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Rechtsprechung
   OLG München, 13.03.2003 - 19 U 4540/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18890
OLG München, 13.03.2003 - 19 U 4540/02 (https://dejure.org/2003,18890)
OLG München, Entscheidung vom 13.03.2003 - 19 U 4540/02 (https://dejure.org/2003,18890)
OLG München, Entscheidung vom 13. März 2003 - 19 U 4540/02 (https://dejure.org/2003,18890)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung und Ersatz der Kosten für behauptete Mängel; Verjährungsfrist für Ersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache; Begriffliche Voraussetzung des Vorenthaltens der Mietsache; Unterbrechung des Laufs der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung und Ersatz der Kosten für behauptete Mängel; Verjährungsfrist für Ersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache; Begriffliche Voraussetzung des Vorenthaltens der Mietsache; Unterbrechung des Laufs der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • relaw.de (Leitsatz)

    Beginn der Verjährungsfrist

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.03.1960 - VIII ZR 177/59
    Auszug aus OLG München, 13.03.2003 - 19 U 4540/02
    Nach der Rechtsprechung ist der Rücknahmewille des Vermieters für Ansprüche aus § 557 BGB a.F. bzw. aus § 546 a BGB , der inhaltlich dem § 557 BGB a.F. entspricht, zwingende Voraussetzung, da ein Vorenthalten der Mietsache begrifflich nur dann vorliegt, wenn der Vermieter diese entgegen seinem erkennbaren Willen nicht zurückerhält (vgl. RGZ 103, 289; BGH NJW 1960, 909, BGH NJW 1983, 113 ).

    Fehlt der erforderliche Rücknahmewille des Vermieters, dann ist es nach der Rechtsprechung sogar unschädlich, wenn der Mieter zu einer ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietsache nicht in der Lage ist, weil diese noch nicht geräumt ist und geschuldete Reparaturen noch ausstehen (vgl. BGH NJW 1960, 909; OLG München, WuM 2002, 614).

  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 82/82

    Schadensersatzpflicht des Werkunternehmers wegen Beschädigung eines in Reparatur …

    Auszug aus OLG München, 13.03.2003 - 19 U 4540/02
    Nach der Rechtsprechung ist der Rücknahmewille des Vermieters für Ansprüche aus § 557 BGB a.F. bzw. aus § 546 a BGB , der inhaltlich dem § 557 BGB a.F. entspricht, zwingende Voraussetzung, da ein Vorenthalten der Mietsache begrifflich nur dann vorliegt, wenn der Vermieter diese entgegen seinem erkennbaren Willen nicht zurückerhält (vgl. RGZ 103, 289; BGH NJW 1960, 909, BGH NJW 1983, 113 ).
  • BGH, 02.10.1968 - VIII ZR 197/66
    Auszug aus OLG München, 13.03.2003 - 19 U 4540/02
    Die Möglichkeit des freien Zugangs für den Vermieter ist nach der Rechtsprechung für ein Zurückerhalten der Mietsache i.S.d. § 558 Abs. 2 1. HS BGB a.F. ausreichend (vgl. BGH NJW 1968, 2241; BGH NJW 1987, 2072 ).
  • RG, 16.12.1921 - III 260/21

    Vorenthaltung der gemieteten Sache

    Auszug aus OLG München, 13.03.2003 - 19 U 4540/02
    Nach der Rechtsprechung ist der Rücknahmewille des Vermieters für Ansprüche aus § 557 BGB a.F. bzw. aus § 546 a BGB , der inhaltlich dem § 557 BGB a.F. entspricht, zwingende Voraussetzung, da ein Vorenthalten der Mietsache begrifflich nur dann vorliegt, wenn der Vermieter diese entgegen seinem erkennbaren Willen nicht zurückerhält (vgl. RGZ 103, 289; BGH NJW 1960, 909, BGH NJW 1983, 113 ).
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