 C 105/07
    Bei einer derartigen Wohnung entspricht es regelmäßig nicht dem Willen der Parteien und der Verkehrssitte, in Straßenlärm, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, einen Fehler der Mietsache zu sehen, der zu einer Minderung berechtigt (vgl. AG Pankow/Weißensee, Urteil vom 6.12.2000, 100 C 184/00, Grundeigentum 2001, 348).
  • AG Berlin-Pankow/Weißensee, 06.12.2000 - 100 C 184/00
    Auszug aus AG Berlin-Neukölln, 06.06.2007 - 19 C 105/07
    Bei einer derartigen Wohnung entspricht es regelmäßig nicht dem Willen der Parteien und der Verkehrssitte, in Straßenlärm, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, einen Fehler der Mietsache zu sehen, der zu einer Minderung berechtigt (vgl. AG Pankow/Weißensee, Urteil vom 6.12.2000, 100 C 184/00, Grundeigentum 2001, 348).
  • LG Berlin, 18.02.2013 - 67 S 275/12

    Zunehmender Flughafenlärm rechtfertigt keine Mietminderung!

    Auch angesichts dessen musste die Klägerin damit rechnen, dass es nach der Grenzöffnung entsprechend der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung in der Großstadt Berlin zur stetigen Zunahme des Flugverkehrs kommt und eine Lärmsteigerung redlicherweise hinnehmen (vgl. auch AG Neukölln, Urt. v. 6.6.2007 -19 C 105/07- zitiert nach juris, wo bei Anmietung im Jahre 1972 der nach Grenzöffnung 1989 zugenommene Straßenverkehrslärm nicht als Mietmangel angesehen wurde; siehe auch LG Berlin, Urteil vom 29.01.1981 - 62 S 191/80 - BeckRS 2010, 09717 zu verstärktem Flugverkehr am Flughafen Tegel;… vgl. auch BGH, a.a.O., zu Verkehrslärm und Minderung).
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