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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 12.07.1991

Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.12.1991 - 19 U 49/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4355
OLG Köln, 13.12.1991 - 19 U 49/91 (https://dejure.org/1991,4355)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.12.1991 - 19 U 49/91 (https://dejure.org/1991,4355)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Dezember 1991 - 19 U 49/91 (https://dejure.org/1991,4355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gesamtwandlung; Kaufvertrag; Hardware; Software; Parteiwille; Vereinbarung; Verkehrsanschauung; Unteilbarkeit; Technisch; Nutzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.1990 - VIII ZR 56/89

    Rücktritt vom Vertrag - EDV-Anlage - Teilweise Verzug

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.1991 - 19 U 49/91
    Abgrenzung "Kaufrecht - Werkvertragsrecht" 2. Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß auf die Überlassung von Standardsoftware gegen einmaliges Entgelt Kaufrecht zumindest entsprechend anzuwenden ist und daß für die Herstellung von Individualsoftware Werkvertragsrecht gilt (BGH WM 1990, 987-993 = DB 1990, 1123 ff. [= Urteil vom 7. März 1990 (VIII ZR 56/89), Anm. d. Red.];… BGHZ 102, 135, 140 ff. = NJW 1988, 406 ff. [= Urteil vom 4. November 1987 (VIII ZR 314/86), IuR 1988, S. 16-23, Anm. d. Red.]).

    Auf subjektive Umstände, wie den von der Klägerin verfolgten Verwendungszweck und ihrem Wunsch nach einer Gesamtlösung kommt es dabei nicht an (BGH WM 1990, 987 ff.).

    Für die Feststellung einer solchen konkludenten Absprache können dieselben Kriterien herangezogen werden, die dafür maßgebend sind, ob mehrere, rechtlich verschieden zu beurteilende Vereinbarungen zur Beschaffung einer Computeranlage einen einheitlichen Vertrag im Sinne des § 139 BGB bilden, dessen Leistungen miteinander "stehen oder fallen" sollen und bei dem von vornherein nur eine vollständige Rückgängigmachung in Betracht kommt, wenn auch nur einer von mehreren Leistungsteilen nicht vertragsgemäß erbracht wird (BGH WM 1990, 987 ff.; BGH WM 1987, 1818 unter II).

    In der Regel bietet es auch keine technischen Probleme, wenn ein neuer Lieferant Software in Abstimmung auf bereits vorhandene Hardware und Standardsoftware herstellen oder Fehler schon gelieferter Software beseitigen soll (Zahrnt, BB 1988, 1687, 1688, 1690; BGH WM 1990, 987 ff.).

  • BGH, 04.11.1987 - VIII ZR 314/86

    Umfang des Wandelungsrechts beim Erwerb von Hard- und Software

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.1991 - 19 U 49/91
    Abgrenzung "Kaufrecht - Werkvertragsrecht" 2. Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß auf die Überlassung von Standardsoftware gegen einmaliges Entgelt Kaufrecht zumindest entsprechend anzuwenden ist und daß für die Herstellung von Individualsoftware Werkvertragsrecht gilt (BGH WM 1990, 987-993 = DB 1990, 1123 ff. [= Urteil vom 7. März 1990 (VIII ZR 56/89), Anm. d. Red.]; BGHZ 102, 135, 140 ff. = NJW 1988, 406 ff. [= Urteil vom 4. November 1987 (VIII ZR 314/86), IuR 1988, S. 16-23, Anm. d. Red.]).

    Das folgt aus § 469 S. 2 BGB, wonach der Verkauf mehrerer Sachen als nach dem Parteiwillen zusammengehörend alleine gerade nicht dazu führt, daß stets eine einheitliche Kaufsache vorliegt (so BGH NJW 1988, 406, 409).

  • BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 43/86

    Rückabwicklung eines Software-Überlassungsvertrages; Behandlung zweier Verträge …

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.1991 - 19 U 49/91
    Ist in einem solchen Falle der Softwarevertrag wegen positiver Vertragsverletzung rückgängig zu machen oder deswegen fristlos gekündigt, wird der Hardwarevertrag davon nicht berührt" (so BGH NJW 1987, 2004-2008 = BB 1987, 1277 ff. [= Urteil vom 25. März 1987 (VIII ZR 43/86), IuR 1987, S. 291 (mit Anmerkung Zahrnt), Anm. d. Red.]).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.07.1991 - 19 U 49/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4579
OLG Köln, 12.07.1991 - 19 U 49/91 (https://dejure.org/1991,4579)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.07.1991 - 19 U 49/91 (https://dejure.org/1991,4579)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juli 1991 - 19 U 49/91 (https://dejure.org/1991,4579)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesamtwandlung; Kaufvertrag; Hardware; Software; Vereinbarung; Unteilbarkeit; Leistung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1463
  • VersR 1991, 1251
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 43/86

    Rückabwicklung eines Software-Überlassungsvertrages; Behandlung zweier Verträge …

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.1991 - 19 U 49/91
    Sie ist aber widerlegt, "wenn sich der Vertrag auf den Kauf eines handelsüblichen Computers und auf die Überlassung von Standardsoftware bezieht ...« (BGH, NJW 1987, 2004 = DRsp I (125) 307 a-d).
  • OLG Köln, 11.01.2013 - 19 U 81/07

    Rücktritt des Bestellers vom Vertrag über die Erstellung einer ERP-Software, da …

    Im Falle einer Vereinbarung über die Beschaffung einer Computeranlage ist relevant, ob ein einheitlicher Vertrag vorliegt, innerhalb dessen die Leistungen miteinander stehen oder fallen sollten (BGH, Urteil vom 25.03.1987 - VIII ZR 43/86, NJW 1987, 2004, 2007; Urteil vom 07.03.1990 - VIII ZR 56/89, NJW 1990, 3011, 3012; Senat, Urteil vom 12.07.1991 - 19 U 49/91, NJW-RR 1991, 1463).
  • OLG Köln, 28.02.1992 - 19 U 221/91

    Garantievereinbarung und Verjährung bei Hard- und Softwarekauf

    Mithin bedarf die im Ergebnis zu verneinende Frage, ob der Kl. wegen der behaupteten Mängel am Drucker die Wandlung des gesamten Vertrags verlangen könnte (vgl. hierzu BGH WM 90, 987 Senat VersR 1991, 1251), keiner Vertiefung.
  • OLG Köln, 07.02.1992 - 19 U 227/91

    Kauf von Standardsoftware und nachträgliche Änderung

    Es handelt sich um die Überlassung von Standardsoftware gegen einmaliges Entgelt; hierauf ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der auch der Senat gefolgt ist, Kaufrecht zumindest entsprechend anwendbar (vgl. BGH NJW 1990, 3011 = CR 1990, 707 ; Senat VersR 1991, 1251 = OLG Report 1/92, S. 2).
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