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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 29.05.2019

Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.01.2018 - 19 U 16/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45057
OLG Köln, 29.01.2018 - 19 U 16/18 (https://dejure.org/2018,45057)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.01.2018 - 19 U 16/18 (https://dejure.org/2018,45057)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 2018 - 19 U 16/18 (https://dejure.org/2018,45057)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 20.02.1997 - 1Z BR 44/96

    Auslegung notariellen Erbvertrages bei mehrdeutigen Formulierungen zur …

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2018 - 19 U 16/18
    Wenn die Auslegung des Wortlautes eines Testamentes nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führt, sind für die Auslegung außerhalb des Testamentes liegende Umstände heranzuziehen, wie Äußerungen des Erblassers zu seinem Testament oder Aussagen bei der Testamentserrichtung anwesender Personen, z. B. eines Notars (…Linnartz, in: Herberger/Martinek/Rüßmann u. a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 2084 Rn. 18 f.; zum Notar: Bayeriches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20.02.1997 - 1 Z BR 44/96 -, juris).
  • OLG Köln, 19.10.2017 - 19 U 93/17

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2018 - 19 U 16/18
    Zur Auslegung des Testaments in Bezug auf die hier streitgegenständliche Frage hat der Senat bereits in dem Verfahren 19 U 93/17 Stellung genommen und diesbezüglich folgende Hinweise erteilt:.
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   OLG Düsseldorf, 29.05.2019 - 19 U 16/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,61782
OLG Düsseldorf, 29.05.2019 - 19 U 16/18 (https://dejure.org/2019,61782)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.05.2019 - 19 U 16/18 (https://dejure.org/2019,61782)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Mai 2019 - 19 U 16/18 (https://dejure.org/2019,61782)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2019 - 19 U 16/18
    Denn die Berufung ist selbst dann zulässig, wenn sich der Kläger tatsächlich als prozessunfähig erweisen sollte, da eine Partei im Streit um ihre Prozessfähigkeit als prozessfähig behandelt wird (vgl. BGH NJW 2000, 289, 290 f.;… Zöller - Althammer, a.a.O., § 52 ZPO Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.12.2013 - V ZR 8/13

    Klageabweisung bei fehlender Prozessfähigkeit: Gehörsverletzung wegen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2019 - 19 U 16/18
    Bei der Feststellung, ob solche Anhaltspunkte vorliegen, ist dem Prozessgericht allerdings ein weiter Beurteilungsspielraum einzuräumen (vgl. BGH FamRZ 2014, 553 Rn. 11).
  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10

    Beschwerdebefugnis des Klägers eines Rechtsstreits hinsichtlich der Ablehnung der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2019 - 19 U 16/18
    Der Senat schließt sich daher der Auffassung an, derzufolge in den von § 246 Abs. 1 ZPO erfassten Fällen von der Fortsetzung der bestehenden Prozesslage auszugehen ist, so dass das Verfahren trotz Eintritts der Prozessunfähigkeit einer Partei auch durch Sachurteil beendet werden kann (so insbesondere BGH, Beschluss vom 19. Januar 2011, Az. XII ZB 326/10, Rn. 14 m.w.N., zitiert nach juris).
  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 219/03

    Anfechtbarkeit eines Zwischenurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2019 - 19 U 16/18
    Denn zu den gemäß § 280 Abs. 2 Satz 1 ZPO selbständig anfechtbaren Zwischenurteilen gehören auch solche, die lediglich einzelne Sachurteilsvoraussetzungen feststellen (vgl. BGH, Beschluss vom 16 Juni 2005, Az. IX ZR 219/03, Rn. 1 m.w.N., zitiert nach juris; OLG Celle, NJW-RR 1989, 143).
  • BGH, 03.03.1958 - III ZR 157/56

    Umlegung und Enteignung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2019 - 19 U 16/18
    Der Überprüfung in der Rechtsmittelinstanz unterliegen dann nur diejenigen Prozessvoraussetzungen, auf die sich das Zwischenurteil bezieht (vgl. BGHZ 27, 15, 26 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2009 - 8 U 132/07

    Anforderungen an den Nachweis der Prozessfähigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2019 - 19 U 16/18
    Da jedoch das Gericht so lange von der Prozessfähigkeit einer Partei auszugehen hat, wie nicht sachliche Bedenken aufgezeigt werden (vgl. BGH NJW 1996, 1059 f.; OLG Düsseldorf [8. Zivilsenat], Urteil vom 09. Juli 2009, Az. 8 U 132/07, BeckRS 2010, 30671), besteht eine Prüfungspflicht nicht abstrakt und losgelöst vom jeweiligen Sachverhalt, sondern entsteht vielmehr nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass eine Partei prozessunfähig sein könnte.
  • OLG Celle, 28.10.1988 - 4 W 239/88

    Annahme einer anfechtbaren Entscheidung im Sinne des § 45 Abs. 1 …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2019 - 19 U 16/18
    Denn zu den gemäß § 280 Abs. 2 Satz 1 ZPO selbständig anfechtbaren Zwischenurteilen gehören auch solche, die lediglich einzelne Sachurteilsvoraussetzungen feststellen (…vgl. BGH, Beschluss vom 16 Juni 2005, Az. IX ZR 219/03, Rn. 1 m.w.N., zitiert nach juris; OLG Celle, NJW-RR 1989, 143).
  • LG Wuppertal, 13.02.2018 - 5 O 175/10
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2019 - 19 U 16/18
    Die Berufung des Beklagten gegen das am 13. Februar 2018 verkündete Zwischenurteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - 5 O 175/10 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2024 - 12 LA 91/24

    Aufklärungsrüge; Aussetzung des Verfahrens; Einwand; Einwendung; Gehörsrüge; …

    Denn die aktuelle Prozessfähigkeit eines Beteiligten kann im Hinblick auf § 246 Abs. 1 Halbs. 1 Var. 2 ZPO (hier i. V. m. § 173 Satz 1 VwGO) ausnahmsweise unerheblich sein (…vgl. BFH, Urt. v. 29.8.2017 - VIII R 32/15 -, BFHE 260, 1 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 13;… BAG, Urt. v. 20.1.2000 - 2 AZR 733/98 -, BAGE 93, 248 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 24; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.5.2019 - 19 U 16/18 -, juris, Rn. 25), wenn der Beteiligte - wie hier der Kläger - durch einen Rechtsanwalt vertreten ist, dem er die zur Prozessvertretung erforderliche Prozessvollmacht (bereits) zu einem Zeitpunkt erteilt hatte, zu dem seine, des Beteiligten, Geschäfts- und Prozessfähigkeit (noch) gegeben waren (vgl. den richterlichen Hinweis v. 4.10.2024 - Bl. 213 ff. GA, zu den dafür maßgeblichen Rechtsgründen, m. w. N. - auch für die Gegenauffassung).
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