Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 12.05.2014 - 19 W 22/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Streitwert für Anfechtungsklage gegen Jahresabrechnung als Tagesordnungspunkt
- IWW
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 43; GKG § 49 a
Anfechtungsklage; Teilanfechtung; Gebührenstreitwert - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Streitwert von Anfechtungsklagen gegen Jahresabrechnungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwert bei Beanstandung der Jahresgesamtabrechnung im Wohnungseigentumsverfahren; Streitwert der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über ein Grillverbot
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Streitwert für Anfechtungsklagen? (IMR 2014, 493)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 11.10.2013 - 13 S 34/13
- OLG Frankfurt, 12.05.2014 - 19 W 22/14
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 09.09.2009 - 17 W 200/09
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts durch das …
- KG, 28.07.2016 - 20 W 44/16
Streitwert in Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung von Jahresabrechnung und …
Nach OLG Frankfurt a.M. ist es dabei ausreichend, wenn sich der Klagebegründung hinreichend entnehmen lasse, dass nur bestimmte Positionen den Hintergrund der Anfechtung bilden (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.05.2014 - 19 W 22/14;… vgl. zur weiteren Übersicht der diesbezüglichen Rechtsprechung auch Elzer, in: Elzer/Hügel, WEG, (2015), Vor §§ 43ff., Rn. 91;… Suilmann, in: Jennißen, WEG, 4. Auflage (2014), § 49a GKG, Rn. 16). - OLG Frankfurt, 07.11.2014 - 11 W 37/14
Streitwert bei Anfechtung des WEG-Beschlusses über Jahresabrechnung
Die Bemessung des Interesses aller Parteien beträgt daher nur einen Bruchteil des Abrechnungsbetrags (OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.3.2012 - 5 W 32/11 - Rn. 15ff.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.5.2014 - 19 W 22/14 - Rn. 3,4;… Beschluss vom 3.9.2014 - 19 W 46/14 - Rn. 7 zur Anfechtung eines Wirtschaftsplanes; jeweils zitiert nach juris), wobei die Berücksichtigung des Betrags mit einem Anteil von 25% nicht ermessensfehlerhaft ist (…OLG Frankfurt am Main, aaO). - OLG Frankfurt, 03.09.2014 - 19 W 46/14
Streitwert für Anfechtung eines WEG-Wirtschaftsplans
Die Höhe dieses Bruchteiles bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles; sofern keine abweichenden Anhaltspunkte - etwa wegen eines konkreten Streites über einzelne Positionen des Wirtschaftsplanes - gegeben sind, kann das Gesamtinteresse mit 20% bis 25% des Gesamtbetrages des Wirtschaftsplanes bewertet werden (Senatsbeschluss vom 12.05.2014, 19 W 22/14, WuM 14, 437;… OLG Stuttgart, ZMR 2012, 136 Rn. 14;… OLG Koblenz ZMR 2012, 457 Rn. 4;… ähnlich OLG Hamburg, ZMR 2010, 873, Rn. 3;… Niedenführ, a.a.O., Rn. 35, 23;… Suilmann, a.a.O. Rn. 16).
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