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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.07.1996 - 19 W 40/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9881
OLG Köln, 30.07.1996 - 19 W 40/96 (https://dejure.org/1996,9881)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.07.1996 - 19 W 40/96 (https://dejure.org/1996,9881)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Juli 1996 - 19 W 40/96 (https://dejure.org/1996,9881)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 2058, 2059
    Gesamthandklage auf Teilung des Nachlasses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.04.1963 - V ZR 16/62
    Auszug aus OLG Köln, 30.07.1996 - 19 W 40/96
    Diese Auffassung hat aber bereits der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone [OGH] aufgegeben (OGHZ 1, 42 [46]; 1, 161 [163]).Der BGH ist der Linie des RG ebenfalls nicht gefolgt (BGH, WM 1963, 762 = NJW 1963, 1611 = JZ 1964, 722 [723] mit zust. Anmerkung von Bötticher).

    Ein Nachlaßgläubiger hat bis zur Teilung des Nachlasses die Wahl, ob er die Miterben als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB ) in Anspruch nimmt, oder ob er von ihnen (lediglich) die Befriedigung aus dem ungeteilten Nachlaß (sogen. Gesamthandklage, § 2059 Abs. 2 BGB ) verlangt (BGH, WM 1963, 762).

    Das alles ist nicht grundsätzlich anders, wenn der Nachlaßgläubiger zugleich auch Miterbe ist (BGH, WM 1963, 762 = NJW 1963, 1611).

  • BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 227/86

    Klage des Miterben-Gläubigers gegen die übrigen Miterben als Gesamtschuldner

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.1996 - 19 W 40/96
    Der Senat verweist zur Erläuterung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH - IVa ZR 227/86 - 10.02.88; [DRsp-ROM Nr. 1992/2653] = WM 1988, 726 ), der hierzu ausgeführt hat:.
  • RG, 13.06.1918 - IV 386/17

    Anspruch des Vorausermächtnisnehmers gegen die Miterben des Vorausermächtnisses

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.1996 - 19 W 40/96
    "Das RG [hat zwar] dem Miterben, der selbst Nachlaßgläubiger ist, die Gesamtschuldklage (§ 2058 BGB ) wegen seiner Forderung während des Bestehens der Erbengemeinschaft beständig versagt (RGZ 93, 196 [197 f.]; RG JW 1929, 584 mit abl. Anmerkung von Hallstein; RG LZ 1930 Sp. 117; RG WarnR 1935, 257 [258]).
  • RG, 05.03.1936 - IV 243/35

    Kann ein Nachlaßgläubiger, der selbst Miterbe ist, die gesamtschuldnerische …

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.1996 - 19 W 40/96
    Bei der Fassung der Anträge wird auch zu erwägen sein, daß der Miterbengläubiger zugleich auch Mitschuldner eines etwa mit der Gesamtschuldklage geltend gemachten, auf den ganzen Betrag gehenden Anspruchs ist und daß er daher nach den in RGZ 150, 344 entwickelten Grundsätzen [seinen Anspruch] mit der Gesamtschuldklage gemäß § 2058 BGB gegen die Gesamtschuldner persönlich nur zum Teil durchsetzen kann, nämlich vermindert um den Anteil, der seiner eigenen Erbquote entspricht.
  • OLG München, 12.06.2019 - 21 U 1295/18

    Gesamtschuldnerregress gegen einen Miterben bei Erfüllung einer …

    Er kann seinen Anspruch gegen die übrigen Miterben aber nur vermindert um den Anteil durchsetzen, der seiner eigenen Erbquote entspricht (ebenso z.B. LG Bonn, Urteil vom 16.10.2013, Az. 5 S 12/13; OLG Köln, BeckRS 1996, 07456).

    Soweit die Nebenintervenientin vorträgt, die Entscheidungen des BGH in WM 1988, 726 und OLG Köln, BeckRS 1996, 07456 beträfen lediglich die Außenhaftung gegenüber Nachlassgläubigern, trifft dies nicht zu.

  • OLG München, 23.06.2017 - 34 Wx 173/17

    Antrag auf Eintragung einer Vormerkung an einem ideellen Anteil eines Miterben

    Ging es dem Beteiligten um Befriedigung aus dem Nachlass, wäre jeweils eine Leistungsklage darauf, mithin auf Auflassungserklärung und Bewilligung hinsichtlich des Nachlassgrundstücks zu richten gewesen (OLG Köln Beschluss vom 30.7.1996, 19 W 40/96 nach juris; BGH NJW-RR 1988, 710/711), der Antrag auf einstweilige Verfügung auf entsprechende Sicherung aus dem Nachlass, hier also auf Bewilligung einer Vormerkung am Gesamtgrundstück.
  • OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 9 U 152/04

    Vermächtnisweise Zuwendung von Sparguthaben, Bundesschatzbriefen und …

    Da nur der Beklagte sich einer Auszahlung widersetzt, kann er auf Zustimmung zur Auszahlung der Vorausvermächtnisse in Anspruch genommen werden, der Erhebung einer Zahlungsklage bedarf es insoweit entgegen der Auffassung des Beklagten nicht (vgl. OLGR Köln 1997, 25).
  • OLG Karlsruhe, 03.05.2007 - 19 U 58/05

    Anfechtung der Annahme einer Erbschaft

    Sind einzelne Miterben mit der Befriedigung nicht einverstanden, ist die Gesamthandsklage auf Einwilligung in die Befriedigung aus dem Nachlass nur gegen diese Widersprechenden zulässig (vgl. BGH NJW-RR 1988, 710; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1317; OLG Köln, OLGR 1997, 25;… Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl., Rn. 9 zu § 2059 ).

    Vor der Teilung hat sie lediglich einen Anspruch auf Befriedigung des Vorausvermächtnisses aus dem ungeteilten Nachlass, den sie mit der Gesamthandsklage gemäß §§ 2059 Abs. 2, 2176 BGB gegen die Beklagten als Miterben geltend machen kann (…vgl. Soergel/Wolf aaO. Rn. 2 zu § 2150; OLG Köln, OLGR 1997, 25; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1317).

  • OLG München, 20.07.2017 - 23 U 3246/16

    Ansprüche eines Miterben als Nachlassgläubiger gegen den Nachlass

    Rn. 23 Bei einer - hier vorliegenden - Gesamthandklage, d.h. bei dem ausdrücklichen Verlangen des Miterbengläubigers "aus dem Nachlass" befriedigt zu werden, kommt eine Kürzung der geltend gemachten Forderung um den Anteil, der seiner Erbquote entspricht, nicht in Betracht (OLG Köln, Beschluss vom 30. Juli 1996 - 19 W 40/96 -, juris).
  • OLG Naumburg, 25.05.2023 - 2 U 98/22

    Auslegung eines Testaments; Wechselbezüglichkeit der Verfügungen in …

    Rn. 136 Allerdings braucht die Klage dann nicht gegen alle Miterben gerichtet zu werden, wenn die übrigen von vornherein leistungsbereit sind (z. B. BGH…, Urteil vom 28.09.1994 - IV ZR 95/93 -, zitiert nach juris Rz. 29; OLG Köln, Beschluss vom 30.07.1996 - 19 W 40/96 -, juris Rz. 5).
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