Rechtsprechung
| OLG Köln, 07.04.2017 - 19 W 16/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 92a ; ArbGG § 5 Abs. 3 ; HGB § 84
Abgrenzung von selbständigem Handelsvertreter und Arbeitnehmer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgrenzung von selbständigem Handelsvertreter und Arbeitnehmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- MLP 36 -, Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Einfirmenvertreter kraft Vertrages, Einfirmenvertreter kraft Weisung
Verfahrensgang
- LG Köln, 20.02.2017 - 26 O 319/16
- LG Köln, 12.03.2017 - 26 O 319/16
- OLG Köln, 07.04.2017 - 19 W 16/17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.06.2011 - VIII ZB 91/10
Rechtswegabgrenzung für eine Provisionsrückzahlungsklage gegen einen …
Auszug aus OLG Köln, 07.04.2017 - 19 W 16/17
Rn. 8 Dementsprechend werden die Vertragsverhältnisse der Klägerin zu ihren Ns sowohl vom Bundesgerichtshof (vgl. etwa Beschluss vom 28.6.2011 - VIII ZB 91/10, in: MDR 2011, 1063 f. m.w.N.) als auch vom erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung als Handelsvertreterverträge eingeordnet.Rn. 15 Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen, da die vorliegende Entscheidung in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (insbesondere o.g. Beschluss vom 28.6.2011 - VIII ZB 91/10) steht und abweichende Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte zu dem Rechtsverhältnis der Parteien entsprechenden Vertragsklauseln weder vorgelegt wurde noch sonst ersichtlich ist, sondern sich die vom Beklagten in Bezug genommenen (älteren) Entscheidungen auf eine frühere Vertragsfassung beziehen, die in dem entscheidenden Punkt ("Hauptberuflichkeit") zwischenzeitlich geändert wurde und nicht Gegenstand der Vereinbarungen zwischen den Parteien ist.
- OLG Hamm, 29.11.2010 - 18 W 61/10
Begriff des Einfirmenvertreters i.S. von 92a Abs. 1 S. 1 HGB; Zuständigkeit der …
Auszug aus OLG Köln, 07.04.2017 - 19 W 16/17
Rn. 11 Ein Handelsvertreter ist ein Einfirmenvertreter im Sinne dieser Bestimmung, wenn ihm aufgrund der vertraglichen Regelung die Ausübung einer anderweitigen Beratungs-, Vermittlungs- oder Verkaufstätigkeit nicht oder nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung durch den Unternehmer gestattet ist und ihm ansonsten eine solche Möglichkeit des Tätigwerdens für andere Unternehmer nicht möglich ist, wobei nur mittelbar wirkende Einschränkungen, wie die eines Wettbewerbsverbotes, insoweit nicht genügen, ein Einfirmenvertreter allerdings auch dann vorliegt, wenn der Handelsvertreter deshalb nicht für andere Unternehmer tätig werden kann, weil dies nach Art und Umfang der von ihm verlangten Tätigkeit nicht möglich ist (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 29.11.2006 - 18 W 61/10, abrufbar bei juris). - OLG Köln, 15.09.2008 - 19 W 18/08
Berücksichtigung von Provisionsvorschüssen bei der Bestimmung der …
Auszug aus OLG Köln, 07.04.2017 - 19 W 16/17
Rn. 4 Zur Begründung kann zunächst auf den mit der Beschwerdeschrift zur Akte gereichten Beschluss des Senats vom 15.9.2008 (19 W 18/08, veröffentlicht in: OLGR 2009, 567 f. m.w.N.) verwiesen werden, der einen N-Vertrag der Klägerin betraf, welcher sich in den für die vorliegend relevanten Fragen maßgeblichen Punkten nicht in entscheidungserheblicher Weise von den Vereinbarungen unterscheidet, die die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits getroffen haben:. - OLG Frankfurt, 16.09.2013 - 15 W 79/11
Rechtsweg zu den Ordentlichen Gerichten: Darlegungs- und Beweislast für …
Auszug aus OLG Köln, 07.04.2017 - 19 W 16/17
Auch ansonsten ergibt sich die Vereinbarung eines solchen Ausschlusses oder eine faktische Unmöglichkeit einer anderweitigen Tätigkeit weder aus dem Vertragswerk noch aus dem diesbezüglichen Vorbringen des Beklagten, da insbesondere das in § 10 des Vertrags vereinbarte Wettbewerbsverbot nach dem Vorstehenden nicht ausreicht, um eine Eigenschaft des Beklagten als Einfirmenvertreter zu begründen (vgl. dazu auch: OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.9.2013 - 15 W 79/11, abrufbar bei juris) und sich im Übrigen schon aus § 86 HGB ergibt.
- BGH, 21.10.2020 - XII ZB 276/20
Verweisung des Prozesskostenhilfeverfahrens an das Gericht des anderen Rechtswegs …
Fehlt es nicht offensichtlich an der Rechtswegzuständigkeit, sondern ist diese lediglich zweifelhaft, so kann die hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung nicht verneint werden (VGH Mannheim NJW 1995, 1915, 1916; OLG Karlsruhe Beschluss vom 14. August 2007 - 19 W 16/17 - juris Rn. 23; BayObLG EWiR 2000, 335). - LAG Köln, 13.02.2019 - 9 Ta 229/18
Rechtsweg für Ansprüche eines "freiberuflich" im Vertrieb tätigen Ingenieurs
Entscheidend ist vielmehr gemäß der sog. Schwerpunkttheorie (…Baumbach/Hopt/Hopt, 38. Aufl. 2018, HGB § 84 Rn. 36) das Gesamtbild der vertraglichen Gestaltung und der tatsächlichen Handhabung (BAG…, Urteil vom 09. Juni 2010 - 5 AZR 332/09 -, Rn. 19, juris; BGH…, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - VIII ZB 45/08 -, Rn. 12, juris; Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen)…, Urteil vom 07. Juni 2017 - 14 Sa 936/15 -, Rn. 122, juris; OLG Köln, Beschluss vom 07. April 2017 - 19 W 16/17 -, Rn. 5, juris; OLG München…, Beschluss vom 20. März 2014 - 7 W 315/14 -, Rn. 11, juris).
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