Rechtsprechung
| LAG Hamm, 24.10.2006 - 19 Sa 764/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 27.01.2006 - 1 Ca 3161/05
- LAG Hamm, 24.10.2006 - 19 Sa 764/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02
Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt …
Auszug aus LAG Hamm, 24.10.2006 - 19 Sa 764/06
Eine Verdachtskündigung ist nach § 626 Abs. 1 BGB zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z.B. BAG, Urteil vom 06.12.2001 - 2 AZR 496/00 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 36; Urteil vom 26.09.2002 - 2 AZR 424/01 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 37 sowie BAG, Urteil vom 06.11.2003 - 2 AZR 631/02 - AP BGB § 626 Nr. 39).Denn Kündigungsgrund bei der Verdachtskündigung ist die verdachtsbedingte Beeinträchtigung der Vertrauenswürdigkeit des Arbeitnehmers, wobei sich der Verdacht aus objektiven im Zeitpunkt der Kündigung vorliegenden (Indiz-) Tatsachen ergeben muss (vgl. BAG, Urteil vom 06.11.2003 - 2 AZR 631/02 - AP BGB § 626 Nr. 39).
- BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01
Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Hamm, 24.10.2006 - 19 Sa 764/06
Eine Verdachtskündigung ist nach § 626 Abs. 1 BGB zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z.B. BAG, Urteil vom 06.12.2001 - 2 AZR 496/00 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 36; Urteil vom 26.09.2002 - 2 AZR 424/01 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 37 sowie BAG, Urteil vom 06.11.2003 - 2 AZR 631/02 - AP BGB § 626 Nr. 39). - BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96
Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage
Auszug aus LAG Hamm, 24.10.2006 - 19 Sa 764/06
Rn. 58 cc) Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass der gegen den Kläger erhobene Vorwurf, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung manuell abgeändert zu haben, ein wichtiger Kündigungsgrund im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB ist (vgl. BAG, Urteil vom 29.01.1997 - 2 AZR 292/96 - AP BGB § 626 Nr. 131).
- BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94
Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen
Auszug aus LAG Hamm, 24.10.2006 - 19 Sa 764/06
Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Kündigung sind die unstreitigen oder im Wege der Beweisaufnahme festgestellten Umstände im Zeitpunkt der Kündigung (vgl. BAG, Urteil vom 14.09.1994 - 2 AZR 164/94 - AP BGB § 626 Nr. 24). - BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 189/04
Ordentliche Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Hamm, 24.10.2006 - 19 Sa 764/06
Die Erfordernisse sind allerdings die gleichen wie bei der außerordentlichen Kündigung (vgl. BAG Urteil vom 10.02.2005 - 2 AZR 189/04- AP KSchG 1969 Nr. 79). - BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84
Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung
- BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 496/00
Anwendung beamtenrechtlicher Grundsätze und Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Hamm, 24.10.2006 - 19 Sa 764/06
Eine Verdachtskündigung ist nach § 626 Abs. 1 BGB zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z.B. BAG, Urteil vom 06.12.2001 - 2 AZR 496/00 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 36; Urteil vom 26.09.2002 - 2 AZR 424/01 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 37 sowie BAG, Urteil vom 06.11.2003 - 2 AZR 631/02 - AP BGB § 626 Nr. 39).
- LSG Baden-Württemberg, 25.06.2009 - L 7 AL 3309/07 Es kann hier, nachdem die Arbeitgeberin eine fristlose Kündigung nicht ausgesprochen hat, dahingestellt bleiben, ob das Verhalten des Klägers sogar eine außerordentliche Kündigung (§ 626 BGB) gerechtfertigt hätte, was bei einem in einer strafbaren Handlung liegenden Fehlverhalten - also auch bei eigenmächtiger Abänderung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - regelmäßig der Fall ist (vgl. Landesarbeitsgericht (LAG) Bremen, Urteil vom 15. Februar 1985 - 1 Sa 196/84 - BB 1985, 1129; ArbG Frankfurt/Main, Urteil vom 20. Februar 2002 - 10 Ca 6777/01 - (juris);… KR-Griebeling, 8. Auflage, § 1 KSchG Rdnr. 487;… Preis in Stahlhacke u.a., 9. Auflage, Rdnr. 655;… Lepke, Kündigung bei Krankheit, 12. Auflage, Rdnr. 562), u.U. aber auch schon beim dringenden, auf objektiven Tatsachen beruhenden Verdacht einer solchen Fälschung bejaht werden kann (vgl. Bundesarbeitsgericht (BAG) BAGE 85, 114 = AP Nr. 131 zu § 626 BGB; LAG Hamm, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 19 Sa 764/06 - (juris)).
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