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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 26.02.1999

Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.02.1999 - 19 U 159/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15174
OLG Köln, 25.02.1999 - 19 U 159/98 (https://dejure.org/1999,15174)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.02.1999 - 19 U 159/98 (https://dejure.org/1999,15174)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - 19 U 159/98 (https://dejure.org/1999,15174)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Versicherers gegen den Versicherungsverteter auf Rückzahlung gezahlter Provisionen für stornierte Verträge; Anforderungen an die substantiierte Darlegung konkreter Nachbearbeitungsmaßnahmen des Versicherers im Stornierungsfall

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.11.1982 - I ZR 125/80

    Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.1999 - 19 U 159/98
    Denn die Regelung des § 87 a Abs. 3 HGB ist auch auf Versicherungsvertreter anzuwenden ist (so BGH, Urteil vom 19.11.1982 - IZR 125/80 - VersR 83, 371 (372)).

    Art und Umfang der Nachbearbeitung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. zum Vorstehenden BGH VersR 88, 490; 83, 371 (372 f.)).

    Deshalb mußte die Klägerin substantiiert vortragen, welche konkreten Nachbearbeitungsmaßnahmen sie in jedem einzelnen Stornofall durchgeführt hat; der Verweis auf das von ihr allgemein gehandhabte Verfahren reichte nicht aus (so BGH VersR 1983, 371 ff.).

  • OLG Dresden, 24.02.1998 - 14 U 716/97

    Zurückweisung eines Prozeßvortrags einer Partei als verspätet

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.1999 - 19 U 159/98
    Fehlerhafte Anwendung von Präklusionsrecht ist aber grundsätzlich auch Versagen rechtlichen Gehörs (…vgl. Zöller-Gummer, ZPO, 20. Aufl. § 539 Rn 13 m.w.N.; OLG Dresden DRsp-ROM Nr. 1998/4867 = MDR 1998, 1117).
  • BGH, 12.11.1987 - I ZR 3/86

    Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.1999 - 19 U 159/98
    Art und Umfang der Nachbearbeitung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. zum Vorstehenden BGH VersR 88, 490; 83, 371 (372 f.)).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.02.1999 - 19 U 159/98   

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https://dejure.org/1999,13618
OLG Köln, 26.02.1999 - 19 U 159/98 (https://dejure.org/1999,13618)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.02.1999 - 19 U 159/98 (https://dejure.org/1999,13618)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 1999 - 19 U 159/98 (https://dejure.org/1999,13618)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Nachbearbeitungsgrundsätze, Vertretenmüssen, Umdeckung, Rückzahlung von Provisionsvorschüssen, Darlegungs- und Beweislast, Anforderungen an die substantiierte Darlegung, Provisionsrückforderung, Unzumutbarkeit, Verspätungsrüge, Zurückweisung, verspätetes Vorbringen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Provisionsrückzahlung; Versicherungsvertreter ; Stornierte Verträge; Nachbearbeitungsmaßnahmen ; Darlegungslast ; Geschäftsausführung

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.11.1982 - I ZR 125/80

    Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.1999 - 19 U 159/98
    Art und Umfang der Nachbearbeitung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. zum Vorstehenden BGH VersR 88, 490; 83, 371 (372 f.)).

    Deshalb mußte die Klägerin substantiiert vortragen, welche konkreten Nachbearbeitungsmaßnahmen sie in jedem einzelnen Stornofall durchgeführt hat; der Verweis auf das von ihr allgemein gehandhabte Verfahren reichte nicht aus (so BGH VersR 1983, 371 ff.).

  • OLG Dresden, 24.02.1998 - 14 U 716/97

    Zurückweisung eines Prozeßvortrags einer Partei als verspätet

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.1999 - 19 U 159/98
    Fehlerhafte Anwendung von Präklusionsrecht ist aber grundsätzlich auch Versagen rechtlichen Gehörs (…vgl. Zöller-Gummer, ZPO, 20. Aufl. § 539 Rn 13 m.w.N.; OLG Dresden DRsp-ROM Nr. 1998/4867 = MDR 1998, 1117).
  • BGH, 12.11.1987 - I ZR 3/86

    Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.1999 - 19 U 159/98
    Art und Umfang der Nachbearbeitung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. zum Vorstehenden BGH VersR 88, 490; 83, 371 (372 f.)).
  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 59/80

    Lebensversicherung - Bezugsberechtigung - Änderung der Bezugsberechtigung

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.1999 - 19 U 159/98
    Denn die Regelung des § 87 a Abs. 3 HGB ist auch auf Versicherungsvertreter anzuwenden ist (so BGH, Urteil vom 19.11.1982 - IZR 125/80 - VersR 81, 371 (372)).
  • LG Heidelberg, 26.05.2010 - 12 O 34/09

    - MLP 31 -, Darlegungs- und Beweislast bei der Rückforderung unverdienter …

    Begehrt der U die Rückforderung unverdienter Provisionsvorschüsse, obliegt es ihm, die Gründe der vorgenommenen Rückbelastung sowie des Vertretenmüssens für jeden einzelnen Fall einer Rückforderung einschließlich Art und Umfang einer behaupteten Nachbearbeitung (Zeitpunkt und Art der Mahnung und der Unterrichtung des HV über die Stornogefahr) zu beweisen sowie die Höhe der zurückgeforderten Abschlussprovision zu berechnen (unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf, 28.11.1997 - 16 U 46/96 - LS 12, OLGR 99, 202; OLG Köln, 26.02.1999 - 19 U 159/98 - LS 6, 8, OLGR 99, 328).
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