Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.02.2025 - 19 CE 24.2160   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,3807
VGH Bayern, 03.02.2025 - 19 CE 24.2160 (https://dejure.org/2025,3807)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.02.2025 - 19 CE 24.2160 (https://dejure.org/2025,3807)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Februar 2025 - 19 CE 24.2160 (https://dejure.org/2025,3807)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,3807) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 5 Abs. 4; AufenthG § 54 Abs. 1 Nr. 2
    Abschiebung, Verfahrensduldung (verneint), Versagungsgrund, Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, Salafismus, Imam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 54 Abs. 2 Nr. 10
    Asylrechtliche Beschwerde im Zusammenhang mit der Beendigung der Aufenthaltserlaubnis wegen Gefährdung und Verbreitung salafistischen Gedankenguts

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2021 - 11 S 19/21

    Ausweisungsinteresse für einen salafistischen Imam

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2025 - 19 CE 24.2160
    Dies erfordert mehr als einen bloßen "Legalgehorsam" unter Beachtung insbesondere des Strafrechts, weshalb es für das Vorliegen einer die Ausweisung rechtfertigenden Gefahr nicht darauf ankommen kann, ob das dem Antragsteller vorgeworfene Verhalten strafbar ist (…BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 35; VGH BW, B.v. 21.6.2021 - 11 S 19/21 - juris Rn. 12).

    Die Ablehnung staatlicher Normen zugunsten religiöser Gebote sowie die Herabwürdigung etwa von Frauen oder von Menschen, die sich aus Sicht der Anhänger extremistisch-religiöser Ideologien nicht an dergleichen Gebote halten, gefährdet regelmäßig die freiheitliche demokratische Grundordnung (VGH BW, B.v. 21.6.2021 - 11 S 19/21 - juris Rn. 15).

    Er steht damit im Widerspruch zum Primat des staatlichen Rechts und der Regelungen, die der Staat zum Schutz der Freiheitsbetätigung seiner Bürger und ihres gleichen Ranges und Würde, etwa der Gleichberechtigung der Geschlechter oder des Schutzes individuell freier Willensbetätigung, geschaffen hat (vgl. VGH BW, B.v. 21.6.2021 - 11 S 19/21 - Rn. 19 mit Verweis auf Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg 2019).

    Für die Einstufung des Verhaltens des Antragstellers als Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ist des Weiteren nicht erforderlich, dass ihm terroristische Äußerungen bzw. eine Unterstützung des Terrorismus nachgewiesen werden können (so im Ergebnis auch VGH BW, B.v. 21.6.2021 - 11 S 19/21 - juris Rn. 9, 13 ff.).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2025 - 19 CE 24.2160
    Dies erfordert mehr als einen bloßen "Legalgehorsam" unter Beachtung insbesondere des Strafrechts, weshalb es für das Vorliegen einer die Ausweisung rechtfertigenden Gefahr nicht darauf ankommen kann, ob das dem Antragsteller vorgeworfene Verhalten strafbar ist (BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 35;… VGH BW, B.v. 21.6.2021 - 11 S 19/21 - juris Rn. 12).

    Erforderlich ist die Prognose, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet ein Schaden an dem Schutzgut eintreten wird (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 23; BT-Drucks. 18/4097, 49).

    Damit wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass andere Verhaltensweisen ebenfalls zu einer solchen Gefährdung führen und damit ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründen können (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 34, wonach von einer Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland "jedenfalls" dann auszugehen ist, wenn eine in § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG genannte Tatbestandsalternative erfüllt ist;… ebenso BayVGH, B.v. 16.10.2024 - 10 ZB 24.1463 - juris Rn. 12).

    Denn durch die aktuelle Gesetzesfassung haben die Begriffe der Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der früheren Fassung der §§ 54 ff. AufenthG eine Erweiterung, nicht eine Einengung auf terroristische Aktivitäten oder Unterstützungshandlungen erfahren (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 34;… Bauer in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, § 54 AufenthG Rn. 25).

  • OVG Bremen, 09.06.2023 - 2 B 19/23

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (Hizb Allah); Verlängerung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2025 - 19 CE 24.2160
    Neben der (erstmaligen) Erteilung ist in den Fällen des § 5 Abs. 4 AufenthG auch die Verlängerung eines Aufenthaltstitels gemäß § 8 Abs. 1 AufenthG ausgeschlossen (OVG Bremen, B.v. 9.6.2023 - 2 B 19/23 - juris Rn. 8).

    Auch die im Rahmen von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG erforderliche Berücksichtigung der privaten Bleibeinteressen im Rahmen der Frage, ob eine Abweichung vom Regelfall im Sinne des § 5 Abs. 1 AufenthG vorliegt, unterbleibt bei Vorliegen des zwingenden Versagungsgrundes des § 5 Abs. 4 AufenthG (…vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 16.10.2024 - 10 ZB 24.1463 - juris Rn. 25; OVG Bremen, B.v. 9.6.2023 - 2 B 19/23 - juris Rn. 28).

    Grundvoraussetzung für eine solche Annahme ist jedenfalls die Einsicht des Ausländers in die Unrichtigkeit des ihm vorgeworfenen Handelns; er muss in jedem Fall sein sicherheitsgefährdendes Handeln in der Vergangenheit einräumen und offenlegen (…BVerwG, B.v. 25.4.2018 - 1 B 11.18 - juris Rn. 12;… U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 30;… BayVGH, B.v. 16.10.2024 - 10 ZB 24.1463 - juris Rn. 19;… U.v. 7.12.2021 - 10 B 21.1451 - juris Rn. 59;… VGH BW, B.v. 17.6.2019 - 11 S 2118/18 - juris Rn. 12;… OVG NW, U.v. 15.3.2016 - 19 A 2330/11 - juris Rn. 65 f.; OVG Bremen, B.v. 9.6.2023 - 2 B 19/23 - juris Rn. 23).

    Rn. 27 Des Weiteren genügt auch ein angeblicher "Rückzug ins Private", wie ihn der Antragsteller mit seinen Beteuerungen, künftig nur noch für seine Familie sorgen und seinem Berufsziel des Arztes nachgehen zu wollen, geltend macht, als rein passives Verhalten nicht für ein glaubhaftes Abstandnehmen im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 AufenthG (OVG Bremen, B.v. 9.6.2023 - 2 B 19/23 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 16.10.2024 - 10 ZB 24.1463

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, zwingender …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2025 - 19 CE 24.2160
    Das Verwaltungsgericht geht davon aus, dass der Antragsteller ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG wegen Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bzw. der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht habe, und macht sich dabei die auf Erkenntnismitteilungen der Verfassungsschutzbehörden des Freistaats Bayern und des Landes Berlin sowie des Polizeipräsidiums Berlin gestützte Einschätzung der Antragsgegnerin sowie der Landeshauptstadt München (im Bescheid vom 30.3.2020), des Verwaltungsgerichts München im Urteil vom 9. April 2024 (im Klageverfahren betreffend den mit Bescheid vom 30.3.2020 abgelehnten Antrag auf Niederlassungs- bzw. Aufenthaltserlaubnis, Az. M 4 K 20.1463) und des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 16. Oktober 2024 (im Berufungszulassungsverfahren gegen das Urteil vom 9.4.2024, Az. 10 ZB 24.1463) zu eigen.

    Auch die im Rahmen von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG erforderliche Berücksichtigung der privaten Bleibeinteressen im Rahmen der Frage, ob eine Abweichung vom Regelfall im Sinne des § 5 Abs. 1 AufenthG vorliegt, unterbleibt bei Vorliegen des zwingenden Versagungsgrundes des § 5 Abs. 4 AufenthG (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 16.10.2024 - 10 ZB 24.1463 - juris Rn. 25;… OVG Bremen, B.v. 9.6.2023 - 2 B 19/23 - juris Rn. 28).

    Damit wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass andere Verhaltensweisen ebenfalls zu einer solchen Gefährdung führen und damit ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründen können (…vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 34, wonach von einer Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland "jedenfalls" dann auszugehen ist, wenn eine in § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG genannte Tatbestandsalternative erfüllt ist; ebenso BayVGH, B.v. 16.10.2024 - 10 ZB 24.1463 - juris Rn. 12).

    Grundvoraussetzung für eine solche Annahme ist jedenfalls die Einsicht des Ausländers in die Unrichtigkeit des ihm vorgeworfenen Handelns; er muss in jedem Fall sein sicherheitsgefährdendes Handeln in der Vergangenheit einräumen und offenlegen (…BVerwG, B.v. 25.4.2018 - 1 B 11.18 - juris Rn. 12;… U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 16.10.2024 - 10 ZB 24.1463 - juris Rn. 19;… U.v. 7.12.2021 - 10 B 21.1451 - juris Rn. 59;… VGH BW, B.v. 17.6.2019 - 11 S 2118/18 - juris Rn. 12;… OVG NW, U.v. 15.3.2016 - 19 A 2330/11 - juris Rn. 65 f.;… OVG Bremen, B.v. 9.6.2023 - 2 B 19/23 - juris Rn. 23).

  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 15.17

    Mehrehe eines Ausländers hindert nach geltendem Recht nicht dessen …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2025 - 19 CE 24.2160
    Sie gilt indes nicht in anderen Rechtsgebieten (BVerwG, U.v. 29.5.2018 - 1 C 15.17 - juris Rn. 52).

    Vielmehr gilt der Primat des staatlichen Rechts auch in Bezug auf solche Regelungen, die der Staat zum Schutz der Freiheitsbetätigung seiner Bürger und ihres gleichen Ranges und Würde, etwa der Gleichberechtigung der Geschlechter oder des Schutzes individuell freier Willensbetätigung, geschaffen hat (vgl. BVerwG, U.v. 29.5.2018 - 1 C 15.17 - juris Rn. 58 zu § 10 StAG).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 3 B 16.09

    Ausweisung; Regelausweisung; Ermessensausweisung; Imam; Predigt; terroristische …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2025 - 19 CE 24.2160
    Selbst wenn - was vorliegend offenbleiben kann - eine Zugehörigkeit zum politischen Salafismus "im Allgemeinen" noch nicht als hinreichend konkret angesehen werden können sollte, um eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung bzw. die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu begründen (in diesem Sinne: OVG Berlin-Bbg, U.v. 22.1.2015 - OVG 3 B 16.09 - juris Rn. 60;… Hailbronner, Ausländerrecht, Stand 1.3.2024, § 54 AufenthG Rn. 44) wird die Gefahrenschwelle (jedenfalls) dann überschritten, wenn massiv auf Einzelne eingewirkt wird, sich im Sinne einer Herstellung salafistischer Ordnung im Bundesgebiet zu betätigen (…vgl. Hailbronner a.a.O.).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2025 - 19 CE 24.2160
    Die Legaldefinition in § 4 Abs. 2 BVerfSchG, die ihrerseits an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere zum Parteiverbot anknüpft (vgl. zuletzt BVerfG, U.v. 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 - juris Rn. 535 ff. m.w.N.), zählt auf, was zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählt, und nennt neben ausschließlich auf die Staatsorganisation bezogenen Grundsätzen die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.
  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse; …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2025 - 19 CE 24.2160
    Grundvoraussetzung für eine solche Annahme ist jedenfalls die Einsicht des Ausländers in die Unrichtigkeit des ihm vorgeworfenen Handelns; er muss in jedem Fall sein sicherheitsgefährdendes Handeln in der Vergangenheit einräumen und offenlegen (…BVerwG, B.v. 25.4.2018 - 1 B 11.18 - juris Rn. 12; U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 30;… BayVGH, B.v. 16.10.2024 - 10 ZB 24.1463 - juris Rn. 19;… U.v. 7.12.2021 - 10 B 21.1451 - juris Rn. 59;… VGH BW, B.v. 17.6.2019 - 11 S 2118/18 - juris Rn. 12;… OVG NW, U.v. 15.3.2016 - 19 A 2330/11 - juris Rn. 65 f.;… OVG Bremen, B.v. 9.6.2023 - 2 B 19/23 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 26.01.2022 - 6 A 7.19

    Vereinsrechtliches Verbot von Teilorganisationen der PKK bestätigt

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2025 - 19 CE 24.2160
    Auch wenn es sich bei Behördenzeugnissen der Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder regelmäßig nur um sekundäre Beweismittel handelt, welche die unmittelbaren Quellen der dort wiedergegebenen Erkenntnisse nicht oder nur unvollständig offenlegen und daher einer vorsichtigen Würdigung und (ggf. im Hauptsacheverfahren) der Heranziehung weiterer zur Verfügung stehender Erkenntnismöglichkeiten bedürfen, nimmt dies den Behördenzeugnissen insbesondere dann nicht den Beweiswert, wenn diese anhand der Konkretheit und des Umfangs der Ausführungen als zuverlässig erachtet werden können und vom Betroffenen nicht substantiiert bestritten werden (…BVerwG, B.v. 10.7.2019 - 1 B 45.19 - juris Rn. 8;… U.v. 10.6.2020 - 6 AV 1.19 - juris Rn. 32 f.; U.v. 26.1.2022 - 6 A 7.19 - juris Rn. 55;… BayVGH, B.v. 17.6.2022 - 19 CS 19.1114 - juris Rn. 31;… OVG HH, U.v. 18.9.2024 - 2 LB 316/22 - juris Rn. 90).
  • BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Unterstützungsbegriffe im Ausweisungsrecht; …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2025 - 19 CE 24.2160
    Grundvoraussetzung für eine solche Annahme ist jedenfalls die Einsicht des Ausländers in die Unrichtigkeit des ihm vorgeworfenen Handelns; er muss in jedem Fall sein sicherheitsgefährdendes Handeln in der Vergangenheit einräumen und offenlegen (BVerwG, B.v. 25.4.2018 - 1 B 11.18 - juris Rn. 12;… U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 30;… BayVGH, B.v. 16.10.2024 - 10 ZB 24.1463 - juris Rn. 19;… U.v. 7.12.2021 - 10 B 21.1451 - juris Rn. 59;… VGH BW, B.v. 17.6.2019 - 11 S 2118/18 - juris Rn. 12;… OVG NW, U.v. 15.3.2016 - 19 A 2330/11 - juris Rn. 65 f.;… OVG Bremen, B.v. 9.6.2023 - 2 B 19/23 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 08.07.2009 - 4 BN 12.09

    Verpflichtung zu einer erneuten Beteiligung der Planbetroffenen nach Wechsel der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2016 - 19 A 2330/11

    Rücknahme der Einbürgerung eines Ausländers wegen Unterstützung einer …

  • OVG Bremen, 18.09.2024 - 2 LB 316/22

    Ausweisung eines Imam - Al-Nusra; Al-Qaida; Antisemitismus; Ausweisung; …

  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 B 21.1451

    Erfolglose Klage gegen die Ausweisung eines sich im Ausland aufhaltenden …

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2019 - 11 S 2118/18

    Ausweisung; Abrücken des Ausländers von einer Verankerung und Aktivitäten in der …

  • BVerwG, 10.07.2019 - 1 B 45.19

    Verletzung der Aufklärungspflicht bezüglich Behördenzeugnissen des …

  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 1.19

    Postbeschlagnahme zum Zwecke der Ermittlung im Vereinsverbotsverfahren und zur …

  • VGH Bayern, 17.06.2022 - 19 CS 19.1114

    Ausweisung wegen Aktivitäten für eine den Terrorismus unterstützende Vereinigung

  • VG Ansbach, 03.06.2026 - AN 11 S 26.1058

    Ausweisung, Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, …

    Die Ablehnung staatlicher Normen zugunsten religiöser Gebote sowie die Herabwürdigung etwa von Frauen oder von Menschen, die sich aus Sicht der Anhänger extremistischreligiöser Ideologien nicht an dergleichen Gebote halten, gefährdet regelmäßig die freiheitliche demokratische Grundordnung (…vgl. VGH BW, B.v. 21.6.2021 - 11 S 19/21 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 3.2.2025 - 19 CE 24.2160 - juris Rn. 12).

    Damit stehen Kernelemente der salafistischen Ideologie im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (vgl. auch BayVGH, B.v. 3.2.2025 - 19 CE 24.2160 - juris Rn. 13).

    Durch das Verhalten des Antragstellers wird eine ideologische Legitimation und Verbreitung des Salafismus und anderer extremistischer Strömungen bewirkt, wodurch die Radikalisierung anderer Personen zumindest gefördert wird (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 3.2.2025 - 19 CE 24.2160 - juris Rn. 15).

    Grundvoraussetzung für eine solche Annahme ist jedenfalls die Einsicht des Ausländers in die Unrichtigkeit des ihm vorgeworfenen Handelns; er muss in jedem Fall sein sicherheitsgefährdendes Handeln in der Vergangenheit einräumen bzw. darf es zumindest nicht bestreiten (vgl. BayVGH, B.v. 3.2.2025 - 19 CE 24.2160 - juris Rn. 23 m.w.N.).

  • VG Schleswig, 13.05.2026 - 11 B 73/26

    Ausweisung eines syrischen Unterstützers der Hizb ut-Tahrir

    Diese stellt unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit dar; zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung zählt unter anderem die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten (…vgl. OVG Bremen, Urt. v. 15.01.2013 - 1 A 202/06 -, juris Rn. 35; VGH München, Beschl. v. 03.02.2025 - 19 CE 24.2160 -, juris Rn. 14).

    Die Ablehnung staatlicher Normen zugunsten religiöser Gebote sowie die Herabwürdigung etwa von Frauen oder von Menschen, die sich aus der Sicht der Anhänger extremistischer-religiöser Ideologien nicht an dergleichen Gebote halten, gefährdet regelmäßig die freiheitliche demokratische Grundordnung (vgl. VGH München, Beschl. v. 03.02.2025 - 19 CE 24.2160 -, juris Rn. 12).

    Auch wenn es sich bei den Behördenzeugnissen der Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder regelmäßig um nur sekundäre Beweismittel handelt, welche die unmittelbaren Quellen der dort wiedergegebenen Erkenntnisse nicht oder nur unvollständig offenlegen und daher einer vorsichtigen Würdigung und der Heranziehung weiterer zur Verfügung stehender Erkenntnismöglichkeiten bedürfen, nimmt dies den Behördenzeugnissen insbesondere dann nicht den Beweiswert, wenn diese anhand der Konkretheit und des Umfangs der Ausführungen als zuverlässig erachtet werden können und vom Betroffenen nicht substantiiert bestritten werden (vgl. VGH München, Beschl. v. 03.02.2025 - 19 CE 24.2160 -, juris Rn. 19 m.w.N.).

    Das Erfordernis der Veränderung der inneren Einstellung bedingt es, dass der Ausländer in jedem Fall einräumen muss oder zumindest nicht bestreiten darf, in der Vergangenheit durch sein Handeln die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet zu haben (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.04.2018 - 1 B 11.18 -, juris Rn. 12 m.w.N.; VGH München, Beschl. v. 03.02.2025 - 19 CE 24.2160 -, juris Rn. 23 m.w.N.;… OVG Bremen, Beschl. v. 09.06.2023 - 2 B 19/23 -, juris Rn. 23).

  • VG Hamburg, 11.06.2025 - 14 E 686/25

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag eines iranischen Staatsangehörigen gegen seine …

    Rn. 52 Für die Einstufung des Verhaltens des Antragstellers als Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ist nicht erforderlich, dass ihm terroristische Äußerungen bzw. eine Unterstützung des Terrorismus nachgewiesen werden können (VGH München, Beschl. v. 3.2.2025, 19 CE 24.2160, juris Rn. 14;… vgl. im Ergebnis auch VGH Mannheim, Beschl. v. 21.6.2021, 11 S 19/21, juris Rn. 9, 13 ff.).

    Vom Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ist der Fortbestand der demokratisch-rechtsstaatlichen Ordnung einschließlich der grundlegenden Menschenrechte erfasst, wobei insbesondere die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte ein wesentlicher Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung innerhalb des Ausweisungsrechts ist (VGH München, Beschl. v. 3.2.2025, 19 CE 24.2160, juris Rn. 12).

    Darüber hinaus geht die Kammer davon aus, dass für den Antragsteller als promovierten Theologen und aufgrund seiner vertieften Kenntnisse der islamischen Glaubenslehre ohne weiteres erkennbar war, dass das Staats- und Gesellschaftsverständnis des IZH mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in wesentlichen Punkten nicht vereinbar war (vgl. zu den Kenntnissen eines Imam VGH München, Beschl. v. 3.2.2025, 19 CE 24.2160, juris Rn. 20).

  • VG Berlin, 14.07.2025 - 24 K 493.24

    Verbot der politischen Betätigung eines Ausländers

    Die Legaldefinition in § 4 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG), die ihrerseits an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere zum Parteiverbot anknüpft, zählt die zentralen Grundprinzipien auf, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlichthin unentbehrlich sind, und benennt neben ausschließlich auf die Staatsorganisation bezogenen Grundsätzen die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte (VGH München, Beschluss vom 3. Februar 2025 - 19 CE 24.2160, juris, Rn. 12).

    Rn. 34 Entgegen der vom Beklagten vertretenen Rechtsauffassung kommt indes eine Übertragung der von § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG für das Ausweisungsrecht in Bezug auf eine Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung angeordneten gesetzlichen Vermutung (vgl. VG Berlin…, Urteil vom 7. Oktober 2024 - VG 1 K 396/21 V, juris, Rn. 21 und VGH München, Beschluss vom 3. Februar 2025 - 19 CE 24.2160, juris, Rn. 18) auf die gebundene Entscheidung nach § 47 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 AufenthG nicht in Betracht.

  • BayObLG, 24.06.2025 - 203 StRR 67/25

    Revisionsgericht, Kammerbeschluss, Meinungsfreiheit, Urteilsgründe, Bayerisches …

    Zu bedenken wäre, dass es geltendem Recht entspricht, dass Personen mit einer extremen islamistischen Einstellung aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen werden können (vgl. § 54 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5 AufenthG; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. Februar 2025 - 19 CE 24.2160 -, juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 27.06.2025 - 19 CE 25.966

    Aufnahmeprogramm Afghanistan, Aufnahmezusage, Widerruf, Sofortvollzug, …

    Diese umfasst unter anderem den Primat des staatlichen Rechts auch in Bezug auf solche Regelungen, die der Staat zum Schutz der Freiheitsbetätigung seiner Bürger und ihres gleichen Ranges und Würde, etwa der Gleichberechtigung der Geschlechter oder des Schutzes individuell freier Willensbetätigung, geschaffen hat (…vgl. BVerwG, U.v. 29.5.2018 - 1 C 15.17 - juris Rn. 58 zu § 10 StAG; BayVGH, B.v. 3.2.2025 - 19 CE 24.2160 - juris Rn. 12 zu § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht