Rechtsprechung
| OLG Köln, 16.04.2012 - 19 U 8/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- kanzlei-kotz.de
Verkehrssicherungspflicht eines Betreibers einer Aufzugsanlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Verkehrssicherungspflichten des Betreibers eines Personenaufzugs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verkehrssicherungspflichten des Betreibers eines Personenaufzugs
Verfahrensgang
- LG Aachen, 14.12.2011 - 11 O 191/11
- OLG Köln, 16.04.2012 - 19 U 8/12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03
Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche
Auszug aus OLG Köln, 16.04.2012 - 19 U 8/12
Der Inhalt der Verkehrssicherungspflicht wird regelmäßig durch technische Regelwerke und Unfallverhütungsvorschriften konkretisiert (BGH MDR 1979, 45, BGH NJW 2004, 1449), die auch außerhalb des unmittelbaren Geltungsbereichs als Maßstab für verkehrsgerechtes Verhaltens dienen. - BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05
Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung hinsichtlich mit …
Auszug aus OLG Köln, 16.04.2012 - 19 U 8/12
Rn. 4 Zutreffend hat das Landgericht die Vorkehrungen, die derjenige treffen muss, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage schafft, dahingehend bestimmt, dass diese sich nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren richten und geeignet sein müssen, solche Gefahren von Dritten abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (BGH, NJW 2006, 2326;… NJW 2010, 1967, Palandt-Sprau, 71. Aufl. 2012, § 823 Rz. 51). - BGH, 02.03.2010 - VI ZR 223/09
Verkehrssicherungspflicht für bestehende technische Anlagen: Nachrüstungspflicht …
Auszug aus OLG Köln, 16.04.2012 - 19 U 8/12
Rn. 4 Zutreffend hat das Landgericht die Vorkehrungen, die derjenige treffen muss, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage schafft, dahingehend bestimmt, dass diese sich nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren richten und geeignet sein müssen, solche Gefahren von Dritten abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (BGH, NJW 2006, 2326; NJW 2010, 1967, Palandt-Sprau, 71. Aufl. 2012, § 823 Rz. 51).
- LG Köln, 14.06.2019 - 2 O 174/17
Aufzugsanlage - Verkehrssicherungspflicht - Anforderungen an den Betreiber
In Anbetracht der Komplexität der Aufzugsanlage sowie der Vielzahl denkbarer Fehlfunktionen und der Schwere der hierdurch potentiell drohenden Gefahren für Leib, Leben und Eigentum der Benutzer muss der Betreiber sich vielmehr selbst in regelmäßigen Abständen über dessen ordnungsgemäßes Funktionieren informieren (…OLG Frankfurt Urteil vom 06.09.2000 - 9 U 17/00, Rz. 8; OLG Köln, Beschluss vom 16.04.2011 - 19 U 8/12 Rz. 3 zit.n.juris).Bei einer - wie im vorliegenden Fall - zur täglichen Nutzung durch eine Vielzahl von Besuchern bestimmten Aufzugsanlage ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass eine tägliche Kontrolle der Funktionsfähigkeit durch eigenes Personal, etwa im Rahmen von Testfahrten vorgenommen wird (…so auch OLG Frankfurt Urteil vom 06.09.2000 - 9 U 17/00, Rz. 8; ähnlich OLG Köln, Beschluss vom 16.04.2011 - 19 U 8/12 Rz. 3 zit.n.juris).
Hierfür kann es ausreichend sein, wenn technisch zumindest oberflächlich geschultes Personal angewiesen ist, technische Mängel, die ihnen bei der täglichen Benutzung der Aufzugsanlagen auffallen, sofort zu melden, ohne dass solche Fahrten ausdrücklich als Testfahrten angelegt sein müssen (ähnlich OLG Köln, Beschluss vom 16.04.2011 - 19 U 8/12 Rz. 3 zit.n.juris).
- OLG Köln, 29.05.2018 - 22 U 68/16 Rn. 90 Nach den vorstehend in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist Inhalt der Verkehrssicherungspflicht, dass vom Eigentümer/Nutzer der Maschine die Vorkehrungen getroffen werden müssen, die sich nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren richten und geeignet sein müssen, solche Gefahren von Dritten abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder nicht ganz fernliegender, bestimmungswidriger Benutzung drohen ( OLG Köln Beschluss 16.4.2011 - 19 U 8/12 - recherchiert in JURIS).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 14.05.2012 - 19 U 8/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 654 BGB
- rechtsportal.de
BGB § 654
Maklercourtage; Maklerprovison; Provisonsanspruch - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Anforderungen an die Identität des vermittelten mit dem abgeschlossenen Hauptvertrag
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 08.12.2011 - 23 O 298/11
- OLG Frankfurt, 21.03.2012 - 19 U 8/12
- OLG Frankfurt, 14.05.2012 - 19 U 8/12
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 21.03.2012 - 19 U 8/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 652 BGB
- rechtsportal.de
BGB § 652
Maklercourtage; Maklerprovison - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Anspruch des Maklers auf Zahlung der Maklercourtage für die Vermittlung eines Mietvertrages für Gewerberäume
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 08.12.2011 - 23 O 298/11
- OLG Frankfurt, 21.03.2012 - 19 U 8/12
- OLG Frankfurt, 14.05.2012 - 19 U 8/12
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.12.2007 - III ZR 163/07
Entstehen der Maklerprovision bei vorübergehender Aufgabe der Erwerbsabsicht des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2012 - 19 U 8/12
Der damit zu vermutende Ursachenzusammenhang (vgl. (BGH NJW 2008, 651; NJW 2005, 3779) ist im Übrigen unabhängig hiervon durch das Vorbringen der Beklagten weder erschüttert noch widerlegt worden. - BGH, 22.09.2005 - III ZR 393/04
Zustandekommen eines Maklervertrages
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2012 - 19 U 8/12
Der damit zu vermutende Ursachenzusammenhang (vgl. (BGH NJW 2008, 651; NJW 2005, 3779) ist im Übrigen unabhängig hiervon durch das Vorbringen der Beklagten weder erschüttert noch widerlegt worden.
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