Rechtsprechung
| OLG Köln, 25.02.1999 - 19 U 159/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Anspruch Rückzahlung Provision Stornierung Vertrag
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
HGB § 87a, 92
Anspruch Rückzahlung Provision Stornierung Vertrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch eines Versicherers gegen den Versicherungsverteter auf Rückzahlung gezahlter Provisionen für stornierte Verträge; Anforderungen an die substantiierte Darlegung konkreter Nachbearbeitungsmaßnahmen des Versicherers im Stornierungsfall
Verfahrensgang
- LG Köln, 20.05.1998 - 20 O 624/97
- OLG Köln, 25.02.1999 - 19 U 159/98
- OLG Köln, 26.02.1999 - 19 U 159/98
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.11.1982 - I ZR 125/80
Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge
Auszug aus OLG Köln, 25.02.1999 - 19 U 159/98
Denn die Regelung des § 87 a Abs. 3 HGB ist auch auf Versicherungsvertreter anzuwenden ist (so BGH, Urteil vom 19.11.1982 - IZR 125/80 - VersR 83, 371 (372)).Art und Umfang der Nachbearbeitung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. zum Vorstehenden BGH VersR 88, 490; 83, 371 (372 f.)).
Deshalb mußte die Klägerin substantiiert vortragen, welche konkreten Nachbearbeitungsmaßnahmen sie in jedem einzelnen Stornofall durchgeführt hat; der Verweis auf das von ihr allgemein gehandhabte Verfahren reichte nicht aus (so BGH VersR 1983, 371 ff.).
- OLG Dresden, 24.02.1998 - 14 U 716/97
Zurückweisung eines Prozeßvortrags einer Partei als verspätet
Auszug aus OLG Köln, 25.02.1999 - 19 U 159/98
Fehlerhafte Anwendung von Präklusionsrecht ist aber grundsätzlich auch Versagen rechtlichen Gehörs (…vgl. Zöller-Gummer, ZPO, 20. Aufl. § 539 Rn 13 m.w.N.; OLG Dresden DRsp-ROM Nr. 1998/4867 = MDR 1998, 1117). - BGH, 12.11.1987 - I ZR 3/86
Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge
Auszug aus OLG Köln, 25.02.1999 - 19 U 159/98
Art und Umfang der Nachbearbeitung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. zum Vorstehenden BGH VersR 88, 490; 83, 371 (372 f.)).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 26.02.1999 - 19 U 159/98 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Nachbearbeitungsgrundsätze, Vertretenmüssen, Umdeckung, Rückzahlung von Provisionsvorschüssen, Darlegungs- und Beweislast, Anforderungen an die substantiierte Darlegung, Provisionsrückforderung, Unzumutbarkeit, Verspätungsrüge, Zurückweisung, verspätetes Vorbringen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Provisionsrückzahlung; Versicherungsvertreter ; Stornierte Verträge; Nachbearbeitungsmaßnahmen ; Darlegungslast ; Geschäftsausführung
Verfahrensgang
- LG Köln, 20.05.1998 - 20 O 624/97
- OLG Köln, 25.02.1999 - 19 U 159/98
- OLG Köln, 26.02.1999 - 19 U 159/98
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.11.1982 - I ZR 125/80
Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge
Auszug aus OLG Köln, 26.02.1999 - 19 U 159/98
Art und Umfang der Nachbearbeitung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. zum Vorstehenden BGH VersR 88, 490; 83, 371 (372 f.)).Deshalb mußte die Klägerin substantiiert vortragen, welche konkreten Nachbearbeitungsmaßnahmen sie in jedem einzelnen Stornofall durchgeführt hat; der Verweis auf das von ihr allgemein gehandhabte Verfahren reichte nicht aus (so BGH VersR 1983, 371 ff.).
- OLG Dresden, 24.02.1998 - 14 U 716/97
Zurückweisung eines Prozeßvortrags einer Partei als verspätet
Auszug aus OLG Köln, 26.02.1999 - 19 U 159/98
Fehlerhafte Anwendung von Präklusionsrecht ist aber grundsätzlich auch Versagen rechtlichen Gehörs (…vgl. Zöller-Gummer, ZPO, 20. Aufl. § 539 Rn 13 m.w.N.; OLG Dresden DRsp-ROM Nr. 1998/4867 = MDR 1998, 1117). - BGH, 12.11.1987 - I ZR 3/86
Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge
Auszug aus OLG Köln, 26.02.1999 - 19 U 159/98
Art und Umfang der Nachbearbeitung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. zum Vorstehenden BGH VersR 88, 490; 83, 371 (372 f.)). - BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 59/80
Lebensversicherung - Bezugsberechtigung - Änderung der Bezugsberechtigung
Auszug aus OLG Köln, 26.02.1999 - 19 U 159/98
Denn die Regelung des § 87 a Abs. 3 HGB ist auch auf Versicherungsvertreter anzuwenden ist (so BGH, Urteil vom 19.11.1982 - IZR 125/80 - VersR 81, 371 (372)).
- LG Heidelberg, 26.05.2010 - 12 O 34/09
- MLP 31 -, Darlegungs- und Beweislast bei der Rückforderung unverdienter …
Begehrt der U die Rückforderung unverdienter Provisionsvorschüsse, obliegt es ihm, die Gründe der vorgenommenen Rückbelastung sowie des Vertretenmüssens für jeden einzelnen Fall einer Rückforderung einschließlich Art und Umfang einer behaupteten Nachbearbeitung (Zeitpunkt und Art der Mahnung und der Unterrichtung des HV über die Stornogefahr) zu beweisen sowie die Höhe der zurückgeforderten Abschlussprovision zu berechnen (unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf, 28.11.1997 - 16 U 46/96 - LS 12, OLGR 99, 202; OLG Köln, 26.02.1999 - 19 U 159/98 - LS 6, 8, OLGR 99, 328).
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