Rechtsprechung
| KG, 24.06.2004 - 19 U 1/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 157; ; BGB § 328; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 157 § 328 § 823 § 826
Zur drittschützenden Wirkung zu Gunsten eines einzelnen Kommanditisten beim Darlehensvertrag zwischen einem Kreditinstitut und einer Fonds-KG - Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs aus unerlaubter Handlung für den Fall der Gewährung eines sogenannten ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begründung einer drittschützenden Wirkung zu Gunsten des einzelnen Kommanditisten bei einem Darlehensvertrags zwischen einem Kreditinstitut und einer "Fonds-KG"; Voraussetzung für die drittschützende Wirkung eines Vertrages; Schadensersatzanspruch aus unerlaubter ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.11.2003 - 21 O 324/03
- KG, 24.06.2004 - 19 U 1/04
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BGH, 28.04.1992 - XI ZR 165/91
Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei …
Auszug aus KG, 24.06.2004 - 19 U 1/04
Die "kreditgewährende Bank" ist nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH nur ausnahmsweise zur Aufklärung des "Darlehensnehmers" über die Verwendung des Darlehens verpflichtet, wenn sie ihre Rolle als Kreditgeberin überschritten oder erkennbar selbst einen konkreten Wissensvorsprung hat (BGH, NJW-RR 1992, 373; NJW 1992, 2146, 2147).In den von dem Kläger für seinen Standpunkt zitierten Entscheidungen (siehe insbesondere BGH, NJW 1978, 2547; 1988, 1583, 1584; 1989, 2881, 2882; NJW-RR 1992, 373; NJW 1992, 2146, 2147; WM 1997, 254, 255) bestand jeweils ein direkter Kontakt zwischen der finanzierenden Bank und dem Kunden als Kreditnehmer.
- BGH, 17.12.1991 - XI ZR 8/91
Aufklärungspflicht der Bank bei Bauherrenmodell
Auszug aus KG, 24.06.2004 - 19 U 1/04
Die "kreditgewährende Bank" ist nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH nur ausnahmsweise zur Aufklärung des "Darlehensnehmers" über die Verwendung des Darlehens verpflichtet, wenn sie ihre Rolle als Kreditgeberin überschritten oder erkennbar selbst einen konkreten Wissensvorsprung hat (BGH, NJW-RR 1992, 373; NJW 1992, 2146, 2147).In den von dem Kläger für seinen Standpunkt zitierten Entscheidungen (siehe insbesondere BGH, NJW 1978, 2547; 1988, 1583, 1584; 1989, 2881, 2882; NJW-RR 1992, 373; NJW 1992, 2146, 2147; WM 1997, 254, 255) bestand jeweils ein direkter Kontakt zwischen der finanzierenden Bank und dem Kunden als Kreditnehmer.
- BGH, 02.07.1996 - X ZR 104/94
Annahme eines Vertrages mit Schutzpflichten zugunsten Dritter bei gleichzeitigem …
Auszug aus KG, 24.06.2004 - 19 U 1/04
Voraussetzung für die drittschützende Wirkung eines Vertrages ist, daß der Dritte, hier der Kläger, bestimmungsgemäß mit der Leistung in Berührung kommt und den Gefahren von Schutzpflichtverletzungen ebenso ausgesetzt ist wie der Gläubiger selbst (BGH, NJW 1996, 2927, 2928 mit den dortigen Nachweisen zu ständiger Rechtsprechung; ferner von Staudinger/Jagmann, BGB, Neubearbeitung 2001, § 328 RdNr. 98;… Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 328 RdNr. 16).
- BGH, 14.06.2000 - VIII ZR 218/99
Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung bei Erteilung einer fingierten Rechnung
Auszug aus KG, 24.06.2004 - 19 U 1/04
Der Vorsatz braucht sich zwar nicht auf den genauen Kausalverlauf und den Umfang des Schadens erstrecken, muß jedoch die gesamten Schadensfolgen sowie Richtung und Art des Schadens erfassen (BGH, NJW 2000, 2896, 2897). - BGH, 21.01.1988 - III ZR 179/86
Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen eines …
Auszug aus KG, 24.06.2004 - 19 U 1/04
In den von dem Kläger für seinen Standpunkt zitierten Entscheidungen (siehe insbesondere BGH, NJW 1978, 2547; 1988, 1583, 1584; 1989, 2881, 2882; NJW-RR 1992, 373; NJW 1992, 2146, 2147; WM 1997, 254, 255) bestand jeweils ein direkter Kontakt zwischen der finanzierenden Bank und dem Kunden als Kreditnehmer. - BGH, 01.06.1989 - III ZR 277/87
Aufklärungs- und Warnpflichten einer Bank bei Wissensvorsprung über Risiken eines …
Auszug aus KG, 24.06.2004 - 19 U 1/04
In den von dem Kläger für seinen Standpunkt zitierten Entscheidungen (siehe insbesondere BGH, NJW 1978, 2547; 1988, 1583, 1584; 1989, 2881, 2882; NJW-RR 1992, 373; NJW 1992, 2146, 2147; WM 1997, 254, 255) bestand jeweils ein direkter Kontakt zwischen der finanzierenden Bank und dem Kunden als Kreditnehmer. - OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 93/97
Es kann sittenwidrig sein, wenn eine Bank ihr eigenes unternehmerisches Risiko …
Auszug aus KG, 24.06.2004 - 19 U 1/04
In der "Vor-Sanierungsphase" kann sich eine Haftung des Kreditunternehmens wegen sittenwidriger Schädigung anderer Gläubiger dann ergeben, wenn es die Geschäftsführung des Schuldnerunternehmens faktisch "entmachtet", um so ihr Risiko auf andere Mitgläubiger zu verlagern (siehe OLG Köln, ZIP 2000, 742, 743; Theewen, BKR 2003; 141, 142). - BGH, 29.05.1978 - II ZR 173/77
Hinweispflicht einer Bank auf ein objektiv vorliegendes Risiko eines Darlehens - …
Auszug aus KG, 24.06.2004 - 19 U 1/04
In den von dem Kläger für seinen Standpunkt zitierten Entscheidungen (siehe insbesondere BGH, NJW 1978, 2547; 1988, 1583, 1584; 1989, 2881, 2882; NJW-RR 1992, 373; NJW 1992, 2146, 2147; WM 1997, 254, 255) bestand jeweils ein direkter Kontakt zwischen der finanzierenden Bank und dem Kunden als Kreditnehmer. - OLG München, 19.10.1995 - 19 U 3008/95
Auszug aus KG, 24.06.2004 - 19 U 1/04
In den von dem Kläger für seinen Standpunkt zitierten Entscheidungen (siehe insbesondere BGH, NJW 1978, 2547; 1988, 1583, 1584; 1989, 2881, 2882; NJW-RR 1992, 373; NJW 1992, 2146, 2147; WM 1997, 254, 255) bestand jeweils ein direkter Kontakt zwischen der finanzierenden Bank und dem Kunden als Kreditnehmer.
- OLG Naumburg, 04.04.2007 - 12 U 118/06
Architekt beauftragt Gutachter: Haftet dieser?
Die Insolvenzgefahr ihres Vertragspartners hat die Geschädigte, wie in anderen Fällen auch, nach allgemeinen Grundsätzen selbst zu tragen (z. B. KG, Urteil vom 24. Juni 2006, 19 U 1/04, zitiert nach juris). - KG, 11.10.2007 - 22 U 212/05
Zwangsvollstreckungsgegenklage gegen die Inanspruchnahme aus einer …
Die Entscheidung über den Ausschluss von Gesellschaftern wegen fehlender Bonität oblag nach § 14 (2) a) der Allgemeinten Vertragsbedingungen nach wie vor der Gesellschaft (vgl. die Entscheidung des 19. Zivilsenats des Kammergerichts vom 24. Juni 2004 - 19 U 1/04 - der die drittschützende Wirkung für einen Kommanditisten verneint hat, Rdnr. 15ff, zitiert nach juris.de, sowie OLG Hamm 31 U 38/98, Rdnr. 61, zitiert nach justiz.nrw.de).
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