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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.08.2007 - 19 CS 07.1167   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,41458
VGH Bayern, 07.08.2007 - 19 CS 07.1167 (https://dejure.org/2007,41458)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.08.2007 - 19 CS 07.1167 (https://dejure.org/2007,41458)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. August 2007 - 19 CS 07.1167 (https://dejure.org/2007,41458)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 51 Abs. 6; AufenthG § 84 Abs. 2 S. 2; BeschVerfV § 10
    D (A), Duldung, Erwerbstätigkeit, Nebenbestimmung, Erledigung, Zeitablauf, Fortgeltungsfiktion, Verlängerung, Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 14.02.2007 - 19 CS 06.3409
    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2007 - 19 CS 07.1167
    Die hiergegen erhobene Klage ist zwar noch anhängig, der Antrag auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ist aber bereits rechtskräftig abgelehnt (vgl. hierzu VG vom 27.11.2006 Az. AN 19 S 06.3535 und BayVGH vom 14.2.2007 Az. 19 CS 06.3409), so dass § 84 Abs. 2 Satz 2 AufenthG insoweit nicht mehr greift.
  • VGH Bayern, 21.06.2005 - 24 C 05.781
    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2007 - 19 CS 07.1167
    den Wegfall des Aufenthaltstitels (siehe zum Begriff des Aufenthaltstitels nach § 4 Abs. 1 Satz 1 AufenthG unten; a. A. wohl BayVGH vom 21.6.2005 Az.: 24 C 05.781).
  • VG Bayreuth, 09.01.2015 - B 1 K 10.967

    Bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit besteht Aufenthaltstitel fort

    Insbesondere betreffen diese Vorschriften mit der von der Agentur für Arbeit zu erteilenden Zustimmung gegenüber der Ausländerbehörde allein das Innenverhältnis dieser Behörden, beziehen sich aber nicht auf die Nebenbestimmung zur Duldung selbst, die die Ausländerbehörde im Außenverhältnis gegenüber dem Ausländer erlässt (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 7.8.2007 - 19 CS 07.1167; B.v. 12.11.2007 - 19 CS 07.2377 - juris).

    Die Verlängerung der zeitlichen Dauer einer Duldung steht einer Erneuerung der Duldung nach Ablauf der Befristung nicht gleich (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2007 - 19 CS 07.1167 - juris).

  • VG München, 08.07.2008 - M 24 E0 08.1732

    Begehrt der Ausländer die erstmalige oder erneute Erteilung einer …

    Damit beseitigt sie weder die Ausreisepflicht noch deren Vollziehbarkeit, sie setzt nur deren Vollzug zeitweilig aus (BayVGH, Beschl. v. 7.8.2007, 19 CS 07.1167; Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, § 60a RdNrn.

    Der Verlust seines Einkommens mag den Antragsteller zwar hart treffen, letztendlich hat er die vorliegende Situation aber durch sein Untertauchen vor dem Abschiebungsversuch der Antragsgegnerin im Juni 2006 und seine Reise nach Dänemark selbst verursacht (vgl. insoweit BayVGH, Beschl. v. 7.8.2007, 19 CS 07.1167 zur Nachrangigkeit der Interessen eines Ausländers, der über Jahre hinweg die Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise nicht genutzt hat).

  • OLG Bamberg, 24.06.2008 - 2 Ss 45/08

    Aufenthaltsrecht: Divergenzvorlage zum BGH zur Frage der Strafbarkeit eines …

    Nach dieser Bestimmung ist festgeschrieben, dass räumliche und sonstige Beschränkungen und Auflagen nach dem AufenthG und nach anderen Gesetzen - hierunter fällt damit auch die hier maßgebliche Begrenzung des Aufenthaltes auf den Landkreis K. - in ihrem Bestand nicht von einer Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung abhängig sind und in Kraft bleiben, bis sie aufgehoben werden oder der Ausländer seiner Ausreisepflicht nachgekommen ist (BayVGH, Beschluss vom 23.08.2007 - Az. 24 ZB 05.1403 und Beschluss vom 07.08.2007 - Az. 19 CS 07.1167 sowie zur entsprechenden Regelung in § 44 Abs. 6 AuslG vor dem 01.01.2005: BayVBl 2000, 154/155; VG Braunschweig, Beschluss vom 30.04.2003 - 3 B 242/03 und VG Dessau, Beschluss vom 28.02.2005 - 3 B 760/04;… Renner Ausländerrecht 8. Aufl. § 51 Rn. 18).
  • VG Magdeburg, 10.04.2008 - 3 B 225/07

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Fortgeltungsfiktion, Erwerbstätigkeit, …

    Dementsprechend sehen auch die Vorläufigen Anwendungshinweise zur Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes des Bundesministeriums des Innern vom 22.12.2004 vor, dass die Ausländerbehörde auf Antrag des Ausländers das Vorliegen der Wirkungen des § 84 Abs. 2 Satz 2 AufenthG bescheinigt, sofern einer der dort genannten Sachverhalte vorliegt (vgl. Ziff. 84.2.2.4 i.V.m. Nr. 4.3.1) (vgl. OVG Hamburg, a.a.O. VGH Bad.-Württemberg, Beschl. v. 23.10.2006 - 13 5 1943106 und Bay. VGH, Beschl. v. 7.8.2007 - 19 CS 07.1167).
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