Rechtsprechung
| OLG München, 28.09.1973 - 19 U 1932/73 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1974, 703
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Koblenz, 26.11.2013 - 11 UF 451/13
Früher Tod der Mutter - Vater hat über Verwaltung des Vermögens seines erbenden …
Allerdings entspricht es gerade in Fällen wie dem vorliegenden, in dem familienrechtliche Ansprüche gemäß § 1698 BGB geltend gemacht werden, eher dem Normalfall, wenn Kinder ihre Ansprüche gegen die Eltern zunächst nicht gerichtlich durchsetzen; daher sind solche Ansprüche selbst dann nicht als verwirkt anzusehen, wenn sie trotz - hier nicht vorliegender - positiver Kenntnis des Anspruchstellers von der Höhe des Anspruchs über einen Zeitraum von mehreren Jahren nicht geltend gemacht werden (…vgl. zum Ganzen Staudinger/Coester, aaO, Rz. 12; OLG München NJW 1974, 703). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1997 - 8 A 3515/95
Sozialhilferecht: Übernahme von Bestattungskosten
Denn zu den Nachlaßverbindlichkeiten gehören gemäß § 1967 Abs. 2 BGB außer den vom Erblasser herrührenden Schulden die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten, wozu u.a. die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung des Erblassers zählen, vgl. dazu u.a. Oberlandesgericht München, Urteil vom 28. September 1973 - 19 U 1932/73 -, NJW 1974, 703 f.; Stein in: Soergel, Bürgerliches Gesetzbuch, aaO., § 1967 Rdnr. 7 und 11. - AG Brandenburg, 24.01.2025 - 30 C 273/23
Ansprüche von Erben gegen Erbschaftsbesitzer - Herausgabe der zur Erbschaft …
- die Kosten der Herrichtung des Grabes einschließlich der Erstausschmückung mit Blumen und Kränzen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.02.2020, Az.: 5 U 59/19; OLG München, Urteil vom 25.05.2011, Az.: 20 U 2853/08; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.1994, Az.: 18 U 10/94; OLG München, Urteil vom 28.09.1973, Az.:19 U 1932/73).Die hier von der Beklagten geltend gemachten Aufwendungen für den Grabschmuck sind somit auch insofern bereits grundsätzlich durch die Klägerin als Erbin zu erstatten (OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.02.2020, Az.: 5 U 59/19; OLG München, Urteil vom 25.05.2011, Az.: 20 U 2853/08; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.1994, Az.: 18 U 10/94; OLG München, Urteil vom 28.09.1973, Az.:19 U 1932/73), wobei der hier in Rechnung gestellte Betrag von 250, 00 Euro durch das erkennende Gericht auch als angemessen angesehen wird.
- OLG Koblenz, 18.11.2002 - 12 U 1035/01
Umfang der Schadensersatzansprüche der Eltern ihres bei einem Verkehrsunfall …
In diesen Fällen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1954, 720; OLG München NJW 1974, 703; OLG Gießen DAR 1984, 151) wurden die Kosten der Überführung der Leichen von einem entfernten Ort nach dem Heimatort als Beerdigungskosten i. S. d. § 844 I BGB anerkannt.
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